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"Religiöse Gewalt": ÖVP für, SPÖ gegen höhere Strafen
Um den Begriff der "religiös motivierten Gewalt" zeichnet sich ein Koalitionsstreit ab: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Die SPÖ sprach sich strikt gegen den Vorschlag aus und erhielt dabei Unterstützung der Grünen. BZÖ und FPÖ befürworten den Vorstoß.
Infobox
Erlass für Ankläger und Richter wegen "Sitten-Urteil"
"Sitten-Urteil" schlägt weiterhin hohe Wellen
Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern. Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.
Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.
SPÖ pocht auf Trennung von Kirche und Staat
Die SPÖ lehnt den ÖVP-Vorstoß strikt ab. Justizsprecher Hannes Jarolim pocht auf die Trennung von Staat und Religion. Ein religiöser Hintergrund des Täters dürfe daher vor Gericht weder Erschwerungs-noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte Jarolim am Mittwoch. Der Erlass des Justizministeriums vom vorigen Dienstag (siehe Infobox) zu diesem Thema ist aus Jarolims Sicht zur Klarstellung ausreichend.
Der SP-Justizsprecher warnt weiters davor, dass der Verweis auf religiöse Motive im Strafrecht zu "erheblichsten Auslegungsproblemen" führen könnte. Jarolim befürchtet, dass Gerichte damit künftig feststellen müssten, ob etwa der Islam oder die Katholische Kirche die Ausübung von Gewalt als "Züchtigungsmittel" gegen Frauen für möglich erachten oder nicht. "Die Hereinnahme von Religion als Beurteilungsmaßstab würde eine völlige Unbestimmtheit verursachen", betont Jarolim: "Kein Mensch kann sagen, was eine Religion meint oder nicht meint."
FPÖ und BZÖ für Vorstoß, Grüne dagegen
FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die FP-Abgeordnete Sunsanne Winter fordert allerdings auch mehr betreute Wohnungen für Migrantinnen, BZÖ-Mann Ewald Stadler strengere Bestimmungen gegen die "Herabwürdigung religiöser Lehren". Abgelehnt wird die Vermischung von Strafrecht und Religion von den Grünen, die vor der Schaffung von "Kulturdelikten" warnen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein kaltblütiger Mord aus Rache eines Österreichers anders beurteilt werden soll als ein Mord eines Türken, der vielleicht aus falschen Ehrvorstellungen gehandelt hat", sagte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Bandion-Ortner: Keine Reaktion auf "Sitten-Urteil"
Justizministerin Bandion-Ortner will die Gesetzesänderung jedenfalls nicht als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken (siehe Infobox), der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, verstanden wissen. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.
Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil".
Um den Begriff der "religiös motivierten Gewalt" zeichnet sich ein Koalitionsstreit ab: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Die SPÖ sprach sich strikt gegen den Vorschlag aus und erhielt dabei Unterstützung der Grünen. BZÖ und FPÖ befürworten den Vorstoß.
Infobox
Erlass für Ankläger und Richter wegen "Sitten-Urteil"
"Sitten-Urteil" schlägt weiterhin hohe Wellen
Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern. Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.
Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.
SPÖ pocht auf Trennung von Kirche und Staat
Die SPÖ lehnt den ÖVP-Vorstoß strikt ab. Justizsprecher Hannes Jarolim pocht auf die Trennung von Staat und Religion. Ein religiöser Hintergrund des Täters dürfe daher vor Gericht weder Erschwerungs-noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte Jarolim am Mittwoch. Der Erlass des Justizministeriums vom vorigen Dienstag (siehe Infobox) zu diesem Thema ist aus Jarolims Sicht zur Klarstellung ausreichend.
Der SP-Justizsprecher warnt weiters davor, dass der Verweis auf religiöse Motive im Strafrecht zu "erheblichsten Auslegungsproblemen" führen könnte. Jarolim befürchtet, dass Gerichte damit künftig feststellen müssten, ob etwa der Islam oder die Katholische Kirche die Ausübung von Gewalt als "Züchtigungsmittel" gegen Frauen für möglich erachten oder nicht. "Die Hereinnahme von Religion als Beurteilungsmaßstab würde eine völlige Unbestimmtheit verursachen", betont Jarolim: "Kein Mensch kann sagen, was eine Religion meint oder nicht meint."
FPÖ und BZÖ für Vorstoß, Grüne dagegen
FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die FP-Abgeordnete Sunsanne Winter fordert allerdings auch mehr betreute Wohnungen für Migrantinnen, BZÖ-Mann Ewald Stadler strengere Bestimmungen gegen die "Herabwürdigung religiöser Lehren". Abgelehnt wird die Vermischung von Strafrecht und Religion von den Grünen, die vor der Schaffung von "Kulturdelikten" warnen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein kaltblütiger Mord aus Rache eines Österreichers anders beurteilt werden soll als ein Mord eines Türken, der vielleicht aus falschen Ehrvorstellungen gehandelt hat", sagte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Bandion-Ortner: Keine Reaktion auf "Sitten-Urteil"
Justizministerin Bandion-Ortner will die Gesetzesänderung jedenfalls nicht als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken (siehe Infobox), der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, verstanden wissen. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.
Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil".