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Kündigung wegen 0,014 CENT

Wenn er beweisen kann, dass er das Handy für die Arbeit braucht, das wäre dann der fall, wenn er einfach nicht immer am Platz ist und er die Nummer seinem Arbeitgeber auch gegeben hat, dann können die ihn dafür nicht kündigen.

Sollte das Handy wirklich nur privat genutzt werden, dann spielt der gestohlene Betrag keine Rolle. Allerdings wäre eine Kündigung eventuell trotzdem unzulässig, wenn die Firma nicht beweisen kann, dass er das immer so macht und wenn er es immer so gemacht hat, muss die Firma klären wieso es deswegen nicht schon vorher eine Abmahnung gegeben hat.

Ich denke er wird seinen Job behalten.
Troy fristlose kündigung, was redest du da von Abmahnung..
 
Behalten können, ob man dann wirklich noch will ist eine andere Sache. Die wollen den Moslem doch los werden. :rolleyes:

Komm mal runter von dieser Moslem Sache...

Der arbeitet dort seit 14 Jahren und kann sicher nicht einfach weg.

Wenn er sich nun was anderes suchen will ok, aber wenn wenigstens seine Kollegen im engen Umkreis ok sind, dann würde er wohl dort bleiben.

Klar ist, dass der Laden Leute feuern will und nun jede Kleinigkeit für einen Rauswurf rechtfertigt. Ob es nur Moslems erwischt hat weiß doch niemand. Zumal dieser Moslem eben vor 14 Jahren eingestellt wurde und solange beschäftigt wurde, werden dort wohl keine Moslemhasser das Sagen haben.
 
und wie berechnet man sowas, wie kommt man denn auf 0,00000000000000014 cent ?:confused::icon_smile:


0,014 Cent(0,00014 Euro)


0,014 Cent (0,00014 Euro) ermittelte ein Fachingenieur als Stromkosten für eine Ladung des Handys von Mohammed Sheikh, dagegen müsste die Kassiererin Barbara E., die als „Emmely” wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde, eigentlich als „Schwerverbrecherin” gelten, teilt Rechtsanwalt Hans Henning Klingen eine sarkastische Einschätzung seines „Falles”.

Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed Sheikh dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten.

Hans Henning Klingen: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.”
Zumal von den Mitarbeitern gefordert werde, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.




Seit gut 14 Jahren ist er Arbeiter bei Jawa, schon vor ein paar Jahren scheiterte die Firma vor Gericht mit dem Versuch, ihren Mitarbeiter loszuwerden.
Jetzt der Stromdiebstahl. Dass Kollegen des Nordafrikaners ungeahndet eigene Radios und Kaffeemaschinen über Firmenstrom am Arbeitsplatz laufen lassen, schert die Chefs nicht, gibt Klingen zu bedenken, „die wollen meinen Mandanten einfach nur loswerden”. Selbst eine Abmahnung hält Klingen bei diesem Sachverhalt schon für unzulässig.






QUELLE:

Fette Beute - Oberhausen - DerWesten















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0,014 Cent(0,00014 Euro)

0,014 Cent (0,00014 Euro) ermittelte ein Fachingenieur als Stromkosten für eine Ladung des Handys von Mohammed Sheikh, dagegen müsste die Kassiererin Barbara E., die als „Emmely” wegen eines angeblich unterschlagenen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefeuert wurde, eigentlich als „Schwerverbrecherin” gelten, teilt Rechtsanwalt Hans Henning Klingen eine sarkastische Einschätzung seines „Falles”.

Bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und täglicher Handy-Aufladung hätte Mohammed Sheikh dreieinhalb Jahre gebraucht, um einen Euro zu erbeuten.

Hans Henning Klingen: „So ein Fall ist mir in mehr als dreieinhalb Jahrzehnten als Jurist noch nicht untergekommen.”
Zumal von den Mitarbeitern gefordert werde, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.



Seit gut 14 Jahren ist er Arbeiter bei Jawa, schon vor ein paar Jahren scheiterte die Firma vor Gericht mit dem Versuch, ihren Mitarbeiter loszuwerden.
Jetzt der Stromdiebstahl. Dass Kollegen des Nordafrikaners ungeahndet eigene Radios und Kaffeemaschinen über Firmenstrom am Arbeitsplatz laufen lassen, schert die Chefs nicht, gibt Klingen zu bedenken, „die wollen meinen Mandanten einfach nur loswerden”. Selbst eine Abmahnung hält Klingen bei diesem Sachverhalt schon für unzulässig.






QUELLE:
Fette Beute - Oberhausen - DerWesten



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Diese dummen Fachingenieure... da wendet er ne Formel aus der 9. Klasse an und bekommt vom Gericht für sein "Gutachten" seine 1000 €...

Wenn wir schon dabei sind... falls jemand von euch auch ein technisches Gutachten in der Richtung braucht, einfach anfragen.
 
und wie berechnet man sowas, wie kommt man denn auf 0,00000000000000014 cent ?:confused::icon_smile:

Um die Frage zu beantworten. Schau einfach auf dein Akku Ladegerät vom Handy. Dort steht dann dran mit welchem maximalen Strom und minimaler Spannung dein Handy Energie bezieht.

Z. B. steht da 100V/240V und 0,2 A.

Das bedeutet, dass bei 100 V der Strom 0,2 A beträgt und somit eine Leistung von 20 W bezogen wird. Die Spannung ist hier zwar höher, aber dann wird der Strom geringer und die Leistung bleibt dieselbe.

Eine kWh kostet dem Unternehmen als Großabnehmer zwischen 9 und 16 cent / kWh. Ich muss jetzt mal raten, dass es 14 cent waren um leichter auf den Betrag zu kommen.

Nun, damit man nun auf die Kosten von 0,00014 € kommt muss er sein Handy genau 3 Minuten lang aufgeladen haben.

Denn 3 Minuten sind 0,05 Stunden und die bezogene Energiemenge wäre damit:

20 W x 0,05 h = 1 Wh.

Und die Kosten:

0,14 € / 1000 Wh x 1 Wh = 0,00014 €.

Die echten Zahlen könnten natürlich anders sein, aber so wird die Rechnung wohl gewesen sein.
 
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