Styria
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Natürlich müssen unser Gesetz für alle gelten und zwar ohne Ausnahme.Es ist sicherlich nicht hinnehmbar, daß eine bestimmte Religion dazu "berechtigt" gewalttätiger zu sein, als eine andere. Das würde religiösen Fanatismus bestärken und rechtfertigen. Andererseits brächte es auch nichts, die religiöse Komponente als strafverschärfend zu gewichten. Eine solche Regelung wäre in der Praxis nicht anwendbar.
Bei diesem Urteil ging es darum das für den Tatbestand Totschlag (mildere Strafe als Mord) eine heftige allgemein begreifliche Gemütsbewegung vorherrschen muß. Und der Richter bzw. eigentlich der Staatsanwalt klagte den Beschuldigten auf Totschlag an, da er in seinem Sinne durch seine Herkunft bzw. Religion in einem heftigen allgemeinen begreiflichen Gemütszustand war.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ist es für Mitteleuropäer (wo dieses Gesetzt ja angewandt wird) allgemein begreiflich?
Für mich ist es nicht allgemein begreiflich, da sich in Mitteleuropa tausende sich scheiden lassen und nicht jeder deswegen seine Frau mit dem Messer in einem allgemeinen heftigen begreiflichen Gemütszustand abstechen darf.
Wie ihr darüber denkt kann ich nicht beurteilen.