Tatsächlich muß man von einem neutralen Punkt aus die Haltung des Gerichts applaudieren.
Nicht nur weil ich zbs. orthodox bin.
Nein, weil das wirklich eine verletzende und auch quälende Sache ist.
Die Kinder werden unter dem Druck der Erwachsenen und der ganzen sicher sehr unheimlichen Atmosphäre psychisch zu einer Handlung gezwungen, die sie selbst eigentlich nicht wollen.
Die Angst vor dem Eingriff, die Großen alle dabei anwesend, der Vater wohl auch (denke ich), dessen Wille alleine schon ganz sicher seinen Sohn in ganz schlimme Psychozustände bringt.
Ein kleiner wehrloser Junge vor den ganzen Erwachsenen, die alle von ihm erwarten, dass er sich gleich beschneiden lassen muß.
Bestimmt sehr unvergesslich für alle Moslems.
Das Gericht hat es gut begründet.
Man kann es nicht auf Religionsfreiheit berufen, wenn innerhalb einer Religion verletzende Maßnahmen oder Riten praktiziert werden.
Hier wäre es strafbar, ganz einfach.
Tut mir leid, aber da bin ich sehr resolut.
Die Religionsfreiheit kann nicht alles umfassen.
Nicht wenn andere Gesetze tangiert werden.