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Nachrichten aus Österreich

March-Fähre steht still, Petition für neue Brücke gestartet
Wer bei Angern über die March will, muss einen Umweg in Kauf nehmen. Nun gibt es eine Petition „Marchbrücke jetzt!“
Es ist schon idyllisch, wenn man in Angern an der March (Bezirk Gänserndorf) am Ufer des Grenzflusses sitzt und beobachtet, wie die Fähre Autos, Radfahrer und Fußgänger auf die andere Seite befördert. Die March ist an dieser Stelle um die 60 Meter breit, auf die Gierseilfähre passen gerade einmal sechs Pkw. Pendler und Touristen nutzen die Fähre gern als schnelles Transportmittel zwischen Österreich und der Slowakei.

Doch seit Ende Juni ist auf der Homepage der Gemeinde Angern zu lesen: „Die Fähre ist derzeit nicht in Betrieb!“ Der Wasserstand der March ist zu niedrig. Blickt man auf die Wetterprognosen der nächsten Wochen, wird sich das so schnell auch nicht ändern. Laut pegelalarm.at liegt der Wasserstand der March bei Angern aktuell bei 63 Zentimetern (Stand: 29. Juli). Die Fähre braucht gute 20 Zentimeter mehr, um ihren Betrieb wieder aufnehmen zu können.

Petition fordert neue Brücke über die March
„Die Fähre ist in diesem Jahr sicher 80 Tage schon nicht gefahren“, sagt Gerhard Küssler, der nun eine Petition ins Leben gerufen hat, die eine Brücke über die March fordert. Denn für Autos gibt es auf 70 Kilometern gerade einmal eine Möglichkeit, die March zu queren: In Hohenau, fast 30 Kilometer entfernt von Angern. Küssler kennt man als Winzer des gleichnamigen Winzerhofs in Grub, einer Katastralgemeinde von Angern.


 
Die Dose und die Politik: Wie Österreich bei Energydrinks wegschaut
Die potenziellen Risiken von Energydrinks sind seit Jahren bekannt – speziell für Kinder und Jugendliche. Während andere Länder Altersgrenzen einführen, bleibt die Politik in Österreich zögerlich. Warum?

Wenn Red Bull feiert, kommt sogar das Bundesheer: Zwei Eurofighter donnern über den frisch sanierten Hangar-7 am Salzburger Flughafen. Vor dem gläsernen Prestigeprojekt des Red-Bull-Konzerns driftet Formel-1-Weltmeister Max Verstappen mit einem Rennwagen, über den Köpfen der Gäste fliegen die Maschinen der Kunstflugstaffel "Flying Bulls".

Rund 1500 geladene Gäste feiern die Wiedereröffnung jenes Gebäudes, in dem historische Flugzeuge, Rennwagen und Erinnerungsstücke aus der Sammlung des 2022 verstorbenen Red-Bull-Gründers Dietrich Mateschitz ausgestellt sind.

Laut Verteidigungsministerium handelte es sich beim Überflug im Juni 2025 um einen Übungsflug. Politisch sorgt der Auftritt dennoch für Kritik. Denn die Eurofighter sollten für die Sicherheit des Landes zuständig sein, nicht für PR-Aktionen eines Privatunternehmens.

 
Warum nicht?
Fußfessel für Hochrisiko-Gefährder? Ein Pro & Kontra
Wie weit darf ein liberaler Rechtsstaat gehen, um Terroranschläge und schwere Gewalttaten zu verhindern? Zwei Standpunkte zur elektronischen Fußfessel für Hochrisiko-Gefährder

Pro: Verteidigung der Freiheit
Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag in Berlin wird wieder die Frage gestellt: Hätte er verhindert werden können? Absolute Sicherheit gibt es nicht. Aber eine liberale Demokratie darf sich auch nicht damit abfinden, dass Hochrisiko-Gefährder erst dann gestoppt werden, wenn sie mit einer Machete oder einem Kleintransporter Menschen angreifen. Der freiheitliche Rechtsstaat muss sich gegen jene verteidigen können, die seine Freiheit zerstören wollen – rechtsstaatlich, verhältnismäßig und wirksam.

Kontra: Illusion von Sicherheit
Elektronische Fußfesseln, um islamistische Gefährder, also potenzielle Terroristen, überwachen zu können? Klingt nach einer guten Idee, ist es aber nicht. Sondern eine mit hohem Aufwand verbundene Anlassgesetzgebung, die die Sicherheitslage nicht verbessern würde.

Das liegt erstens an der technischen Umsetzung. Der oder die Laie stellt sich vielleicht vor, dass in einem großen Raum voller Monitore rote Alarmleuchten zu blinken beginnen, sobald jemand vordefinierte Gebiete verlässt und dann sofort Sondereinheiten im Hubschrauber herangeflogen werden, um die Person dingfest zu machen.

 
Korruptionsprozess gegen Wolf und Schelling fix
Der Korruptionsprozess gegen den Industriellen Siegfried Wolf und den wegen Amtsmissbrauchs mitangeklagten ehemaligen Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) ist auf Schiene. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) wies einen Einspruch der Verteidigung gegen die 78 Seiten starke Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) grundsätzlich ab. Entsprechende APA-Informationen bestätigte OLG-Sprecher Max Gruber heute.

Die Causa wird allerdings nicht am Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt, wo die WKStA ihre Anklage eingebracht hatte. „Den Einsprüchen wurde dahin gehend Folge gegeben, dass die Sache zur Verhandlung dem Landesgericht Wiener Neustadt zugewiesen wurde“, gab Gruber bekannt. In allen übrigen Punkten sei das Vorbringen gegen die Anklage abgewiesen worden. „Die Anklage ist somit rechtswirksam“, betonte Gruber.

 
Gastpatienten: Wiener Handelsgericht wies Klage des Landes Niederösterreich ab
Einem Niederösterreicher wurde ein Operationstermin in Wien verwehrt, woraufhin das Land Niederösterreich klagte. Ein Richter wies diese Klage nun ab

Die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatientenstreit gegen das zur Stadt Wien gehörende Krankenhaus Speising ist am Donnerstag am Handelsgericht abgewiesen worden. Der Richter sah die in einem Schadenersatzprozess erforderliche Rechtswidrigkeit und das Verschulden der beklagten Partei nicht gegeben. Der Rechtsvertreter des vom Land Niederösterreich unterstützten Gastpatienten meldete Berufung an.

Zwar könne man über den Schaden streiten, erklärte Richter Peter Martschini seine Entscheidung: "Es besteht aber keine Verpflichtung der beklagten Partei, von sich aus ein bestehendes Gesetz wie das Wiener Krankenanstaltengesetz auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit abzuklopfen und zur Seite zu schieben." Eine derartige Feststellung obliege ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ebenso sei das Erfordernis des Verschuldens aus seiner Sicht nicht erfüllt, so Martschini: "Die Klage ist aus meiner Sicht nicht schlüssig."

 
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