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Rückgaberecht bei Media-Markt

Сербиан;882212 schrieb:
Naja in der Schweiz ist das spezifischer Kaufleute arbeiten eher im Büro. Bei uns nennt man das Detailhandelsfachfrau oder allenfalls Detailhandelsassistentin je nach Ausbildung^^

In Deutschland gibt es für so ziemlich jeden Beruf Kaufleute. ^^ egal ob im Einzelhandel, Büro oder sonstiges. Ist eigentlich auch nix besonderes dabei.
 
Rückgabe/Umtausch ist in D ein freiwillige Sache und KEIN RECHT des Kunden! (Ausnahme Internet!) : generell gilt: gekauft ist gekauft!
Wer aus Kulanzgründen umtauscht kann die Art der Rückzahlung bestimmen,das kann dann beispielsweise auch eine Gutschrift/Gutschein sein.
Bei Fehlerhafter Ware: hat der Händler das Recht auf Nachbesserung!
Erst wenn innerhalb der Gewährleistungszeit von zwei Jahren bis max. 3x erfolglos nachgebessert wurde, hat der Kunde das Recht auf Erstattung des VOLLEN Verkaufpreises!
Wichtig: wenn der Fehler erst nach 6 Monaten auftritt, gilt die Beweislastumkehr für Kunden, das heißt er muß dann beweisen, daß der Fehler an der gekauften Ware bereits von Anfang an bestandt.
 
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