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Notwehr ?

Keine Ahnung wie es in AUT ist in D ist es jedenfalls verboten!
Hab grad nachgschaut, für Jugendliche unter 18 ist der Besitz von Waffen nicht erlaubt.

Maßgeblich ist das neue Waffenrecht. Hiernach gelten Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm als verbotene Gegenstände, wenn die Klinge feststellbar ist. Dies gilt für das "Führen" des Messers, also dem bei sich haben. Im Zweifel würde das Führen eines derartigen Messers einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen.


Jemand der ein Messer bei sich hat, hat nicht die Absicht damit Kartoffeln zu schälen....so ein jemand nimmt es in Kauf Menschen zu verletzen oder gar zu töten!

Es gibt geeignetere Mittel zur Abwehr auch mehrerer Gegner, wie es z.B. die Polizei benutzt! Pfefferspray beispielsweise hätte ihm die Angreifer definitiv vom Hals gehalten ohne jemanden zu verletzten.....
Wenn man jemanden für 100 € töten darf, dann wird es in diesem Fall auch erlaubt sein ...
 
Das ist nicht strafbar.


Wenn 5 oder 6 Leute auf dich einschlagen, ist das sehr wohl angebracht. Die Notwerhandlung muss geeignet sein, den Angriff zuverlässig und endgültig abzuwehren. Das hätte er alleine mit Faustschlägen niemals geschafft.
Wenn man mit Fäusten angegriffen wird, darf man sich nur mit Fäusten verteidigen, grundsätzlich. Hier hat er dabei noch jemanden getötet.Das kommt erschwerend hinzu.

Über die Gerechtigkeit des Urteils kann man streiten. Aber Recht ist nunmal nicht immer gerecht.
 
Deutschland unterscheidet sich sicher nicht sehr von Österreich. Dass man sich in Deutschland nur mit Fäusten wehren darf, kann ich mir nicht vorstellen. Was macht ein schwächerer, kranker, verletzter Mann? Der dürfte sich nach deiner Logik gar nicht wehren (Fäuste fallen ja in diesem Fall weg).
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutschland unterscheidet sich sehr von Österreich. Dass man sich in Deutschland nur mit Fäusten wehren darf, kann ich mir nicht vorstellen. Was macht ein schwächerer, kranker, verletzter Mann? Der dürfte sich nach deiner Logik gar nicht wehren (Fäuste fallen ja in diesem Fall weg).
Doch dürfe er, allerdings nicht so, dass er jemanden tötet. Das kommt ja noch dazu und teilweise auch auf den Einzelfall.

Als ich sagte nur Faust gegen Faust, war es darauf bezogen, dass sich zwei gleiche Subjekte gegenüberstehen.

Wenn eine Überzahlsituation vorhanden ist, oder es sich um ein Kind, alten Menschen etc handelt, darf dieser auch Hilfsmittel haben. Allerdings überschreitet Tötung so gut wie immer die Verhältnismäßigkeit. Es sei denn, der Angreifer will das Opfer auch töten. Also rennt zB mit einem Messer offensichtlich gegen das Opfer, oder zielt mit der Pistole ..... Wie gesagt man muss es von Fall zu Fall sehen.
 
Hab grad nachgschaut, für Jugendliche unter 18 ist der Besitz von Waffen nicht erlaubt.


Wenn man jemanden für 100 € töten darf, dann wird es in diesem Fall auch erlaubt sein ...

erlaubt sein sollte es niemals, nur manchmal vielleicht unvermeidbar
 
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