Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Notwehr ?

clerik

Gesperrt
Keine Notwehr: Bursch erstach 17-Jährigen

Jakominiplatz: "Wie ein Rudel" fiel eine Gruppe über Lehrling her. Dieser zückte ein Messer und tötete jungen Mann. Am Montag stand er vor Gericht
Selbst Staatsanwalt Hansjörg Bacher spricht von einer Tragödie, von einer Notwehrsituation, nur: Das Maß der erlaubten Notwehr wäre überschritten gewesen. In der Nacht zum 24. Oktober 2004 verblutete am Jakominiplatz ein 17-jähriger Grazer, vier tiefe Messerstiche hatten seinen Oberkörper getroffen. Ein Stich mitten ins Herz. Und jetzt auf der Anklagebank im Straflandesgericht Graz ein 18-jähriger Elektrikerlehrling, beschuldigt der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. "Es wird schon so gewesen sein, dass dieser Beschuldigte von anderen Burschen attackiert wurde - aber die Stiche wären nicht notwendig gewesen", ist der Ankläger überzeugt.

"Nichts wie weg!". Doch beginnen wir ein paar Minuten früher: Ein Lokal in der Innenstadt, der Lehrling bestellt ein Bier an der Bar und unterhält sich mit einem Mädchen. Das missfällt ein paar Burschen, es wird gemault, es wird geschupft, der Lehrling denkt sich "Nichts wie weg!" - und geht auf die Straße. Hinter ihm die anderen. Wieder ein Gerangel und der Lehrling zieht ein Messer. "Warum hatten Sie überhaupt ein Messer mit?" möchte Richter Raimund Frei wissen. "Das habe ich immer eingesteckt." - "Warum?" - "Ich brauche es beruflich als Elektriker", sagt er, "aber auch zur Verteidigung."

Situation. Eben diese Situation spitzt sich zu: Der Lehrling will die Angriffe der Burschen abwehren, dabei wird einer auf dem Oberarm mit dem Messer leicht verletzt. Er selbst spürt einen Schlag ins Gesicht. "Weg, nichts wie weg", denkt er sich wieder und läuft so schnell er laufen kann. Ein unbeteiligter Zeuge erinnert sich an diese Szene: "Das vergesse ich nie, diese Panik in seinem Gesicht . . . diese Angst, die er hatte." Vier, fünf, sechs Burschen, so genau weiß man das nicht, hinterher. Der Lokalbesitzer vor Gericht: "Zwei von den Burschen sind als Raufer bekannt, sie haben bei mir eigentlich Lokalverbot." Und: Der Bursch kam mit dem Schnitt auf dem Oberarm wieder ins Lokal zurück und ließ sich verarzten. "Rettung wollte er keine", erzählt der Lokalchef, "er hat gesagt, er muss gleich wieder raus, weiterfetzen."

Verfolger. Nach 250 Metern, knapp vor dem Jakominiplatz, holen die Verfolger den Lehrling ein. "Wie ein Rudel", so erinnert sich eine Zeugin, "stürzen sie auf den jungen Mann." - "Was war in diesem Augenblick?" fragt der Richter den Beschuldigten. "Mir ging die Luft aus, und ich dachte, die stechen mich jetzt ab." Er will sich aus dem Schwitzkasten befreien, es gelingt nicht. Und plötzlich hat er wieder das Messer in der Hand. "Ich habe mich gewehrt und herumgestochen . . . bis sich der Griff endlich gelockert hat." Langsam sinkt der andere zu Boden und kann auch von den Ärzten nicht mehr gerettet werden. "War Ihr Leben bedroht?" fragt der Richter. - "Sie haben gerufen, wir machen dich jetzt fertig, ich hatte wahnsinnige Angst."

Zu weit gegangen. "Das glaube ich schon", sagt Staatsanwalt Bacher, "er hatte Angst, aber warum hat er sich nicht mit seinen Fäusten gewehrt? Warum gleich das Messer?" Dem Lehrling auf der Anklagebank tut alles "furchtbar leid. Ich wollte niemanden verletzen und schon gar nicht töten." - "Schuldig", befindet Richter Frei, "der Lehrling ist zu weit gegangen, er hat die Notwehr eindeutig überschritten." Der andere aber wäre "wesentlich daran beteiligt gewesen, er hat diese Situation geradezu provoziert." Die Strafe: zwölf Monate Haft, davon eines unbedingt. Der Lehrling nimmt drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Kleine Zeitung Steiermark http://www.kleinezeitung.at/nachrich...2523/index.jsp

Ich finde das Urteil ist eine Katestrophe Richter und die rosa Brille kann ich dazu nur sagen.

Auch wenn das Urteil milde ist hätte es keines geben dürfen 100% Notwehr.

Was meint ihr dazu??
 
Der Staatsanwalt ist ein Idiot mein ich dazu. Wenigstens gibt er zu, dass er in Notwehr gehandelt hat. Das ist bestimmt keine Notwehrüberschreitung. Der Junge hat sich anders nicht wehren können. Bei seiner Notwerhandlung muss er auch kein Risiko eingehen. Und wenn es eine Notwehrüberschreitung war, dann war das eine aus einem stehnischen Effekt (Angst). Das bedeutet trotzdem er ist entschuldigt und damit Straflosigkeit. Sowas weiß man als Jusstudent im ersten Semester. Wie die auf fahrlässige Tötung kommen, ist mir auch schleierhaft. Wenn schon dann schon Mord. Alles in allem würd ich in Berufung gehen.
 
Der Staatsanwalt ist ein Idiot mein ich dazu. Wenigstens gibt er zu, dass er in Notwehr gehandelt hat. Das ist bestimmt keine Notwehrüberschreitung. Der Junge hat sich anders nicht wehren können. Bei seiner Notwerhandlung muss er auch kein Risiko eingehen. Und wenn es eine Notwehrüberschreitung war, dann war das eine aus einem stehnischen Effekt (Angst). Das bedeutet trotzdem er ist entschuldigt und damit Straflosigkeit. Sowas weiß man als Jusstudent im ersten Semester. Wie die auf fahrlässige Tötung kommen, ist mir auch schleierhaft. Wenn schon dann schon Mord. Alles in allem würd ich in Berufung gehen.

Was hat ein Messer bei dem Jungen zu suchen?

Mehrere Stiche davon einer ins Herz hören sich nicht sehr ängstlich an?
 
Im Artikel steht schon zu wenig drin.

Dumme Antwort, wenn der Junge sagt er hat das Messer dabei um sich verteidigen. Das bedeutet also er hats dabei um jemanden abzustechen, der ihn angreifen möchte.

Die andere Frage ist, waren die anderen alle unbewaffnet?

Ist der Typ vielleicht vorbestraft?

Wenn sich wirklich alle auf ihn gestürzt haben und er wild und blind um sich gestochen hat, dann ist das auch nicht gut. Wird als Verlust der Kontrolle gewertet, die jederzeit wieder vorkommen kann.

12 Monate ist wahrscheinlich ok.
 
Kenne auch einen Teppichleger; der hat auch ständig ein Profi-Tapetenmesser dabei? Der fackelt in Kreuzberg(andere Bundeliga) nicht lange!

Der Bursch hat es genau richtig gemacht. 6 Angreifer gegen einen? :confused: Das ist unsportlich!
Der Bursch hat einen Fehler gemacht: er hätte alle killen sollen? = dann keine Zeugen.

Da hilft nur regelmässig Kampfsport+Kraft-/Ausdauersport machen. Wenn es knallt, dann gibt es erstmal ein paar Dubletten auf die Nase. Immer den stärksten aussuchen, hat Pa gesagt, dann in den In-fight und viele Haken schlagen ( Tyson-Style).
Ein trainierter Boxer bringt es auf eine 1/2 Tonne Schlagkraft. Mal besser als mit dem Messer? Lieber paar gebrochene Nasen, Kiefer, auschgeschlagen Zähne als Gegner=Tot?
Muss aufhören, ...da steischt bei mier gleisch de Blud-druck...
 
Das ist nicht strafbar.


Wenn 5 oder 6 Leute auf dich einschlagen, ist das sehr wohl angebracht. Die Notwerhandlung muss geeignet sein, den Angriff zuverlässig und endgültig abzuwehren. Das hätte er alleine mit Faustschlägen niemals geschafft.

Keine Ahnung wie es in AUT ist in D ist es jedenfalls verboten!

Maßgeblich ist das neue Waffenrecht. Hiernach gelten Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm als verbotene Gegenstände, wenn die Klinge feststellbar ist. Dies gilt für das "Führen" des Messers, also dem bei sich haben. Im Zweifel würde das Führen eines derartigen Messers einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen.


Jemand der ein Messer bei sich hat, hat nicht die Absicht damit Kartoffeln zu schälen....so ein jemand nimmt es in Kauf Menschen zu verletzen oder gar zu töten!

Es gibt geeignetere Mittel zur Abwehr auch mehrerer Gegner, wie es z.B. die Polizei benutzt! Pfefferspray beispielsweise hätte ihm die Angreifer definitiv vom Hals gehalten ohne jemanden zu verletzten.....
 
Es gibt geeignetere Mittel zur Abwehr auch mehrerer Gegner, wie es z.B. die Polizei benutzt! Pfefferspray beispielsweise hätte ihm die Angreifer definitiv vom Hals gehalten ohne jemanden zu verletzten.....

Kommt darauf an, wo man sich gerade befindet und was für Sprays gerade benutzt werden?
für die CH gilt:
Als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit Reizstoffen wie beispielsweise CA, CS, CN, CR. Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Waffenerwerbsschein wie auch eine Waffentragbewilligung notwendig.
In Großbritannien zählen Pfeffersprays als Waffen und dürfen daher nur mit entsprechender Genehmigung mitgeführt werden.
( sollte man bei der Einreise beachten?)
 
Kommt darauf an, wo man sich gerade befindet und was für Sprays gerade benutzt werden?
für die CH gilt:
Als Waffen im Sinne des Waffengesetzes gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit Reizstoffen wie beispielsweise CA, CS, CN, CR. Für den Erwerb dieser Waffen ist ein Waffenerwerbsschein wie auch eine Waffentragbewilligung notwendig.
In Großbritannien zählen Pfeffersprays als Waffen und dürfen daher nur mit entsprechender Genehmigung mitgeführt werden.
( sollte man bei der Einreise beachten?)

Es geht um das Thema des TO, also geht es auch nur um Österreich.....in seinem Fall wäre Pfefferspray die bessere Lösung gewesen und hätte eine Menschenleben geretet und ein weiteres vor dem Knast bewahrt
 
klar; OT = Österreich!

Ich habe ein Problem mit der Verhältnismässigkeit? Wenn, zwei "bekannte Schläger" auf einen eintrimmen + 4 x Mitspieler dazukommen?
Wie oft ging ein derartiges Kräfteverhältnis negative für den Bedrohten aus?
Daher ist die Angelegenheit sicher streitig? Eine Benutzung eines Messers in diesem Fall, ist schon hart an der Grenze=Verhältnismässigkeit?
Was wäre, wenn einer oder mehrere auf das Opfer einschlagen, den Schädel verletzen und einen Fall für den Rollstuhl werden lassen. Aktueller Fall vor Ort? Das interessiert dann keine Sau - im Höchstfall: Anklage/ Verurteilung/Urteil=8Jahre/wg. Totschlag(wobei die Grenze zu Mord nicht mehr weit ist)/ Entlass nach guter Führung usw. ( es gibt zahlreiche Parallel-Gerichtsfälle/Urteile usw.)
Opfer im Rollstuhl - lebenslanger Pflegefall. Was ist besser?

Zudem kenne ich einige Berufstätige, Mopedclubfahrer, die ständig ein Messer mitführen - von daher nichts ungewöhnliches? Auch bei Polizeikontrollen werden diese toleriert und seltenst abgemahnt!(Erfahrungswerte). Sogar bei ausfahrbaren Teleskopschlagstöcken, drückt man öfters ein Auge zu!
Kernproblem der europäischen Gerichtsbarkeit: Täterschutz vor Opferschutz?

Für mich gilt: ich betreibe Kampfsport. Wer angreift, bekommt in einem Verteidigungsfall, mit den Fäusten eine auf die Mütze; ...so hart es halt nur geht? Beintechnik noch aussen vor?
Mein Favorit: MawashiGeri
YouTube - Kyokushin Karate Jodan Mawashi Geri KOs
Merke: immer defense-Line!
 
Zurück
Oben