Also die Diskussion wird leider sehr verlogen geführt!
Ab wann ist ein Mensch ein Mensch und wer hat dies zu bestimmen? Soll ein heranwachsender Mensch im Mutterleib keinen Schutz geniesen?
Diese Fragen sind, (wenn schon nicht vom christlichen Standpunkt aus) wenigstens Sache der Philosphie und nicht jener, kampfschreierischer Feministinen.
Was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
Gemäß § 96 Stgb ist eine Abtreibung mit bis zu 3 Jahren zu bestrafen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist lt. Gesetz also grundsätzlich verboten!
Eine Ausnahmeregelung sieht die Fristenlössung in § 97 vor (innerhalb der ersten 3 Monate), die eine Strafe aufgrund dieser Tötungshandlung ausschließt.
Das bedeutet aber immer noch, dass die Tötung tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft vollendet wurde - nur eben nicht bestraft wird. Das Unrecht dieser Tötung bleibt natürlich weiter bestehen!
(Viele Frauen die Abtreibungen durchführen ließen, leiden ihr ganzen Leben lang an den psychischen Folgen - nur darum scheren sich diese irregegeleiteten kinderlosen Feministinen herzlich wenig!)
Daher sagt das Gesetz in § 97 Abs. 2:
"Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken,...es sei denn, dass für die Schwangere Lebensgefahr droht"
Weiter in Absatz 3:
"...Niemand darf wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden."
Leider werden in der öffentlichen Diskussion solche Fakten bewusst ausgelassen und auf eine rein emotionalen Ebene reduziert.
Es ist beschämend, wenn nun auf diese Ärzte hingehackt wird, nur weil sie sich auf ihr gutes Recht lt geltendem Gesetz berufen haben!
Stichwort: "mein Bauch gehört mir"
Da macht es sich der moderne "Feminismus" doch etwas leicht. Unter diesem Deckmantel werden jährlich Millionen von "unwertem Leben" aussondiert ohne die Tragweite dieses Unrechts zu bedenken!
Ab wann ist ein Mensch ein Mensch und wer hat dies zu bestimmen? Soll ein heranwachsender Mensch im Mutterleib keinen Schutz geniesen?
Diese Fragen sind, (wenn schon nicht vom christlichen Standpunkt aus) wenigstens Sache der Philosphie und nicht jener, kampfschreierischer Feministinen.
Was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
Gemäß § 96 Stgb ist eine Abtreibung mit bis zu 3 Jahren zu bestrafen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist lt. Gesetz also grundsätzlich verboten!
Eine Ausnahmeregelung sieht die Fristenlössung in § 97 vor (innerhalb der ersten 3 Monate), die eine Strafe aufgrund dieser Tötungshandlung ausschließt.
Das bedeutet aber immer noch, dass die Tötung tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft vollendet wurde - nur eben nicht bestraft wird. Das Unrecht dieser Tötung bleibt natürlich weiter bestehen!
(Viele Frauen die Abtreibungen durchführen ließen, leiden ihr ganzen Leben lang an den psychischen Folgen - nur darum scheren sich diese irregegeleiteten kinderlosen Feministinen herzlich wenig!)
Daher sagt das Gesetz in § 97 Abs. 2:
"Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken,...es sei denn, dass für die Schwangere Lebensgefahr droht"
Weiter in Absatz 3:
"...Niemand darf wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden."
Leider werden in der öffentlichen Diskussion solche Fakten bewusst ausgelassen und auf eine rein emotionalen Ebene reduziert.
Es ist beschämend, wenn nun auf diese Ärzte hingehackt wird, nur weil sie sich auf ihr gutes Recht lt geltendem Gesetz berufen haben!
Stichwort: "mein Bauch gehört mir"
Da macht es sich der moderne "Feminismus" doch etwas leicht. Unter diesem Deckmantel werden jährlich Millionen von "unwertem Leben" aussondiert ohne die Tragweite dieses Unrechts zu bedenken!