1992
JANUAR 1992: In Sarajevo wird am 2.1. der Vance-Friedensplan zwischen Kroaten und JVA als bisher 15. Waffenstillstandsvereinbarung unterzeichnet und als erster auch eingehalten. Am 7.1. kommen beim Abschuss eines Hubschraubers durch die JVA fünf EG-Beobachter um. Tags darauf beschließt der UN-Sicherheitsrat die Entsendung von 50 Militärbeobachtern nach Kroatien. Der Schutz der Serben in Kroatien durch UN-Truppen wird von Milosevic als Begründung für die Einstellung der Kämpfe in Kroatien angegeben. Am 9.1. schließen sich die serbischen „autonomen Gebiete" zur Serbischen Republik in Bosnien-Herzegowina (Republika Srpska) zusammen. In Makedonien organisieren Albaner am 10. und 11.1. ein (illegales) Referendum, das über 90 % Zustimmung zu ihrer Unabhängigkeit ergibt. Die Badinter-Kommission hält am 11.1. fest, dass Kroatien in seinem Minderheitenschutz noch Mängel aufweise, ansonsten aber die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die EG erfülle. Am 13.1. werden Kroatien und Slowenien vom Vatikan, am 15.1. von der EG und von Österreich, Schweiz, Schweden, Finnland, Polen, Ungarn und Bulgarien anerkannt. Am 25.1. beschließt das Parlament von Bosnien-Herzegowina eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit, die von Karadzic als Kriegserklärung an die Serben bezeichnet wird.
februar 1992: An der Spitze der HDZ in Bosnien-Herzegowina wird Stjepan Kljuic, der für den Erhalt der Republik plädierte, vom Anhänger Tudmans und eines Anschlusses an Kroatien, Mate Boban, abgelöst. Am 11.2. vereinbart Makedonien mit der JVA deren Abzug. Die UN-Sicherheitsrats-Resolution 743 vom 21.2. umfasst die Stationierung von 14.000 Mann (UNPROFOR) in den serbisch besetzten Gebieten Kroatiens, dort die Entmilitarisierung, die Stationierung einer Zivilpolizei und die militärische Beobachtung in vier „Schutzzonen" UNPAs. (Protection Area) Am 26.2. wird die „Republik Serbische Krajina" aus den drei „Autonomen Regionen" der Serben in Kroatien zusammengeschlossen, Präsident wird Goran Hadzic. Es erfolgt keinerlei internationale Anerkennung, auch nicht aus Serbien.
JANUAR 1992: In Sarajevo wird am 2.1. der Vance-Friedensplan zwischen Kroaten und JVA als bisher 15. Waffenstillstandsvereinbarung unterzeichnet und als erster auch eingehalten. Am 7.1. kommen beim Abschuss eines Hubschraubers durch die JVA fünf EG-Beobachter um. Tags darauf beschließt der UN-Sicherheitsrat die Entsendung von 50 Militärbeobachtern nach Kroatien. Der Schutz der Serben in Kroatien durch UN-Truppen wird von Milosevic als Begründung für die Einstellung der Kämpfe in Kroatien angegeben. Am 9.1. schließen sich die serbischen „autonomen Gebiete" zur Serbischen Republik in Bosnien-Herzegowina (Republika Srpska) zusammen. In Makedonien organisieren Albaner am 10. und 11.1. ein (illegales) Referendum, das über 90 % Zustimmung zu ihrer Unabhängigkeit ergibt. Die Badinter-Kommission hält am 11.1. fest, dass Kroatien in seinem Minderheitenschutz noch Mängel aufweise, ansonsten aber die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die EG erfülle. Am 13.1. werden Kroatien und Slowenien vom Vatikan, am 15.1. von der EG und von Österreich, Schweiz, Schweden, Finnland, Polen, Ungarn und Bulgarien anerkannt. Am 25.1. beschließt das Parlament von Bosnien-Herzegowina eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit, die von Karadzic als Kriegserklärung an die Serben bezeichnet wird.
februar 1992: An der Spitze der HDZ in Bosnien-Herzegowina wird Stjepan Kljuic, der für den Erhalt der Republik plädierte, vom Anhänger Tudmans und eines Anschlusses an Kroatien, Mate Boban, abgelöst. Am 11.2. vereinbart Makedonien mit der JVA deren Abzug. Die UN-Sicherheitsrats-Resolution 743 vom 21.2. umfasst die Stationierung von 14.000 Mann (UNPROFOR) in den serbisch besetzten Gebieten Kroatiens, dort die Entmilitarisierung, die Stationierung einer Zivilpolizei und die militärische Beobachtung in vier „Schutzzonen" UNPAs. (Protection Area) Am 26.2. wird die „Republik Serbische Krajina" aus den drei „Autonomen Regionen" der Serben in Kroatien zusammengeschlossen, Präsident wird Goran Hadzic. Es erfolgt keinerlei internationale Anerkennung, auch nicht aus Serbien.