[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Geheimes Abkommen zwischen Bulgarien und Deutschland[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]6. September 1915 [/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Nachdem Bulgarien und Deutschland übereingekommen sind, gemeinsam kriegerische Operationen gegen Serbien zu beginnen, haben sie sich über folgendes verständigt: [/FONT]
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- Deutschland verbürgt Bulgarien die Erlangung und Einverleibung folgender Gebiete:[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]a) das heutige serbische Mazedonien, beide Zonen umfassend, die streitige und die nichtstreitige, wie sie durch den bulgarisch-serbischen Vertrag vom 29. Februar (13. März) 1912 begrenzt sind, gemäß beilegender Karte zu jenem Vertrage;[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]b) das serbische Gebiet östlich von folgender Linie: Fluß Morawa von der Mündung in die Donau bis zum Zusammenfluß der serbischen und bulgarischen Morawa; von hier folgt die Linie der Wasserscheide zwischen beiden Flüssen, geht über den Kamm Tschernogorije, schneidet den Paß von Katschanik, erhebt sich auf den Kamm von Scharplania, wo sie die Grenze des Friedens von San Stefano erreicht, der sie weiterhin folgt. Die Grenzlinie ist auf der anliegenden Karte angegeben, die einen von diesem Vertrage untrennbaren Teil bildet.
- Im Falle, daß Rumänien während des jetzigen Krieges ohne Herausforderung durch die bulgarische Regierung Bulgarien angreift oder seine Verbündeten oder die Türkei, wird Deutschland zustimmen, daß Bulgarien die durch den Bukarest Frieden an Rumänien abgetretenen Gebiete zurücknimmt und außerdem eine Berichtigung der Grenze vornimmt, die der Berliner Vertrag festgesetzt hatte.
- Im Falle, daß Griechenland ohne Herausforderung durch die bulgarische Regierung während des jetzigen Krieges Bulgarien oder seine Verbündeten oder die Türkei angreift, ist Deutschland einverstanden, daß Bulgarien sich die Gebiete einverleibt, die durch den Bukarest Vertrag an Griechenland gefallen sind.
- Beide vertragschließenden Teile behalten sich das Recht eines weiteren Abkommens bezüglich Friedensschluß vor.
- Deutschland verpflichtet sich, gemeinsam mit Österreich-Ungarn Bulgarien eine Kriegsanleihe von 200 Millionen Franken zu bewilligen. Die Anleihe ist in vier Raten an folgenden Tagen zu zahlen: 1. die erste Rate von 50 Millionen am Tage der Mobilmachung; 2. die zweite Rate von 50 Millionen einen Monat später; 3. die dritte Rate von 50 Millionen zwei Monate später; 4. die vierte Rate von 50 Millionen drei Monate nach dem Tage der Mobilmachung.[/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Die Einzelheiten dieser Anleihe sind durch ein Nachtragsabkommen zwischen den Finanzbehörden beider Staaten festzusetzen. [/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Wenn der Krieg länger als vier Monate dauert, wird Deutschland gemeinsam mit Österreich-Ungarn Bulgarien eine neue Anleihe bewilligen, falls dies nötig sein sollte. Es ist dann ein besonderes Abkommen zu schließen.
- Dies Abkommen tritt gleichzeitig mit der Militärkonvention in Kraft.[/FONT]
************ Das habe ich eben im Internet gefunden, bei der Suche nach diesem blöden Dokument von 1912***************
Dokument: Vertrag: Geheimes Abkommen zwischen Bulgarien und Deutschland, 1915