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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Tatsächlich muß man von einem neutralen Punkt aus die Haltung des Gerichts applaudieren.

Nicht nur weil ich zbs. orthodox bin.
Nein, weil das wirklich eine verletzende und auch quälende sache ist.

Die Kinder werden unter dem Druck der Erwachsenen und der ganzen sicher sehr unheimlichen Atmosphäre psychisch zu einer handlung gezwungen, die sie selbst eiegntlich nicht wollen.
Die Angst vor dem Eingriff, die Großen alle dabei anwesend, der Vater wohl auch (denke ich), dessen Wille alleine schon ganz sicher seinen Sohn in ganz schlimme Psychozustände bringt.
Ein kleiner wehrloser Junge vor den ganzen Erwachsenen, die alle von ihm erwarten, dass er sich gleich beschneiden lassen muß.
Bestimmt sehr unvergesslich für alle Moslems.

Das Gericht hat es gut begründet.
Man kann es nicht auf Religionsfreiheit berufen, wenn innerhalb einer Religion verletzende Maßnahmen oder Riten praktiziert werden.
Hier wäre es strafbar, ganz einfach.

Tut mir leid, aber da bin ich sehr resolut.

Die Religionsfreiheit kann nicht alles umfassen.
Nicht wenn andere Gesetze tangiert werden.


Was für ein Vollpfosten, als würden das nur die Moslems machen :facepalm:
 
Tatsächlich muß man von einem neutralen Punkt aus die Haltung des Gerichts applaudieren.

Nicht nur weil ich zbs. orthodox bin.
Nein, weil das wirklich eine verletzende und auch quälende sache ist.

Die Kinder werden unter dem Druck der Erwachsenen und der ganzen sicher sehr unheimlichen Atmosphäre psychisch zu einer handlung gezwungen, die sie selbst eiegntlich nicht wollen.
Die Angst vor dem Eingriff, die Großen alle dabei anwesend, der Vater wohl auch (denke ich), dessen Wille alleine schon ganz sicher seinen Sohn in ganz schlimme Psychozustände bringt.
Ein kleiner wehrloser Junge vor den ganzen Erwachsenen, die alle von ihm erwarten, dass er sich gleich beschneiden lassen muß.
Bestimmt sehr unvergesslich für alle Moslems.

Das Gericht hat es gut begründet.
Man kann es nicht auf Religionsfreiheit berufen, wenn innerhalb einer Religion verletzende Maßnahmen oder Riten praktiziert werden.
Hier wäre es strafbar, ganz einfach.

Tut mir leid, aber da bin ich sehr resolut.

Die Religionsfreiheit kann nicht alles umfassen.
Nicht wenn andere Gesetze tangiert werden.
ich habe in meiner familie einige beschneidungen miterlebt.....keine spur von angst bei den jungs, im gegenteil. die waren natürlich etwas ängstlich aber auch froh weil es viele geschenke gibt. der junge ist an diesem tag der mittelpunkt,ein kleiner prinz und die meisten haben es genossen und sich über die geschenke gefreut.

 
Wird wohl schon bald gekippt werden da es gegen die Glaubensfreiheit verstößt und die steht im Grundgesetz.

Ich denke, dass die Beschneidung ok ist, sie wird auch teilweise von Christen praktiziert.

@Hirndominanz: Wie Allissa schon schreibt, ist die Beschneidung nicht so dramatisch und hat ja auch viel eher symbolischen Wert.
 
Wird wohl schon bald gekippt werden da es gegen die Glaubensfreiheit verstößt und die steht im Grundgesetz.

Schächten in Holland wurde verboten und das betrifft nun sowohl Juden als auch Moslems, mit der Begründung, dass Tierschutz vor Religionsfreiheit geht.
Unabhängig von diesem Fall ist auch nicht alles mit Religionsfreiheit legitimierbar.
 
Wird wohl schon bald gekippt werden da es gegen die Glaubensfreiheit verstößt und die steht im Grundgesetz.

Ich denke, dass die Beschneidung ok ist, sie wird auch teilweise von Christen praktiziert.

@Hirndominanz: Wie Allissa schon schreibt, ist die Beschneidung nicht so dramatisch und hat ja auch viel eher symbolischen Wert.


"Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes."
 
Wird wohl schon bald gekippt werden da es gegen die Glaubensfreiheit verstößt und die steht im Grundgesetz.

Ich denke, dass die Beschneidung ok ist, sie wird auch teilweise von Christen praktiziert.

@Hirndominanz: Wie Allissa schon schreibt, ist die Beschneidung nicht so dramatisch und hat ja auch viel eher symbolischen Wert.

Körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht und das steht vor der Glaubensfreiheit!
 
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