Zeus
Geek
Eine polizeiliche Regelung zur Zeit der Syphilisangst um 1900 verlangte:
"Die Raume, in denen der Betrieb mit
weiblicher Bedienung stattfindet, mussen von auBen gut sichtbar und im Innern
ganz ubersehbar sein; die Fenster durfen nicht verstellt, Vorhange nicht herabgelassen
werden. Keine Kellnerin darf am Fenster sitzen oder an der Tur stehen
und Gaste anlocken. Es ist den Kellnerinnen verboten, von den Gasten Speisen
oder Getranke zu erbitten oder auch nur anzunehmen, oder sie zum Trinken
aufzufordern. Sie sollen sich in der Nahe des Schanktisches aufhalten und
durfen nur auf besonderen Anruf zur Bedienung an den Gast herantreten, ohne
sich bei ihm aufzuhalten."
Kellnerinnen wurden als gewisse "Vorhallen zur Prostitution" angesehen.
"Die Raume, in denen der Betrieb mit
weiblicher Bedienung stattfindet, mussen von auBen gut sichtbar und im Innern
ganz ubersehbar sein; die Fenster durfen nicht verstellt, Vorhange nicht herabgelassen
werden. Keine Kellnerin darf am Fenster sitzen oder an der Tur stehen
und Gaste anlocken. Es ist den Kellnerinnen verboten, von den Gasten Speisen
oder Getranke zu erbitten oder auch nur anzunehmen, oder sie zum Trinken
aufzufordern. Sie sollen sich in der Nahe des Schanktisches aufhalten und
durfen nur auf besonderen Anruf zur Bedienung an den Gast herantreten, ohne
sich bei ihm aufzuhalten."
Kellnerinnen wurden als gewisse "Vorhallen zur Prostitution" angesehen.