Grizzly
Problembär
Nach den Pogromen in Hoyerswerda und Rostock sowie dem Brandanschlag von Mölln änderte der Bundestag am 26. Mai 1993 den Artikel 16 des Grundgesetzes, das Recht auf Asyl. Drei Tage später erfolgte der Mordanschlag in der westdeutschen Stadt Solingen.
Bei dem Brandanschlag auf ein Zweifamilienhaus, das von Menschen türkischer Abstammung bewohnt war, starben fünf Menschen (zwei Frauen, drei Mädchen). Hülya Genç (9), Gülüstan Öztürk (12) und Hatice Genç (18 ) kamen in den Flammen ums Leben. Gürsün İnce (27) und Saime Genç (4) erlagen ihren Verletzungen nach einem Sprung aus dem Fenster. Ein sechs Monate alter Säugling, ein dreijähriges Kind und der 15 Jahre alte Bekir Genç wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Bekir Genç erlitt schwerste Verbrennungen und unterzog sich seit dem Anschlag 30 Operationen und Hauttransplantationen, 14 weitere Familienmitglieder erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen.
Bundesanwaltschaft und Polizei konnten bereits am 4. Juni 1993 drei Männer im Alter zwischen 16 und 23 Jahren aus der Solinger Neonazi-Szene festnehmen. Auch der vierte Tatverdächtige wurde, nach den ersten Festnahmen, rasch ermittelt. Zwei der Männer entsprachen dem Täterbild, wie es Zeitungen oft nach rechtsextremen Anschlägen präsentieren: vorverurteilte rechtsextreme Jugendliche mit zerrüttetem Elternhaus, frühzeitig gewaltauffällig, der braunen Szene zugehörig. Doch die zwei anderen Tatverdächtigen passten nicht in das übliche Raster: Einer wuchs in einer Solinger Handwerksfamilie auf, der vierte entstammte einer Arztfamilie. Diese beiden bestreiten bis heute vehement, etwas mit dem Anschlag zu tun gehabt zu haben. Nach 127 Verhandlungstagen wurden alle vier Angeklagten am 13. Oktober 1995 vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht zu langjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.
Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 24-jährigen Markus G. (er gestand als einziger Angeklagter die Tat) wegen fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der 18-jährige Felix K., der 19-jährige Christian R. und der 22-jährige Christian B. wurden zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Revisionen wurde das Urteil 1997 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Landgericht Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 Mark Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals zeitweise nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen, Christian B. angab, kein Geld zu haben und der vierte Täter, der Arztsohn Felix K., nicht erreichbar war. Das Meldeamt verweigert einem Pressebericht aus 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene eine schützenswerte Person sei
Inzwischen sind die vier Attentäter wieder auf freiem Fuß. Zwei von ihnen wurden wegen "guter Führung" vorzeitig aus der Haft entlassen.
Weiter
Bei dem Brandanschlag auf ein Zweifamilienhaus, das von Menschen türkischer Abstammung bewohnt war, starben fünf Menschen (zwei Frauen, drei Mädchen). Hülya Genç (9), Gülüstan Öztürk (12) und Hatice Genç (18 ) kamen in den Flammen ums Leben. Gürsün İnce (27) und Saime Genç (4) erlagen ihren Verletzungen nach einem Sprung aus dem Fenster. Ein sechs Monate alter Säugling, ein dreijähriges Kind und der 15 Jahre alte Bekir Genç wurden mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Bekir Genç erlitt schwerste Verbrennungen und unterzog sich seit dem Anschlag 30 Operationen und Hauttransplantationen, 14 weitere Familienmitglieder erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen.
Bundesanwaltschaft und Polizei konnten bereits am 4. Juni 1993 drei Männer im Alter zwischen 16 und 23 Jahren aus der Solinger Neonazi-Szene festnehmen. Auch der vierte Tatverdächtige wurde, nach den ersten Festnahmen, rasch ermittelt. Zwei der Männer entsprachen dem Täterbild, wie es Zeitungen oft nach rechtsextremen Anschlägen präsentieren: vorverurteilte rechtsextreme Jugendliche mit zerrüttetem Elternhaus, frühzeitig gewaltauffällig, der braunen Szene zugehörig. Doch die zwei anderen Tatverdächtigen passten nicht in das übliche Raster: Einer wuchs in einer Solinger Handwerksfamilie auf, der vierte entstammte einer Arztfamilie. Diese beiden bestreiten bis heute vehement, etwas mit dem Anschlag zu tun gehabt zu haben. Nach 127 Verhandlungstagen wurden alle vier Angeklagten am 13. Oktober 1995 vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht zu langjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.
Der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 24-jährigen Markus G. (er gestand als einziger Angeklagter die Tat) wegen fünffachen Mordes, 14-fachen Mordversuches und besonders schwerer Brandstiftung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der 18-jährige Felix K., der 19-jährige Christian R. und der 22-jährige Christian B. wurden zur höchsten Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Revisionen wurde das Urteil 1997 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Landgericht Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 Mark Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals zeitweise nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen, Christian B. angab, kein Geld zu haben und der vierte Täter, der Arztsohn Felix K., nicht erreichbar war. Das Meldeamt verweigert einem Pressebericht aus 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene eine schützenswerte Person sei
Inzwischen sind die vier Attentäter wieder auf freiem Fuß. Zwei von ihnen wurden wegen "guter Führung" vorzeitig aus der Haft entlassen.
Weiter