Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Härtere Strafen gegen religiöse Gewalt

Styria

Top-Poster
"Religiöse Gewalt": ÖVP für, SPÖ gegen höhere Strafen

2_jNCS_WP298rhQ.jpg


Um den Begriff der "religiös motivierten Gewalt" zeichnet sich ein Koalitionsstreit ab: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will den religiösen Hintergrund von Verbrechen künftig als "Erschwerungsgrund" im Strafrecht festschreiben. Damit würden die Gerichte dazu angehalten, nach einem entsprechenden Schuldspruch eher höhere Strafen zu verhängen. Die SPÖ sprach sich strikt gegen den Vorschlag aus und erhielt dabei Unterstützung der Grünen. BZÖ und FPÖ befürworten den Vorstoß.

Infobox
pfeil_9x8.gif

Erlass für Ankläger und Richter wegen "Sitten-Urteil"

pfeil_9x8.gif

"Sitten-Urteil" schlägt weiterhin hohe Wellen



Konkret überlegt Bandion-Ortner, den Katalog der im Strafgesetzbuch definierten "Erschwernisgründe" um einen Punkt "religiös motivierte Gewalt" zu erweitern. Außerdem könnte festgeschrieben werden, "dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können". Erschwernis- und Milderungsgründe dienen den Gerichten als Richtlinie bei der Festlegung des Strafausmaßes nach einem Schuldspruch. Sie können damit innerhalb des beim jeweiligen Delikt vorgegebenen Strafrahmens entweder höhere oder niedrigere Haftstrafen verhängen.
Neue Strafdelikte oder höhere Strafrahmen, etwa gegen (schon jetzt strafbare) "Zwangsehen" oder "Ehrenmorde", lehnt die Justizministerin allerdings ab. "Von den Tatbeständen haben wir alles, was wir brauchen. Mord bleibt Mord - mehr als lebenslänglich kann nicht verhängt werden", betonte Bandion-Ortner am Mittwoch.
SPÖ pocht auf Trennung von Kirche und Staat
Die SPÖ lehnt den ÖVP-Vorstoß strikt ab. Justizsprecher Hannes Jarolim pocht auf die Trennung von Staat und Religion. Ein religiöser Hintergrund des Täters dürfe daher vor Gericht weder Erschwerungs-noch Milderungsgrund sein. "Staat und Religion sind zwei Paar Schuhe. Religion spielt keine Rolle, es gelten die Gesetze", betonte Jarolim am Mittwoch. Der Erlass des Justizministeriums vom vorigen Dienstag (siehe Infobox) zu diesem Thema ist aus Jarolims Sicht zur Klarstellung ausreichend.
Der SP-Justizsprecher warnt weiters davor, dass der Verweis auf religiöse Motive im Strafrecht zu "erheblichsten Auslegungsproblemen" führen könnte. Jarolim befürchtet, dass Gerichte damit künftig feststellen müssten, ob etwa der Islam oder die Katholische Kirche die Ausübung von Gewalt als "Züchtigungsmittel" gegen Frauen für möglich erachten oder nicht. "Die Hereinnahme von Religion als Beurteilungsmaßstab würde eine völlige Unbestimmtheit verursachen", betont Jarolim: "Kein Mensch kann sagen, was eine Religion meint oder nicht meint."
FPÖ und BZÖ für Vorstoß, Grüne dagegen
FPÖ und BZÖ begrüßen den Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die FP-Abgeordnete Sunsanne Winter fordert allerdings auch mehr betreute Wohnungen für Migrantinnen, BZÖ-Mann Ewald Stadler strengere Bestimmungen gegen die "Herabwürdigung religiöser Lehren". Abgelehnt wird die Vermischung von Strafrecht und Religion von den Grünen, die vor der Schaffung von "Kulturdelikten" warnen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein kaltblütiger Mord aus Rache eines Österreichers anders beurteilt werden soll als ein Mord eines Türken, der vielleicht aus falschen Ehrvorstellungen gehandelt hat", sagte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser.
Bandion-Ortner: Keine Reaktion auf "Sitten-Urteil"
Justizministerin Bandion-Ortner will die Gesetzesänderung jedenfalls nicht als direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken (siehe Infobox), der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, verstanden wissen. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.
Bandion-Ortner betont, dass es ihren Informationen zufolge auch andere Gründe gab, die in diesem Fall für eine Verurteilung wegen Totschlags sprachen. "Wer den gegenständlichen Akt nicht kennt, soll das Urteil nicht beurteilen", verteidigt die Ministerin das Gericht. Die nun angekündigte Novelle sei daher "keine Reaktion auf dieses Urteil".
 
"dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können"

Was soll das heissen?
So eine Art Minderbemitteltenstatus wie bei Geistenkranken, wird das wirklich heute so gehandhabt in Österreich?
 
"dass religiöse Motive niemals ein Milderungsgrund sein können"

Was soll das heissen?
So eine Art Minderbemitteltenstatus wie bei Geistenkranken, wird das wirklich heute so gehandhabt in Österreich?

.........direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken (siehe Infobox), der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, verstanden wissen. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.

Das ist vor wenigen Wochen in Ö passiert. 25 Messerstiche wurden nicht als Mordversuch, sondern als versuchter Totschlag verurteilt. Die Begründung war: Auf Grund seiner türkischen Herkunft und seiner Religion sei eine Scheidung schlimmer zu Bewerten als für einen Mitteleuropäer. Deswegen gestand man ihm eine heftige allgemein begreifliche Gemütsbewegung zu, welche zum Tatbestand des Totschlag führt. (und natürlich weniger bestraft wird)
 
.........direkte Reaktion auf das aufsehenerregende Totschlags-Urteil gegen einen gebürtigen Türken (siehe Infobox), der seine Frau mit einem Messer attackiert hatte, verstanden wissen. Dem Türken war vom Gericht eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" attestiert worden, weshalb er nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen versuchten Totschlags angeklagt und verurteilt wurde.

Das ist vor wenigen Wochen in Ö passiert. 25 Messerstiche wurden nicht als Mordversuch, sondern als versuchter Totschlag verurteilt. Die Begründung war: Auf Grund seiner türkischen Herkunft und seiner Religion sei eine Scheidung schlimmer zu Bewerten als für einen Mitteleuropäer. Deswegen gestand man ihm eine heftige allgemein begreifliche Gemütsbewegung zu, welche zum Tatbestand des Totschlag führt. (und natürlich weniger bestraft wird)


Die Gedankengänge des/der Richter/s kann ich nicht nachvollziehen, die Begründung ist schlüssig aber für mich trotzdem nicht nachvollziehbar bei bestem Willen.
Also ein, du bist intollerant erzogen also kannst dich auch so benehmen, unglaublich.
 
Die Gesetze(bzw.Strafen) in Europa gerade was Mord und Kindesmissbrauch angeht sind ein übler trauriger Witz und die Begründungen setzen dem die Krone auf
 
Die Gesetze(bzw.Strafen) in Europa gerade was Mord und Kindesmissbrauch angeht sind ein übler trauriger Witz und die Begründungen setzen dem die Krone auf

Weiss ich jetzt kein Beispsiel wird es aber sicher aber auch geben, manche Richter scheinen wirklich einen an der Ratsche zu haben da hilft auch kein Studium und jahrelange Aufstiegszeit als Staatsanwalt.

Aber was hat das nun mit dem Thema zutun, Rechtfertigung weil du auch so ein Glaubenfascho bist, oder?
 
Weiss ich jetzt kein Beispsiel wird es aber sicher aber auch geben, manche Richter scheinen wirklich einen an der Ratsche zu haben da hilft auch kein Studium und jahrelange Aufstiegszeit als Staatsanwalt.

Aber was hat das nun mit dem Thema zutun, Rechtfertigung weil du auch so ein Glaubenfascho bist, oder?

Du bist anscheinend ein Trottel
 
Es ist sicherlich nicht hinnehmbar, daß eine bestimmte Religion dazu "berechtigt" gewalttätiger zu sein, als eine andere. Das würde religiösen Fanatismus bestärken und rechtfertigen. Andererseits brächte es auch nichts, die religiöse Komponente als strafverschärfend zu gewichten. Eine solche Regelung wäre in der Praxis nicht anwendbar.
 
wieso Höhere? sie sollen die gerechte straffe bekommen. bis gestern hat man oft nichts getan und jetzt auf einmal will man höhere straffe erteilen? Gesetz soll für alle gleich gelten, religiös-Atheist, schwarz-weiß usw.....
 
Zurück
Oben