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Gerichts Urteile:keine Ethnsichen Säuberungen im Kosovo 1999

lupo-de-mare

Gesperrt
Wie die Irak, Libanon Lügen der Kriegs Treiber enttarnt werden, sieht man an den vielen Gerichts Urteilen aus 1998, 1999 etc.. welche einwandfrei feststellen, das es keine Vertreibung der Albaner aus dem Kosovo gibt.

Im Gegenteil: Serbien vereinbarte damals mit Deutschland 1999, das kriminelle Kosovaren zurück geführt werden können, weil selbst Deutsche Gerichte feststellten, das es keine Vertreibung gibt.

Eine der NATO-US Medien Lügen 1999 um einen Krieg Propagandiastisch zu rechtfertigen, als "Humanitären Krieg"

nachfolgend wird belegt, daß es keine "ethnische Säuberung" durch die Serben im Kosovo gab, sondern umgekehrt mit Einmarsch der NATO-Truppen der Kosovo "ethnisch gesäubert" wurde durch die Vertreibung der Serben. Die NATO hatte die UCK zur Polizei gemacht, also den Bock zum Gärtner.




Belege zu "keine "ethnische Säuberung"

Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 12. Januar 1999 an das Verwaltungsgericht Trier (Az: 514-516.80/32 426):


"Eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen. Der Osten des Kosovo ist von den bewaffneten Konflikten bislang nicht erfaßt, das öffentliche Leben in Städten wie Pristina, Urosevac, Gnjilan usw. verlief im gesamten Konfliktzeitraum in relativ normalen Bahnen." Das "Vorgehen der Sicherheitskräfte (war) nicht gegen Kosovo-Albaner als ethnisch definierte Gruppe gerichtet, sondern gegen den militärischen Gegner und dessen tatsächliche oder vermutete Unterstützer".



Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom: 29. Oktober 1998 (Az: 22 BA 94.34252):

"Die den Klägern in der Ladung zur mündlichen Verhandlung angegebenen Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 6. Mai, 8. Juni und 13. Juli 1998 lassen einen Rückschluß auf eine Gruppenverfolgung ethnischer Albaner aus dem Kosovo nicht zu. Nicht einmal eine regionale Gruppenverfolgung, die allen ethnischer Albanern aus einem bestimmten Teilgebiet des Kosovo gilt, läßt sich mit hinreichender Sicherheit feststellen. Das gewaltsame Vorgehen des jugoslawischen Militärs und der Polizei seit Febrauar 1998 bezog sich auf separatistische Aktivitäten und ist kein Beleg für eine Verfolgung der gesamten ethnischen Gruppe der Albaner aus dem Kosovo oder einem Teilgebiet desselben. Es handelte sich bei den jugoslawischen Gewaltaktionen und Gewaltexzessen seit Februar 1998 um ein selektives gewaltsames Vorgehen gegen die militärische Untergrundbewegung (insbesondere der UCK) und deren Umfeld in deren Operationsgebieten. ... Ein staatliches Verfolgungsprogramm, das sich auf die gesamte ethnische Gruppe der Albaner bezieht, besteht nach wie vor nicht."


Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. Februar 1999 (Az: A 14 S 22276/98):

"Die dem Senat vorliegenden Erkenntnisse stimmen darin überein, daß die zeitweise befürchtete humanitäre Katastrophe für die albanische Zivilbevölkerung ... nach dem Abflauen der Kämpfe im Anschluß an die Ende 1998 mit der serbischen Führung getroffene Übereinkunft (Lagebericht Serbien des Auswärtigen Amtes vom 18. 11. 1998) abgewendet werden konnte und daß sich seitdem sowohl die Sicherheitslage wie auch die Lebensbedingungen der albanisch-stämmigen Bevölkerung spürbar gebessert haben. ... Namentlich in den größeren Städten verläuft das öffentliche Leben zwischenzeitlich wieder in relativ normalen Bahnen (vgl. hierzu Auswärtiges Amt vom 12. 1. 1999 an VG Trier; vom 28. 12. 1998 an OVG Lüneburg und vom 23. 12. 1998 an VGH Kassel), auch wenn sich die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen auf Grund einzelner Gewalttaten zwischenzeitlich erhöht haben... Auch einzelne Fälle exzessiver Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung, die, wie etwa in Racak, in der Weltöffentlichkeit der serbischen Seite zur Last gelegt werden und große Empörung ausgelöst hatte ..., lassen nach Zahl und Häufigkeit derartiger Exzeßtaten unter den gegebenen Umständen nicht den Schluß zu, daß deshalb jeder im Kosovo lebende Albaner mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist und mithin auch jeder Rückkehrer von Tod und schwersten Verletzungen bedroht sei."



Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24.Februar 1999 (Az: 14 A 3840/94.A):

"Für ein geheimes Programm oder einen auf serbischer Seite vorhandenen stillschweigenden Konsens, das albanische Volk zu vernichten, zu vertreiben oder sonst in der vorstehend beschriebenen extremen Weise zu verfolgen, liegen keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte vor. ... Wenn die serbische Staatsmacht ihre Gesetze durchsetzt und dadurch zwangsläufig Druck auf die sich vom Staat abkehrende und eine Boykotthaltung einnehmende albanische Volksgruppe ausübt, geht die objektive Zielrichtung dieser Maßnahmen eben nicht auf eine programmatische Verfolgung dieser Bevölkerungsgruppe ... Selbst wenn der serbische Staat wohlwollend in Kauf nimmt oder gar beabsichtigt, daß ein Teil der Bürger, der in einer solchen Situation für sich keine Perspektiven sieht oder Zwangsmaßnahmen entgegen will, ins Ausland ausweicht, stellt dies kein auf die Gesamtheit der albanischen Bevölkerungsmehrheit (im Kosovo) zielendes Verfolgungsprogramm dar".

"Wenn im übrigen der (jugoslawische) Staat auf die Separatismusbestrebungen mit konsequenter und harter Durchführung der Gesetze sowie mit antiseparatistischen Maßnahmen reagiert, denen sich ein Teil der Betroffenen ins Ausland entzieht, ist dies kein vom (jugoslawischen) Staat programmatisch gesteuerter Vorgang, der auf die Ausgrenzung und Vertreibung der Minderheit abzielt, sondern im Gegenteil auf ein Sicheinfügen dieses Volkes in den Staatsverband."

"Auch die Ereignisse seit Februar/März 1998 lassen ein Verfolgungsprogramm wegen albanischer Volkszugehörigkeit nicht erkennen. Die Maßnahmen der bewaffneten serbischen Kräfte sind in erster Linie auf die Bekämpfung der UCK und deren vermutete Anhänger und Unterstützer gerichtet."


Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11.März 1999 (Az: 13A 3894/94.A):

"Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo waren und sind in der Bundesrepublik Jugoslawien keiner regionalen oder landesweiten Gruppenverfolgung ausgesetzt." (Leitsatz 1)

http://www.refugees.net/kosovo/wiebitte.html (existiert nicht mehr)

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Gerichtsakten kann man vor Ort einsehen oder gegen Gebühr als Kopie zugesandt bekommen.


ebenfalls belegen dies:
- Bundeswehrlageberichte
(auszugsweise abgedruckt im SPIEGEL, bei gleichzeitigem Versuch diese durch emotinal massive Einzelfallschulderungen ohne nähere Untersuchunen auszuhöhlen)
- geheimgehaltene Botschaftpapiere (s.u. Buch von Heinz Loquai) und

- Aussagen des ehem.Kanadischer Botschafters in Jugosl. u.Albanien, James Bissett, der den herbeigelogenen Krieg kritisiert, siehe seine Artikel auf www.deltax.net/bissett/author.htm http://www.deltax.net/bissett/a-monster.htm

- etc.

Bemerkungen:
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Diese Urteile und Lageeinschätzungen vor Ort, die den damaligen Medienkampagnen grass widersprachen wurden kaum in der Öffentlichkeit diskutiert. Selbst in Friedenskreisen oder linken Gruppen nicht.

Trotzdem gab es eine kleine Diskusison darüber, in der Kriegsbefürworter behaupteten, die Urteile seien Gefälligkeitsurteile und basierten auf veralteten Lageberichten des Auswärtigen Amtes.
Auf Nachfrage dort diesbezüglich wurde dies jedoch als unrichtig abgelehnt. Die Lageberichte seien aktuell.

Kein Wunder... Milosevic hatte ja UN/OSZE-Beobachter in den Kosovo kommen lassen, die ständig herumreisten und informiert wurden. Sie wurden auch bei Einsätzen serbischer Anti-Terror-Kräfte mit eingeladen - z.B. in Racak, wo - in Anwesenheit der OSZE und eines AP-Kamerateams - das sog. Kriegsanlaß-"Massaker" stattgefunden haben sollte. Die UCK hatte vermutlich unter Anleitung von OSZE-KVM-Boss William Walker (USA) *) nach Ende des Einsatzes die Toten in einen Graben geworfen und am nächsten Tag ohne Untersuchungen als "hingerichtete Zivilisten" der Weltöffentlichkeit präsentiert. Diesen Fall zu untersuchen ist äußerst lehrreich. Er ist ein Lehrstück wie man arbeitsteilig (falsche) Information erzeugt , verdreht, verheimlicht und herauspresst. Eine äußerst grasse Komödie bei der alle Register gezogen werden. ! Ich habe die Infos!


*) OSZE-Kosovo Verification Missison KVM-Boss William Walker (USA) 1985 wurde er stellvertretender Staatssekretär für Zentralamerika. Unter Reagan war er für die Operation zum Sturz der Sandinistas in Nicaragua verantwortlich (Stichworte: Oliver North, Waffenlieferungen über Ilopango in El Salvador für die Contras etc.). Von 1988 bis 1992 war er US-Botschafter in El Salvador, wo er von Jesuiten im Zusammenhang mit einem Überfall von Todesschwadronen auf eine Universität und mit der Ermordung von sechs Priestern erwähnt wurde. Während seiner Botschafterzeit sprach Walker von 50 Militärberatern in El Salvador, jedoch bezeugte die Washington Post 1996, dass er einer Feier von 5000 geheimen US-Kämpfern aus El Salvador beiwohnte. Für einen unabhängigen Beobachter nicht gerade sehr vertrauensvoll

Weitere Quellen:
einschlägige Auszüge o.g. Inhalts aus den Bundeswehrlageberichten wurden seinerzeit im SPIEGEL veröffentlicht (jedoch in karrikierender Anbsicht mit besonders grausamen konkreten Einzelfällen gemischt um die Aussage emotional zu unterhöhlen)

Das Buch von Brigadegeneral und deutschem OSZE-Berater in Wien, Heinz Loquai, der jedoch nur die Aussage macht, der deutschen Botschaft in Jugoslawien sei die Nichtverfolgung bekannt gewesen, dem jedoch die Verwendung der Botschaftsberichte in seinem Buch von höchster Stelle verboten wurde. Der Kosovo-Konflikt. Wege in einen vermeidbaren Krieg. Die Zeit von Ende November 1997 bis März 1999. Nomos Verlag April 2000, von Heinz Loquai

FAZIT:
Die Kämpfe im Kosovo galten der UCK. Versehentliche oder vereinzelte Tötungen an Zivilisten gab es im Rahmen der Einsätze gegen die UCK sicher, hatten aber keine systematische Natur. Es soll auch temporäre Räumungen von Häusern entlang enger Hauptstraßen bei Armeedurchfahrten gegeben haben. Eine systematische Verfolgung oder Vertreibung "der Kosovo-Albaner" als ethnische Gruppe jedoch gab es jedoch nicht. Die OSZE - Kosovo Verification Mission (KVM) durfte auch Beobachter im Kosovo haben um dies zu überwachen. Daß die Schießereien der UCK im Kosovo maßgeblich durch Deutschland bereits seit 1996 gefördert worden sind, fehlte in der Berichterstattung der Massenmedien fast völlig.



Details für letzteres: "The European Magazin" Sept. 21-27, 1998,
Titel: Wie Deutschland die UCK unterstützte, ("How Germany backed KLA") bzw. hier im Forum: http://aussenpolitikforum.foren-city.de/ptopic,3220.html.

Die KVM wurde überdies offenbar ausgenutzt um die Konflikte zu eskalieren, indem Serbischen Sicherheitskräften verboten wurde gegen die UCK-Terroristen vorzugehen, die dann ihrerseits freie Hand für Überfälle hatten. Teils sogar auf OSZE-Beobachter selbst.
Die serbische Seite behauptete auch unter Vorlage von Fotos, die Beobachter haben Funkpeilsender für funkgesteuerte Munition der NATO kurz vor der Bombardierung im Kosovo ausgelegt.
Die bewußte Fälschung des sog. "Kriegsanlaß-Massakers" *) von Racak durch William Walker kann als nachgewiesen gelten.

*) Fischer: "Racak war für mich die Wende"

Weitere Quellen:

http://aussenpolitikforum.foren-cit...quot-ethnische-saeuberung-quot-im-kosovo.html
 
Re: Gerichts Urteile:keine Ethnsichen Säuberungen im Kosovo

Princip_Grahovo schrieb:
:tu: Sehr guter Thread, Lupo. Danke! Na was sagen die Ülljürär dazu?

Was sagen die wohl dazu! Die Lügen sind juristisch voll enttarnt und alle Kosovo Kriegs Lügen dazu!

Die gesamte US Kriegs Propapanda ist einfach Sch..... und wie die USA und Verbündete, weltweit Menschen massakrieren.
 
Re: Gerichts Urteile:keine Ethnsichen Säuberungen im Kosovo

lupo-de-mare schrieb:
Princip_Grahovo schrieb:
:tu: Sehr guter Thread, Lupo. Danke! Na was sagen die Ülljürär dazu?

Was sagen die wohl dazu! Die Lügen sind juristisch voll enttarnt und alle Kosovo Kriegs Lügen dazu!

Die gesamte US Kriegs Propapanda ist einfach Sch..... und wie die USA und Verbündete, weltweit Menschen massakrieren.

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:D
 
hatte doch glatt vergessen wie behindert die balkanforumat user sind :D

zum thema;
die gerichturteile die lupo gepostet hat, lupo dem größten lügner der balkanszene, sind aufgrund der abschieberechte gefällt worden => somit im interesse der brd, die damals nichtmal daran dachte die massenvetreibung und volksmord anzuerkennen weil sie einfach keine kosovaren abschieben hätte können!

und jetzt könnt ihr euch weiter im dreck welzen, scbeiß assipack :wink:
 
Was für eine Massenvertreibung und volksmord? ich glaub du hast zuviel Schrping LSD genommen


Israel räuchert die albanischen Brüder im Libanon aus, und auch da sind eine halbe Million Menschen auf der Flucht, vor den Kämpfen:

Israel. Armee gegen libanesische Islamofaschisten, im Terrorkampf = halbe Million Flüchtlinge, vor den Kämpfen

Jug. Armee gegen albanische Islamofaschisten, im Terrorkampf = 800 000 Flpüchtlinge auf serbischer und albanischer Seite, vor den Kämpfen und NATO-Bomben


So OSZE Brigadegeneral Loquai.

Auch wenn man es imer gerne anders darstellen will.
 
SchwarzeMamba schrieb:
Jug. Armee gegen albanische Islamofaschisten, im Terrorkampf = 800 000 Flpüchtlinge auf serbischer und albanischer Seite, vor den Kämpfen und NATO-Bomben[/size]

So OSZE Brigadegeneral Loquai.

Auch wenn man es imer gerne anders darstellen will.

Wie der Deutsche General Loquai richtig damals feststellte!

Alle flohen vor dem NATO Terror und so ist das überall auf der Welt und auch im Irak und im Libanon. Und Alles Andere ist eine Lüge.
 
Lupo du bist mir aber schon ein kleiner, dreckiger Wichser der in seinem armseligen Leben keine Ehefrau und Lebensfreude hat, sondern nur den Kopf voll Scheisse und ein kleines ScheissUnternehmen in Albanien.

Natürlich funktionieren dann die Links auch nicht oder es sind keine sichere Quellen.
 
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