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Nachrichten aus Europa

EU-Gelder missbraucht? Staatsanwaltschaft durchsucht
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Verwendung europäischer Gelder durch eine ehemalige Fraktion des Europaparlaments.

Jordan Bardella, der Chef der rechtsnationalen französischen Partei Rassemblement National (RN), die früher zur ID-Fraktion im Europaparlament gehörte, schrieb gestern auf der Plattform X: „Seit heute Früh finden Durchsuchungen in den Geschäftsräumen und Privatwohnungen von Kommunikationsdienstleistern statt, die mit uns zusammengearbeitet haben.“ Man habe sich nichts vorzuwerfen und werde das beweisen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft könne „bestätigen, dass sie im Rahmen einer laufenden Untersuchung zur Verwendung europäischer Mittel durch eine ehemalige Fraktion im Europäischen Parlament im Zeitraum 2019–2024 Ermittlungsmaßnahmen in Frankreich und anderen europäischen Ländern durchführt“, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. „Weitere Einzelheiten werden vorerst nicht veröffentlicht, um den Ausgang des laufenden Verfahrens nicht zu gefährden.“

„Le Monde“: Durchsuchungen in vier Ländern
Sie bestätigte nicht, um welche Fraktion es ging und welche Länder betroffen waren. Die französische Zeitung „Le Monde“ berichtete von Durchsuchungen in Frankreich, Belgien, Italien und Spanien im Zusammenhang mit Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft wegen des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern durch die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID).

Die rechtsnationale Fraktion existierte zwischen 2019 und 2024, zu ihr gehörten neben dem französischen RN unter anderem die FPÖ, die deutsche AfD und die italienische Lega.

 
Datenschützer Schrems fordert Ausstieg aus US-Abkommen
Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb um Max Schrems hat die EU-Kommission aufgefordert, aus dem Datenschutzabkommen mit den USA auszutreten.

Der Oberste Gerichtshof der USA habe mit einer Entscheidung von gestern die rechtliche Grundlage für das Abkommen „zerstört“, indem er die Unabhängigkeit der US-Aufsichtsbehörde FTC aufgehoben habe, sagte Schrems: „Da es in den USA keine unabhängigen Behörden mehr gibt, fordern wir die Kommission auf, die Angemessenheitsentscheidung für die USA in einem geordneten Prozess aufzuheben.“

Der Supreme Court hatte US-Präsident Donald Trump in einem Verfahren um die Entlassung einer hohen Beamtin der FTC recht gegeben. Trump durfte die Demokratin Rebecca Slaughter im vergangenen Jahr aus der Leitungsebene der US-Wettbewerbsbehörde FTC abberufen.

Unabhängigkeit nicht mehr gegeben
Der Präsident habe das Recht, alle Untergebenen zu entlassen, die in seinem Auftrag Exekutivgewalt ausüben. „Da sich die EU auf die ‚Unabhängigkeit‘ der FTC als Datenschutzbehörde stützte, ist die gesamte Struktur des EU-US Data Privacy Framework gerade zusammengebrochen“, kritisierte Schrems.

 
Europas neue Asylregeln treffen ausgerechnet jene, die am meisten Schutz brauchen
Mit dem neuen europäischen Migrations- und Asylpakt verschärft die Europäische Union ihre Asylverfahren deutlich. Künftig sollen deutlich mehr Anträge bereits an den Außengrenzen oder auf Flughäfen geprüft werden. Wer dort scheitert, soll schneller zurückgewiesen oder abgeschoben werden. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass damit gerade jene Menschen unter Druck geraten, deren Verfolgung sich nicht in wenigen Minuten oder mit einem einzigen Dokument nachweisen lässt. Für queere Flüchtlinge aus Russland könnte das schwerwiegende Folgen haben. Schon heute erhalten vergleichsweise wenige von ihnen Schutz. Von rund 8.000 russischen Asylanträgen im Jahr 2024 erkannte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich 414 an. Mehr als 3.600 wurden abgelehnt, weitere rund 4.000 zunächst ausgesetzt. Bereits vor den neuen Regeln war der Weg in ein sicheres Leben also für viele kaum erreichbar.

Dabei hat sich die Lage in Russland in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft. Nach dem Ausbau des sogenannten Gesetzes gegen „LGBT-Propaganda“ im Jahr 2022 wurde 2023 die geschlechtliche Transition praktisch verboten. Anfang 2024 erklärte der russische Staat die angebliche „internationale LGBT-Bewegung“ zu einer extremistischen Organisation. Seitdem genügt in vielen Fällen bereits die öffentliche Unterstützung von queeren Menschen, um strafrechtlich verfolgt zu werden. Im Gebiet Orenburg läuft inzwischen das erste Verfahren wegen angeblichen „LGBT-Extremismus“. Mehreren Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft, weil sie in einem Schwulenclub gearbeitet haben.

Mit dem neuen Asylpakt kommt nun eine weitere Hürde hinzu. Die Europäische Union führt das Prinzip der sogenannten sicheren Drittstaaten weiter aus. Wer auf seinem Weg nach Europa bereits durch einen als sicher eingestuften Staat gereist ist, könnte künftig dorthin zurückgeschickt werden, ohne dass der eigentliche Asylantrag in einem EU-Land umfassend geprüft wird. Gleichzeitig sollen beschleunigte Verfahren dafür sorgen, dass Entscheidungen innerhalb kürzerer Zeit fallen. Juristen sehen darin erhebliche Risiken für russische Flüchtlinge. Viele erreichen Europa über Armenien, Georgien, Kasachstan oder Usbekistan. Gerade diese Staaten könnten künftig von einzelnen EU-Mitgliedern als sichere Drittstaaten eingestuft werden, weil entsprechende bilaterale Abkommen bestehen. Für queere Menschen sind sie jedoch oft alles andere als sicher. Kasachstan verschärfte erst 2025 seine Politik gegen sogenannte LGBT-Propaganda. In Usbekistan bleiben sexuelle Beziehungen zwischen Männern strafbar. Georgien schränkte 2024 zahlreiche Rechte queerer Menschen gesetzlich ein. Auch aus Armenien berichten Betroffene über Einschüchterung, familiären Druck und Diskriminierung.

Rechtlich bleibt die Möglichkeit auf Asyl zwar bestehen. Auch künftig muss jeder russische Antrag grundsätzlich einzeln geprüft werden. Doch genau dafür bleibt unter den neuen Regeln weniger Zeit. Wer seine Geschichte nicht sofort vollständig belegen kann oder keinen anwaltlichen Beistand erhält, läuft schneller Gefahr, abgelehnt zu werden. Was als Beschleunigung der Verfahren angekündigt wird, könnte für viele Menschen bedeuten, dass sie den Schutz verlieren, bevor ihre Verfolgung überhaupt vollständig gehört wurde.
 
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