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Shpresa
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Frankreich: Keine Staatsbürgerschaft für Frauen in Burkas
Foto: dpa
Einwanderung: Der französische Staatsrat hat als oberstes Verwaltungsgericht einer Burka-Trägerin die Einbürgerung verweigert. Die 32-Jährige könne die Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den Werten der französischen Gesellschaft nicht vereinbar sei.
Kann man als Frau die Burka tragen und die französische Staatsbürgerschaft erhalten? "Nein", hat der Staatsrat (Conseil d’État), das höchste französische Verwaltungsgericht, in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden.
Die mit einem Franzosen verheiratete Marokkanerin Faiza M., die Mutter dreier in Frankreich geborener Kinder ist, habe mit dem Tragen der Burka, die ihren Körper vom Kopf bis zu den Füßen verhüllt und nur einen schmalen Sehschlitz für die Augen freigibt, ein radikales religiöses Verhalten an den Tag gelegt, das "mit den grundlegenden Werten der französischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter unvereinbar ist", begründete das Gericht seinen Urteilsspruch.
Mit dieser Entscheidung gab der Staatsrat der Präfektur von Paris Recht, die sich geweigert hatte, dem Antrag der Marokkanerin auf Einbürgern stattzugeben. Damit ist im Frankreich von einem Gericht zum ersten Mal der Grad der Religionsausübung als Maßstab für die Integrationsfähigkeit eines Ausländers genommen worden.
Die Heirat mit einem französischen Staatsbürger gibt normalerweise einem Ausländer nach zwei Jahren das Recht, Franzose zu werden, unter der Voraussetzung, dass er keine Verbrechen begangen hat, die den fundamentalen Interessen der Republik entgegenstehen. Eine weitere Bedingung: Der Einzubürgernde muss seine Anpassung an die französische Gemeinschaft rechtfertigen können, wozu eine ausreichende Kenntnis der französischen Sprache sowie der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten gehört.
Faiza M. spricht zwar gut Französisch und hat während ihrer Schwangerschaften einen männlichen Gynäkologen konsultiert. Doch bei mehreren Besuchen auf der Präfektur weigerte sie sich selbst in Gegenwart weiblicher Beamten standhaft, ihr Gesicht zu enthüllen um sich identifizieren zu lassen. Darüber hinaus bekannte sie sich mit ihrem sie begleitenden Mann spontan zum Salafismus, einer radikalen Strömung des Islam.
Im Gespräch mit den Beamten räumte sie ein, dass es für sie normal und selbstverständlich sei, in völliger Unterordnung zu den Männern ihrer Familie zu leben und keine Ahnung davon zu haben, was Laizismus oder Wahlrecht bedeute. Die Beamten schlossen daraus, dass Faiza M., die erst in Frankreich auf die ausdrückliche Bitte ihres Mannes hin die Burka anlegte, jegliche Bindung an die grundlegenden Werte der französischen Gesellschaft abgehe und lehnten den Antrag auf Einbürgerung ab. Die Marokkanerin klagte hingegen auf das Recht der freien Religionsausübung.
Wegen des Tragens religiöser Zeichen ist es in Frankreich schon mehrfach zu hitzigen Debatten gekommen. Heftig umstritten war 2004 ein Gesetz, mit dem verboten wurde, auffällige religiöse Zeichen wie etwa das islamische Kopftuch oder die jüdische Kippa in staatlichen Schulen zu tragen. Schüler, die sich weigerten, wurden in der Regel der Schule verwiesen.
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was sagt ihr dazu?!
Foto: dpa
Einwanderung: Der französische Staatsrat hat als oberstes Verwaltungsgericht einer Burka-Trägerin die Einbürgerung verweigert. Die 32-Jährige könne die Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den Werten der französischen Gesellschaft nicht vereinbar sei.
Kann man als Frau die Burka tragen und die französische Staatsbürgerschaft erhalten? "Nein", hat der Staatsrat (Conseil d’État), das höchste französische Verwaltungsgericht, in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden.
Die mit einem Franzosen verheiratete Marokkanerin Faiza M., die Mutter dreier in Frankreich geborener Kinder ist, habe mit dem Tragen der Burka, die ihren Körper vom Kopf bis zu den Füßen verhüllt und nur einen schmalen Sehschlitz für die Augen freigibt, ein radikales religiöses Verhalten an den Tag gelegt, das "mit den grundlegenden Werten der französischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter unvereinbar ist", begründete das Gericht seinen Urteilsspruch.
Mit dieser Entscheidung gab der Staatsrat der Präfektur von Paris Recht, die sich geweigert hatte, dem Antrag der Marokkanerin auf Einbürgern stattzugeben. Damit ist im Frankreich von einem Gericht zum ersten Mal der Grad der Religionsausübung als Maßstab für die Integrationsfähigkeit eines Ausländers genommen worden.
Die Heirat mit einem französischen Staatsbürger gibt normalerweise einem Ausländer nach zwei Jahren das Recht, Franzose zu werden, unter der Voraussetzung, dass er keine Verbrechen begangen hat, die den fundamentalen Interessen der Republik entgegenstehen. Eine weitere Bedingung: Der Einzubürgernde muss seine Anpassung an die französische Gemeinschaft rechtfertigen können, wozu eine ausreichende Kenntnis der französischen Sprache sowie der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten gehört.
Faiza M. spricht zwar gut Französisch und hat während ihrer Schwangerschaften einen männlichen Gynäkologen konsultiert. Doch bei mehreren Besuchen auf der Präfektur weigerte sie sich selbst in Gegenwart weiblicher Beamten standhaft, ihr Gesicht zu enthüllen um sich identifizieren zu lassen. Darüber hinaus bekannte sie sich mit ihrem sie begleitenden Mann spontan zum Salafismus, einer radikalen Strömung des Islam.
Im Gespräch mit den Beamten räumte sie ein, dass es für sie normal und selbstverständlich sei, in völliger Unterordnung zu den Männern ihrer Familie zu leben und keine Ahnung davon zu haben, was Laizismus oder Wahlrecht bedeute. Die Beamten schlossen daraus, dass Faiza M., die erst in Frankreich auf die ausdrückliche Bitte ihres Mannes hin die Burka anlegte, jegliche Bindung an die grundlegenden Werte der französischen Gesellschaft abgehe und lehnten den Antrag auf Einbürgerung ab. Die Marokkanerin klagte hingegen auf das Recht der freien Religionsausübung.
Wegen des Tragens religiöser Zeichen ist es in Frankreich schon mehrfach zu hitzigen Debatten gekommen. Heftig umstritten war 2004 ein Gesetz, mit dem verboten wurde, auffällige religiöse Zeichen wie etwa das islamische Kopftuch oder die jüdische Kippa in staatlichen Schulen zu tragen. Schüler, die sich weigerten, wurden in der Regel der Schule verwiesen.
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