Barbara Rosenkranz:
Der Buchautor und Journalist Hans-Henning Scharsach bezeichnete Barbara Rosenkranz im Magazin News 1995 als Beispiel für einen „Kellernazi“. Der Autor und das Magazin wurden von ihr wegen Verleumdung verklagt und in Österreich zu Geldstrafen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah dieses Urteil aber als Verletzung des Rechtes auf freie Meinung, da es nur ein Werturteil von Hans-Henning Scharsach gewesen sei und Rosenkranz’ Einstellung zum Thema Nationalsozialismus durchaus als zwiespältig angesehen werden könne; u. a. wurde angemerkt, dass sie in der Vergangenheit öffentlich das Verbotsgesetz kritisierte und sich nie von den Ansichten ihres Ehemannes distanzierte, der als Rechtsextremist gilt.[24] Er war 1990 Spitzenkandidat der Liste Nein zur Ausländerflut, die von den Behörden wegen NS-Wiederbetätigung nicht zur Wahl zugelassen wurde. Weiters war er in der später wegen Wiederbetätigung verbotenen NDP aktiv und ist auch Herausgeber der rechtsextremen Zeitschrift Fakten.
Ihr Mann:
Rosenkranz war Funktionär der wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgelösten Nationaldemokratischen Partei (NDP) und der Partei Ein Herz für Inländer.[1] Im Nationalratswahlkampf 1990 trat er als Spitzenkandidat der Liste „Nein zur Ausländerflut“ auf, die er mit Gerd Honsik gegründet hatte.[2] Die Liste wurde ebenfalls wegen NS-Wiederbetätigung von der zuständigen Kreiswahlbehörde in Wien nicht zur Nationalratswahl zugelassen. Die Nichtzulassung wurde später vom VfGH bestätigt.[3] Zu Beginn der Neunzigerjahre übernahm Rosenkranz die Obmannschaft des als revisionistisch geltenden Vereins zur Förderung der ganzen Wahrheit. Zur selben Zeit war er Vorsitzender der Partei Kritische Demokraten[4] und Unterstützer des überparteilichen Volksbegehrens Österreicher für Österreich.[1] Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift Fakten, die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft wird.[5] Er hielt auch wiederholt Vorträge für die als rechtsextrem eingestufte Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP).[6] Rosenkranz, der sich selbst als „rechts denkenden Menschen“ beschreibt, hat sich mittlerweile weitgehend ins Privatleben zurückgezogen und zeigt sich nur selten bei offiziellen Veranstaltungen. Allerdings tritt er wiederholt bei Veranstaltungen der FPÖ als Redner auf.[7]
Das Verbotsgesetz wurde nach dem 2. Weltkrieg erlassen und soll Nationalsozialismus (Verharmlosung, Leugnung, die NSDAP, Gründungen von Nazi-Gruppen, ... ) verhindern und bestrafen. Immer wieder verlangen Nazis wie Rosenkranz die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es mit Meinungsfreiheit nicht vereinbar ist.
Der Buchautor und Journalist Hans-Henning Scharsach bezeichnete Barbara Rosenkranz im Magazin News 1995 als Beispiel für einen „Kellernazi“. Der Autor und das Magazin wurden von ihr wegen Verleumdung verklagt und in Österreich zu Geldstrafen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sah dieses Urteil aber als Verletzung des Rechtes auf freie Meinung, da es nur ein Werturteil von Hans-Henning Scharsach gewesen sei und Rosenkranz’ Einstellung zum Thema Nationalsozialismus durchaus als zwiespältig angesehen werden könne; u. a. wurde angemerkt, dass sie in der Vergangenheit öffentlich das Verbotsgesetz kritisierte und sich nie von den Ansichten ihres Ehemannes distanzierte, der als Rechtsextremist gilt.[24] Er war 1990 Spitzenkandidat der Liste Nein zur Ausländerflut, die von den Behörden wegen NS-Wiederbetätigung nicht zur Wahl zugelassen wurde. Weiters war er in der später wegen Wiederbetätigung verbotenen NDP aktiv und ist auch Herausgeber der rechtsextremen Zeitschrift Fakten.
Ihr Mann:
Rosenkranz war Funktionär der wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgelösten Nationaldemokratischen Partei (NDP) und der Partei Ein Herz für Inländer.[1] Im Nationalratswahlkampf 1990 trat er als Spitzenkandidat der Liste „Nein zur Ausländerflut“ auf, die er mit Gerd Honsik gegründet hatte.[2] Die Liste wurde ebenfalls wegen NS-Wiederbetätigung von der zuständigen Kreiswahlbehörde in Wien nicht zur Nationalratswahl zugelassen. Die Nichtzulassung wurde später vom VfGH bestätigt.[3] Zu Beginn der Neunzigerjahre übernahm Rosenkranz die Obmannschaft des als revisionistisch geltenden Vereins zur Förderung der ganzen Wahrheit. Zur selben Zeit war er Vorsitzender der Partei Kritische Demokraten[4] und Unterstützer des überparteilichen Volksbegehrens Österreicher für Österreich.[1] Zudem ist er Herausgeber der Zeitschrift Fakten, die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als rechtsextrem eingestuft wird.[5] Er hielt auch wiederholt Vorträge für die als rechtsextrem eingestufte Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP).[6] Rosenkranz, der sich selbst als „rechts denkenden Menschen“ beschreibt, hat sich mittlerweile weitgehend ins Privatleben zurückgezogen und zeigt sich nur selten bei offiziellen Veranstaltungen. Allerdings tritt er wiederholt bei Veranstaltungen der FPÖ als Redner auf.[7]
Das Verbotsgesetz wurde nach dem 2. Weltkrieg erlassen und soll Nationalsozialismus (Verharmlosung, Leugnung, die NSDAP, Gründungen von Nazi-Gruppen, ... ) verhindern und bestrafen. Immer wieder verlangen Nazis wie Rosenkranz die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es mit Meinungsfreiheit nicht vereinbar ist.