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Pastafaris, Intellektuelle oder einfach Behinderte Menschen?

Ist das eine quatsch bewegung? Pastafari kenn ich nicht

Aber pasta frutta
Haribo-Pasta-Frutta.jpg
 
Interview mit dem Kläger
[h=1]Muss das Spaghettimonster GEZ bezahlen?[/h]Von Frank Nicolai
21. JUL 2015
Schlagworte: Interview, Medien, Gerichtsprozeß

Kommentare: 2

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[h=2]michael_wlardasch.jpg[/h]Michael Wladarsch
Foto: © Evelin Frerk
michael_wlardasch.jpg



BERLIN/MÜNCHEN. (hpd) Am morgigen Mittwoch muss das Münchner Verwaltungsgericht klären, ob es eine höhere Instanz gibt, welche die Richtige ist und wie man ihr standesgemäß dient, um Gebühren zu sparen. Der Münchner Michael Wladarsch (BfG) hat gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) geklagt und beruft sich dabei unter anderem auch auf das Fliegende Spaghettimonster.
Im Rundfunkstaatsvertrag gibt es einen Passus, nachdem für Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, eine Beitragsfreiheit vorgesehen ist. Allerdings ist nicht definiert, welcher Gott gemeint ist, was man sich unter gottesdienstlichen Zwecken genau vorzustellen hat und wer in den Genuss eines solchen Privilegs kommt.
"Michael Wladarsch, Schwabinger Kultbankbesitzer und erster Vorsitzender der Bundes für Geistesfreiheit (BfG) München (KdöR), wollte es genauer wissen. Unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz von Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften meldete er sein Grafik-Design Büro in der Münchner Georgenstraße, das auch Zentrale des BfG München dient, von der Rundfunkgebühr ab und stellte vor mehr als zwei Jahren die Zahlungen ein. Um ganz sicher zu gehen, ließ er seine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters weihen, so dass alle in den Räumen ausgeführten Tätigkeiten fortan der höheren Weihe und dem Gottesdienst an seiner nudeligen Magnifizenz dienen" heißt in in einer Pressemitteilung des BfG.
Der hpd sprach mit dem Kläger Michael Wladarsch.

hpd: Über Deine Klage haben selbst überregionale Zeitungen wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Was genau hat Dich dazu gebracht, diese Klage vor dem Verwaltungsgericht anzustreben?
Michael Wladarsch: Im Prinzip ist es so, dass ich eigentlich vom Bayerischen Rundfunk (BR) dazu getrieben worden bin, die Klage anzustreben weil die eine Zwangspfändung machen wollten für die in zwei Jahren - nach deren Meinung - angefallenen Rundfunkgebühren. Die habe ich nicht gezahlt, weil mir ein Paragraph in diesem Rundfunkstaatsvertrag aufgefallen, den ich für mich ausnutzen wollte und so die Zahlung eingestellt habe.
Meine Argumentation ist die: In dem Paragraphen steht so schön drin: "Betriebsräume, die gottesdienstlichen Zwecken dienen, sind von der Rundfunkgebühr ausgenommen." Und ich hab einfach darüber nachgedacht: was ist ein gottesdienstlicher Zweck, was ist ein Gott, was ist ein Gottesdienst? Und für wen gilt diese Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Ich hab dann nach einer logischen Argumentation gesucht: Wenn das für Kirchen gilt - wo das ja wohl grundsätzlich vorgesehen ist - dann muss das für Weltanschauungsgemeinschaften auch gelten. Aber das ist eine etwas "verkopfte" Argumentation, deshalb habe ich mir eine etwas lustigere Argumentation einfallen lassen. Ich hab meine Räume mit Hilfe eines Pastafaris und einer entsprechenden Nudelmesse dem Fliegenden Spaghettimonster geweiht und fortan alles, was hier passiert, als Gottesdienst begriffen.
Jetzt ist das leider so, dass der Humor der Anwälte des BR scheinbar nicht ganz so groß ist wie meiner und ich eben eine Zwangsvollstreckung hätte. Gegen diese Zwangsvollstreckung hab ich jetzt geklagt um einfach mal Klarheit zu bekommen, was ist denn ein Gottesdienst und was muss man tun, um die Rundfunkgebühren nicht bezahlen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstehe, geht es weniger darum, ob die GEZ-Beiträge gezahlt werden müssen. Sondern eher darum, weshalb die beiden christlichen Religionsgemeinschaften hier - wie an vielen anderen Stellen - vom Staat privilegiert werden.
Es scheint so zu sein, dass wir wie selbstverständlich davon ausgehen, dass gottesdienstliche Räume Kirchen sind. Und Kirchen bei uns landläufig evangelische oder katholische Gotteshäuser. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist: Wem fällt ein, in den Staatsvertrag reinzuschreiben, dass die Kirchen von den GEZ-Gebühren ausgenommen sein sollen? Es gab ja in dieser Sache schon genügend Streitigkeiten: Ob aus sozialen Gründen ein armes Mütterchen den Beitrag zahlen soll zum Beispiel. Meines Wissens müssen alle zahlen. Es gab kein Argument, dass irgendeiner ausgenommen wird. Nur die Kirchen.
Die Frage, die da bleibt, ist: wer schreibt da so was rein in den Staatsvertrag? Wer meint, die Kirchen, die ja nun wahrlich nicht zu den Ärmsten in unserem Staate zählen, privilegieren zu müssen?
Ich find die Aktion insofern ganz nett, als dass hier eulenspiegelhaft den Leuten der Spiegel vorgehalten werden kann: Ich such mir einen Gott und mache Gottesdienst.
Also, die Frage einfach beantwortet: es geht nicht um GEZ-Beiträge. Es geht darum, bewusst zu machen, das wir in unserem Staat, der eigentlich von der Kirche getrennt sein sollte, immer noch genügend Privilegien und Ausnahmeregelungen haben, die nur der Kirche zugute kommen.

Wie hoch schätzt Du die Chancen ein, dass das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird?
Also es ist natürlich ein Problem jetzt einen Verwaltungsrichter dazu zu bringen, dass er sich in dieser Angelegenheit äußert, zumal einen bayerischen Verwaltungsrichter. Ich geh mal davon aus, dass sie versuchen werden, das auf irgendwelche Verfahrensfragen zu begrenzen. Also eine rein technische Lösung da zu erzeugen.
Wenn das der Fall ist werden wir auf alle Fälle weitergehen und einfach versuchen, in unserem Sinne eine Antwort zu bekommen.
Ich gehe weiter davon aus, dass es nicht so gut aussieht, weil man irgendeinen Paragraphen über Quadratmeter, Weihrauchgehalt der Luft oder so was anführen wird, der dann in juristischem Sinne belegt, was einen Gottesdienst ausmacht.

Wirst Du bei Deiner Klage vom BfG unterstützt? Es heißt, Du willst - wenn das Verwaltungsgericht morgen gegen Dich entscheidet - den Weg durch die Instanzen gehen.
Ich bin ja der Erste Vorsitzende des BfG München. Wir sind der zahlenmäßig stärkste BfG-Verband in Deutschland. Daher haben wir in unserer Kasse durchaus das Geld, das wir für solche Aktionen einsetzen können.
Wir treten ja an mit dem Ziel, diese Privilegisierung aufzuzeigen und auch ein Sprachrohr für die Leute zu sein, die sich von den Kirchen nicht vertreten fühlen.
Ich hab also den Vorstand hinter mir, den ganzen BfG und das erleichtert mir das natürlich. Klagen tue ich als Privatperson, aber ich habe im Hintergrund dem Bund für Geistesfreiheit, der mich da unterstützt. Es geht ja auch um Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten; das muss ja alles bezahlt werden. Da ist es natürlich leichter, wenn man weiß, dass es eine finanzielle Basis gibt, auf die man sich verlassen kann.
Ich hoffe, dass es, wenn es morgen abgeschmettert wird, dass dann eine Berufung oder so bei der nächsthöheren Instanz zugelassen wird. Und obwohl es im Verfahren eigentlich um die Frage der Gleichstellung von Religion und Weltanschauung geht, wird die eine Frage, um die es geht, ganz deutlich: Was ist ein gottesdienstlich genutzter Raum?
In Deutschland ist alles geregelt und geklärt, nur nicht die Fragen: welcher Gott, welcher Gottesdienst. Und es wär natürlich schön, wenn man das mal klären könnte.

Viel Glück dann im Gericht und Danke für das Gespräch. Wir werden informieren, wie das ausging.

Das Gespräch führte Frank Nicolai für den hpd.




 
Würde jetzt nicht sagen "behinderte" sondern eher Leute die unfassbar unlustig sind. Wenn ich diese Sätze da lese bekomme ich Gänsehaut vor Fremdscham.
 
[h=1]Gott der Pastafaris[/h]Porträt Das Fliegende Spaghettimonster veralbert andere Religionen und kämpft für die Trennung von Kirche und Staat
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Du sollst Dir kein Gottesbildnis machen. Ob das auch für den Pastagott gilt?Foto: Head/Wikimedia Commons
Falls es das Fliegende Spaghettimonster wirklich gibt, dürfte es mit einer guten Portion Humor ausgestattet sein. Und nicht eitel sein. Zumindest, wenn es wirklich so aussieht, wie es der Prophet Bobby Henderson als Erster gezeichnet hat: ein verknäultes Wesen mit Stielaugen und Tentakeln. Oder auch einfach wie ein großer Haufen Pasta mit Fleischklößen. Es soll die Welt erschaffen haben, zumindest laut der in den USA gegründetenChurch of the Flying Spaghetti Monster, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum feiert. Auch in Deutschland erfreut sich das Spaghettimonster wachsender Beliebtheit. Im brandenburgischen Templin streiten die Anhänger der neuen Religion nun mit juristischen Mittel dafür, dass sie an den Ortseingängen ihre Hinweisschilder für die freitägliche Nudelmesse aufhängen dürfen.
Was auf den ersten Blick etwas absonderlich erscheinen mag, hat einen durchaus rationalen Kern. Die „Pastafari“, wie sich die Gläubigen des Teigwarenkultes nennen, sind keine esoterische Sekte. Auch wenn sie ihr Bekenntnis von einem Nudelholz ablesen und – je nach Auslegung ihres Evangeliums – ein Piratentuch oder ein Nudelsieb auf dem Kopf tragen. Vielmehr wollen sie demonstrieren: Der Pastafarianismus ist nicht weniger plausibel als jede andere Religion. Reine Glaubenssache. Obwohl ein Preisgeld von einer Million Dollar winkt, ist es jedenfalls noch keinem gelungen, den empirisch schlüssigen Beweis zu führen, dass Jesus Christus nicht der Sohn des Fliegenden Spaghettimonsters ist.
[h=2]Atheisten weltweit sind begeistert[/h]Am Anfang war das Wort. Und zwar in Form eines offenen Briefes, den der Religionsstifter Bobby Henderson im Mai 2005 an die Schulbehörde des US-Bundesstaates Kansas schrieb. Die hatte kurz zuvor beschlossen, im Biologieunterricht neben Darwins Evolutionslehre gleichberechtigt das „Intelligent Design“ christlich-fundamentalistischer Kreationisten als vermeintlich alternative Erklärung für den Ursprung des Lebens lehren zu lassen. Der damals 25-jährige Henderson forderte eine Lehrplanerweiterung: Er glaube „fest daran, dass das Universum von einem Fliegenden Spaghettimonster erschaffen wurde“. Wenn der Hokuspokus des „Intelligent Design“ als Wissenschaft anerkannt würde, dann müsse das auch für den Pastafarianismus gelten.
Also beantrage er, „dass diese alternative Theorie in Ihren Schulen neben den anderen beiden Theorien unterrichtet wird“: ein Drittel für das „Intelligent Design“, ein Drittel für den Fliegenden Spaghettimonsterismus und ein Drittel für logische Vermutungen, basierend auf beweisbaren Befunden.
Hendersons satirischer Protest gegen den Kreationismus fand begeisterte Resonanz bei Atheisten und Laizisten weltweit. Sie erkannten in der Nudelreligion eine einmalige Gelegenheit, um mit parodistischen Mitteln wirkungsvoll für die konsequente Trennung von Kirche und Staat zu streiten.
So fordert die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland „die absolute Gleichberechtigung aller Religionen, aber nicht auf dem Niveau der Großkirchen, sondern auf unserem“. Heißt: „Alle Kirchen sollen dem Vereinsrecht unterstellt, alle religiösen Sonderrechte abgeschafft und entsprechende Zahlungen an religiöse oder weltanschauliche Gemeinschaften eingestellt werden.“
[h=2]Streit über die Nudelmesse[/h]Zu den Sonderrechten gehören die Gottesdienst-Tafeln an den Ortseingängen, geregelt in einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums. Um dieses Privileg lächerlich zu machen, hatte Bruder Spaghettus, der mit bürgerlichem Namen Rüdiger Weida heißt, Hinweisschilder in Templin aufgehängt: für seine „Nudelmesse“ – immer freitags um zehn Uhr. Das führte zu heftigen Reaktionen der Konkurrenz: „Das Schild muss weg“, empörte sich der evangelische Pfarrer Ralf-Günther Schein. „Das wäre ja so, als ob der Ziegenzüchter-Verein sein Schild unter unserem anbringt.“
Der Fall beschäftigte sogar den brandenburgischen Landtag. SPD-Kultusministerin Sabine Kunst beschied, es fehle die Grundlage für die Genehmigung des Nudelmesse-Schildes. Es handele sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters „um eine Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz“. Das wollen die Pastafari nicht auf sich sitzen lassen. Sie verklagen das Land Brandenburg. Dass sich ihre Kirche „satirischer Mittel bedient, ist Teil der Ausgestaltung, wie sie ihren Glauben ausüben und verbreiten will“, heißt es in der Anklageschrift. „Die individuelle und korporative Freiheit, das eigene Verhalten an den Lehren des Glaubens auszurichten und innerer Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln, würde entleert, wenn der Staat bei hoheitlichen Maßnahmen uneingeschränkt seine eigene Wertung zu Inhalt und Bedeutung eines Glaubenssatzes an die Stelle derjenigen der verfassten Kirche setzen und seine Entscheidungen auf dieser Grundlage treffen könnte.“ Es dürfte ein spannender Prozess werden.
Gescheitert ist in der vergangenen Woche der Versuch, sich mit Hilfe des Spaghettimonsters die Rundfunkgebühren zu sparen. Michael Wladarsch hatte sein Grafikdesignbüro in München-Schwabing „nach dem religionstypischen Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters weihen lassen“ und die Befreiung gefordert. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht, dass „Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind“, keine Gebühren zahlen müssen.
Der Bayrische Rundfunk hielt dagegen: „Es liegt auf der Hand, dass der Kläger seine Betriebsräume überwiegend für betriebliche Zwecke nutzt“, deshalb müsse Wladarsch zahlen. In einer Kirche sei schließlich auch nur der Sakralbau selbst beitragsfrei, nicht jedoch Pfarrheim oder Gemeindehaus. Das Verwaltungsgericht München schloss sich dieser Argumentation an und wies die Klage ab. In Bayern müssen die Pastafari noch einige Aufklärungsarbeit leisten.


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https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/gott-der-pastafaris
 
[FONT=&quot]Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.[/FONT]
[FONT=&quot]2014 hatte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei der zuständigen Behörde beantragt, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen, um damit – so wie die anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der Stadt – auf ihr wöchentliches Messeangebot aufmerksam zu machen. Zunächst wurde die Erlaubnis gewährt, dann jedoch vom Land Brandenburg zurückgenommen.[/FONT]
[FONT=&quot]Um ihr Recht, die Nudelmessehinweisschilder in Templin aufzustellen, stritt die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht am 7. Juli 2017 bereits in zweiter Instanz. Die KdFSMD versteht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und verwies in der Verhandlung am 7. Juli diesbezüglich auf entsprechende Passagen in ihrer Satzung. Das Gericht zog sich zur Prüfung zurück und verkündete heute sein Urteil: Die Klage der KdFSMD wurde zurückgewiesen.[/FONT]
[FONT=&quot]Laut Pressemitteilung des OLG Brandenburg befand das Gericht, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft einzuordnen sei, "da eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange." Dies ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch nicht der Fall: "Der Verein verfolge nach seiner Satzung und seinem Auftreten in der Öffentlichkeit demgegenüber das Ziel, sich satirisch mit Anschauungen auseinander zu setzen, die als intolerant und dogmatisch empfunden werden. (…) Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar."[/FONT]
[FONT=&quot]"Um sagen zu können, wie es nun genau weitergeht, müssen wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", so Winfried Rath, Rechtsanwalt der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.. Da das OLG Brandenburg die Revision beim BGH nicht zugelassen hat, wäre der nächste Schritt eine Nichtzulassungsbeschwerde. "Nach der Pressemitteilung des Gerichts steht zu befürchten, dass sich das OLG Brandenburg nicht hinreichend tiefgehend damit beschäftigt hat, dass meine Mandantin eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, die ihre weltanschaulichen Grundlagen im evolutionären Humanismus hat. Unabhängig davon, ob die Nichtzulassungsbeschwerde durchgeführt werden muss, um den Rechtsweg auszuschöpfen, wird sich deshalb aller Voraussicht nach letztlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Weltanschauungsstatus der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. beschäftigen müssen."[/FONT]
[FONT=&quot]Dass er weiterkämpfen wird, steht für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. Rüdiger Weida fest. Laut Weida hat das OLG den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche KdFSM jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses. "Wir sind eine Weltanschauungsgemeinschaft", betont Weida, "und es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns ein Gericht auch als solche anerkennt. Dass das irgendwann passieren wird, ist so sicher wie das RAmen in unserer Kirche."[/FONT]

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https://hpd.de/artikel/olg-brandenburg-entscheidet-gegen-spaghettimonster-14669
 
Da der österreichischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft versagt blieb, zog sie nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Beschwerde wurde vergangenen Freitag fristgerecht in Straßburg eingereicht.
Nach insgesamt vier Jahren Verfahrensdauer wurde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich (KdFSM) im März 2018 der Erwerb der Rechtspersönlichkeit der religiösen Bekenntnisgemeinschaft versagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, die Beschwerde der KdFSM gegen den Bescheid des Kultusamts zurückzuweisen. Und das, obwohl die KdFSM die zentralen formalen Kriterien der Republik Österreich für die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft erfüllte: das Vorhandensein einer religiösen Lehre sowie von mindestens 300 eingetragenen Mitgliedern.
In seiner Entscheidung zog sich das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen auf folgende Begründung zurück: "Es haben mehr als 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich den Antrag auf 'Aufnahme in die religiöse Bekenntnisgemeinschaft Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters' gezeichnet oder auf eine andere Art den 'Beitritt' erklärt, aber es mangelt der 'Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters' an einer hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben, d. h. zumindest an den gemeinsamen Gottesdiensten teilnehmen und sich der Vermittlung der religiösen Pflichten der Mitglieder unterziehen oder unterzogen haben." Außerdem "stellten der im Wesentlichen im alltäglichen Rahmen stattfindende Verzehr von Teigwaren und das 'Transzendieren' von Bier – mangels spezieller religiöser Bezugspunkte – keinen Ritus dar."
Die nachfolgende Beschwerde beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof endete für die Pastafaris fruchtlos. Auch die Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde zurückgewiesen.
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich beschritt daher nun den letzten gangbaren Rechtsweg und reichte vergangenen Freitag Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein.
"Dass der Verzehr von Teigplättchen und alkoholischen Getränken in anderen Religionen anstandslos als Ritus gewertet wird, bei der Pastafarischen Transsubstantiation aber keine 'religiösen Bezugspunkte' ausgemacht werden konnten, darf neben etlichen Kritikpunkten am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Behördenwillkür eingestuft werden", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der KdFSM. "Auch dass sich die Mitglieder vorwiegend über soziale Medien organisieren und sich über ihren Glauben austauschen wurde vom Gericht nicht gewürdigt."
Das Oberhaupt der KdFSM, der Oberste Maccherone Philip Sager, stört sich vor allem daran, dass die österreichische Justiz offensichtlich nicht bereit ist, die Faktenlage zu würdigen: "Tatsächlich sind in Österreich über 800 erwachsene Personen als Pastafari bei der KdFSM registriert und haben mit Meldeadresse und Unterschrift die Zugehörigkeit zu unserer Religionsgemeinschaft bestätigt. Es finden regelmäßige Treffen statt, in Wien und auch in den Bundesländern. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier offensichtlich den Begriff von 'Gemeinschaft' neu gedeutet."
In ihrer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die dem hpd vorliegt, beruft sich die KdFSM auf Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und macht das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit geltend. "Diese Rechte werden durch die Verweigerung der Erlangung der Rechtspersönlichkeit verletzt", heißt es in der Beschwerde.
Die Nicht-Anerkennung der spezifischen Art, den pastafarianischen Glauben zu leben, wird darüber hinaus als Eingriff in die Glaubensfreiheit gewertet, da "ein regelmäßiger Gottesdienst in den Glaubensgrundsätzen der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters schlicht nicht vorgesehen ist".
Rechtsanwalt Wolfgang Renzl, der die österreichische KdFSM seit Beginn des Verfahrens vertritt, erklärt hierzu: "Die Behörde geht – in einem von einer christlichen Kultur geprägten Rechtsverständnis – davon aus, dass eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn sich die Gläubigen regelmäßig treffen und gemeinsame Gottesdienste abhalten. Durch dieses 'christliche' Rechtsverständnis wird in die Religions- und Vereinigungsfreiheit aller gläubigen Pastafaris eingegriffen."
Ob sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der fristgerecht eingegangenen Beschwerde nun tatsächlich beschäftigt, wird sich zeigen. Eine im April 2019 eingereichte Beschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. hatte das Gericht zurückgewiesen – wegen eines Formfehlers, der keiner war.
Niko Alm, Obmann des Pastafarischen Vereins zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster und weltweit bekannt als Erfinder des Nudelsiebs als pastafarianischer Kopfbedeckung, zeigt sich jedoch in Hinblick auf die aktuelle EGMR-Beschwerde trotzdem optimistisch: "Die EU und die Republik Österreich werden früher oder später dafür Sorge tragen müssen, dass gegenüber Religionen und Weltanschauungen Äquidistanz herrscht und der Zugang zu den vorgesehenen Organisationsformen allen gleichermaßen offen steht."

https://hpd.de/artikel/oesterreichi...eischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-17448

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Weltweit streben die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters danach, mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichberechtigt behandelt zu werden. Ausgerechnet in China wurde dieser Wunsch nun Realität – wenn auch nur für kurze Zeit und auf eher unangenehme Weise.
Die kommunistische Regierung Chinas ist gegenüber religiösen Kulten höchst misstrauisch, da sie diese als potentiell gefährlich für den Staat betrachtet. Dies mussten nun auch die chinesischen Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters erfahren.
Im Rahmen einer Inspektion durch das Parteikomitee der Provinz wurden die Angehörigen der Medizinischen Universität von Hainan (Hainan Medical College) jüngst von offizieller Stelle aufgefordert, unter den Mitarbeitern und Studenten nach Anhängern der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Ausschau zu halten und diese den Behörden zu melden. Dass diese Aufforderung stattgefunden hat, verbreitete sich über die sozialen Medien und wurde von chinesischen Anhängern der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters gegenüber dem US-amerikanischen Gründer des Spaghettimonster-Kults Bobby Henderson bestätigt.
Allerdings erfuhr die Angelegenheit laut Bericht der chinesischen Spaghettimonster-Gläubigen bereits kurz nach dem Aufruf eine Wendung zum Guten. Ein Parteioffizieller klärte seine Genossen darüber auf, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine sehr spezielle Religion sei, von der sicherlich keine gefährliche religiöse Unterwanderung des Staates zu befürchten sei. – Böse Zungen behaupten sogar, bei dem Spaghettimonster-Kult handle es sich lediglich um eine Religionsparodie, die 2005 von Bobby Henderson geschaffen wurde, um die grundsätzlichen argumentativen Schwächen von Religionen zu verdeutlichen. – Die Angelegenheit wurde daraufhin zu einem Missverständnis erklärt.
Was wie eine amüsante Geschichte klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Die Religionsfreiheit in China ist stark eingeschränkt. Lediglich sogenannte "normale religiöse Aktivität" innerhalb staatlich genehmigter und streng kontrollierter religiöser Organisationen und Versammlungsorte ist erlaubt. Religiöse Gruppierungen ohne staatliche Genehmigung erfahren hingegen ein zunehmendes Maß an Verfolgung. Menschenrechtsorganisationen berichten von der Verhaftung von Gläubigen, die illegale religiöse Treffen in ihren Wohnungen abhalten, von Folter und Umerziehungslagern.

https://hpd.de/artikel/china-religioese-verfolgung-des-spaghettimonsters-17546
 
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