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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

na dann sind sie hoffentlich auch so konsequent und stufen demnäxt auch die taufe als straftat ein, schließlich wird dort ebenso das selbstbestimmungsrecht des kindes verletzt :^^:
 
na dann sind sie hoffentlich auch so konsequent und stufen demnäxt auch die taufe als straftat ein, schließlich wird dort ebenso das selbstbestimmungsrecht des kindes verletzt :^^:
Und wo genau ist da die Körperverletzung?
Glaube du hast das Urteil nicht gelesen
 
Religionsfreiheit vs. Selbstbestimmungsrecht des Kindes, ganz klar lezteres. Die Religionsfreiheit kommt auch dann zur Entfaltung, wenn das Kind volljährig ist, die Beschneidung und damit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist jedoch unumkehrbar. Ausserdem üben ja gerade die Eltern die Religionsfreiheit des Kindes aus, wenn es beschneiden lassen und nicht das Kind selbst, denn das ist noch nicht volljährig und kann darüber nicht ganz entscheiden bzw. darin wirksam einwilligen, da es nicht die Tragweite dessen verstehen kann. Das würde bedeuten, dass die Eltern sich einmal auf ihre Religionsfreiheit berufen würden, die für das Kind keinerlei Bedeutung hat und nochmal auf die Religionsfreiheit des Kindes berufen, die für die Eltern im Umkehrschluss ebenso keinerlei Bedeutung hat bzw haben darf.


Immerhin: Jetzt weiß ich auch, worauf meine nächste Klausur in Strafrecht hinausläuft :lol:


na dann sind sie hoffentlich auch so konsequent und stufen demnäxt auch die taufe als straftat ein, schließlich wird dort ebenso das selbstbestimmungsrecht des kindes verletzt :^^:

Die Taufe stellt keine (gefährliche) Körperverletzung dar, daher ist ein Verbot unmöglich, die Beschneidung stellt jedoch eine solche dar :^^:
 
Tatsächlich muß man von einem neutralen Punkt aus die Haltung des Gerichts applaudieren.

Nicht nur weil ich zbs. orthodox bin.
Nein, weil das wirklich eine verletzende und auch quälende Sache ist.

Die Kinder werden unter dem Druck der Erwachsenen und der ganzen sicher sehr unheimlichen Atmosphäre psychisch zu einer Handlung gezwungen, die sie selbst eigentlich nicht wollen.
Die Angst vor dem Eingriff, die Großen alle dabei anwesend, der Vater wohl auch (denke ich), dessen Wille alleine schon ganz sicher seinen Sohn in ganz schlimme Psychozustände bringt.
Ein kleiner wehrloser Junge vor den ganzen Erwachsenen, die alle von ihm erwarten, dass er sich gleich beschneiden lassen muß.
Bestimmt sehr unvergesslich für alle Moslems.

Das Gericht hat es gut begründet.
Man kann es nicht auf Religionsfreiheit berufen, wenn innerhalb einer Religion verletzende Maßnahmen oder Riten praktiziert werden.
Hier wäre es strafbar, ganz einfach.

Tut mir leid, aber da bin ich sehr resolut.

Die Religionsfreiheit kann nicht alles umfassen.
Nicht wenn andere Gesetze tangiert werden.
 
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