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Sammelthread NEWS aus der Schweiz..

Ich würde diese Änderung begrüssen, da in der Schweiz Straftäter wirklich nur mit Samthandschuhen angefasst werden und im Gefängniss so leben als wären sie in einem 4 Sterne Hotel!....

Ich finds sowieso übertreiben, dass man den Insassen nen Fernseher ins Zimmer stellt etc.etc. Da können sie wirklich nicht über ihre Taten nachdenken sondern den ganzen Tag lang lachen und TV schauen..
Ich mag dieses Partei wirklich nicht aber nicht alles was sie verlangen ist schlecht...

Jeder weiss doch, dass hier in der CH jemand der alkoholisiert fährt eher drann ist als wenn jemand einen tötet....da ist die Strafe wirklich fast höher.!!..

Eine gute Idee:thumbup::thumbup::thumbup:....man sollte mit den hiesigen Verbrechern genau so umgehen wie in unseren Ländern auch!! Denn nur so werden sie einsehen, dass sie etwas schlechtes oder brutales begangen haben!:-k

Etwas im fernsehen müssen sie schauen um gebrainwashed zu werden. z.B SVP propaganda :mrgreen: dann sieht man die verbrecher in lederhosen rumlaufen
 
Eine gute Idee:thumbup::thumbup::thumbup:....man sollte mit den hiesigen Verbrechern genau so umgehen wie in unseren Ländern auch!! Denn nur so werden sie einsehen, dass sie etwas schlechtes oder brutales begangen haben!:-k
Dagegen ist die Schweiz ja noch ein Witz.

In Den Haag haben die ex-jugoslawischen Kriegsverbrecher sogar PC.
 
Milde Strafe für tägliche Vergewaltigung der Tochter

Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Freiheitsstrafe für einen Vergewaltiger von acht auf sechs Jahre gemildert. Der 52 Jahre alte ehemalige Chauffeur hatte seine Tochter und deren Freundin während Jahren sexuell missbraucht.

Das Kantonsgericht bezeichnete das Verschulden des Mannes in seinem Urteil vom Freitag als «ausserordentlich schwer». Trotzdem wurde das Strafmass reduziert. Einige Taten könnten wegen des unklaren Zeitpunkts verjährt sein. Zudem erachtete das Gericht die Aussagen der Tochter als nur eingeschränkt glaubwürdig.
Freispruch gefordert
Die Berufungsverhandlung fand am vergangenen Montag ohne den Angeklagten statt, der sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren liess. Der Anwalt des 52-jährigen Schweizers forderte einen Freispruch. Der Staatsanwalt beantragte eine Bestätigung des Urteils der Vorinstanz.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans hatte den ehemaligen Chauffeur Anfang 2008 der qualifizierten Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Der Mann soll zwischen 1989 und 1993 seine Tochter anfangs wöchentlich, später täglich im Schlafabteil seines Lastwagens, in der Wohnung oder in einem Kellerabteil vergewaltigt haben. Das Mädchen war zur Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahre alt.
Mädchen jahrelang missbraucht
Auch bei einer gleichaltrigen Freundin der Tochter soll es immer wieder zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Laut Anklage hat der Mann die Mädchen auch gefilmt und anderen Männern angeboten. Der Missbrauch fand erst ein Ende, als sich die Eltern trennten und der Vater nach Zürich zog.
Der Verteidiger bestritt jegliche sexuellen Handlungen an der Tochter und deren Freundin. Die Tochter habe die Vorfälle erfunden, Aussagen immer wieder abgeändert und die Freundin beeinflusst.
Das Kantonsgericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Die Aussagen der Tochter taugten nur eingeschränkt als Beweise.
Mangelhafte Strafuntersuchung
Kritik äusserten die Richter an der Strafuntersuchung. So habe die Anklagebehörde es versäumt, gerade die schwersten Vorwürfe durch gezielte Befragungen und Abklärungen zeitlich genau festzulegen. Deshalb konnte für verschiedene Taten die Verjährung nicht ausgeschlossen werden.
Als strafmildernd berücksichtigte das Kantonsgericht die kurz bevorstehende Verjährung auch der übrigen Taten. Ausserdem seien die sechs Jahre als Zusatz zu einer früheren Freiheitsstrafe von ebenfalls sechs Jahren zu betrachten, schreibt das Gericht.

Quelle= http://www.20min.ch/news/stgallen/s...taegliche-Vergewaltigung-der-Tochter-11997935


Meine Meinung...
Wie kann man nur so etwas seiner eigenen kleinen Tochter antun????? Behinderte Schweizer Gesetze...man ist hier schlimmer drann, wenn man alkoholisiert unterwegs ist, als sowas krankes!!....man sollte diesen Dreckskerl in kleine Scheiben schneiden..unzwar gaaanz langsam..so das ers merkt!!!
 
Gefängnisausbruch in Schaffhausen

Ausbruch:Darum ist der Schaffhauser Knast nicht ganz dicht - Zürich - Schweiz - News - Blick.ch

SCHAFFHAUSEN – Ein 36-cm-Loch in eine butterweiche Wand zu kratzen – dieses «Kunststück» schaffte ein Häftling in Schaffhausen. Was ist denn da los? Und welche Rolle spielt der Denkmalschutz in der Knast-Posse?

Grosse Aufregung im beschaulichen Schaffhausen: Der Albaner Afrim Nikoci (21) bricht nach klassischer Manier aus dem altehrwürdigen Gefängnis aus. Er gräbt mit einem Stuhlbein ein Loch in die Zellenwand, als wäre es das Leichteste der Welt.

Man wundert sich: Ist der Knast in Schaffhausen so löchrig wie ein Emmentaler Käse? Reicht eine Kalksteinwand aus, um Verbrecher hinter Schloss und Riegel zu halten? Offenbar nicht. Gefängnisleiter Lorenz Ammann sucht eine Entschuldigung: «Das Gebäude ist 100-jährig. Wir können ja nicht einfach in jeder Zelle eine Betonwand hochziehen!»

Schliesslich habe die kantonale Denkmalpflege ein Auge darauf geworfen, sagt Ammann. Haben die Denkmalschützer den Ausbruch etwa erst ermöglicht? Von wegen. «Wenn das Gefängnis sicher gemacht werden muss, werden wir uns nicht dagegen wehren», sagt Flurina Pescatore von der Denkmalpflege.

Ein 100-jähriges Gebäude als Gefängnis, mit weichen Wänden aus Kalksandstein. Sicher soll es sein! Lorenz Ammann stimmt zu: «Wir werden Massnahmen ergreifen müssen», sagt er. Als erste Sofortmassnahme werden alle Zellen im Gefängnis sofort durchsucht – Nachahmer sollen keine Chance haben.

In der Nacht sind die Knastis alleine

Ein Knast mit 36 Zellen und acht Aufsehern. Hier sitzen Kriminelle doch gut bewacht hinter Gitter. Gut bewacht? Um 19 Uhr geht der letzte Aufseher in den Feierabend. Die Häftlinge sitzen in ihren Zellen – die ganze Nacht ohne Aufsicht. Fühlen sich die Häftlinge unwohl, können sie über einen Gegensprechanlage einen Polizisten aus dem benachbarten Posten rufen.

Am Morgen um 6 Uhr trudelt der erste Aufseher im Gefängnis wieder ein. Übrigens auch die Zeit, als der Ausbruch bemerkt wird. Doch warum kriegt niemand in der Umgebung etwas mit? «Die Geräuschkulisse muss eher klein gewesen sein, da er wohl mehr gekratzt als gehämmert hat», sagt Lorenz Ammann.

Schon über alle Berge?

Ausserdem ist der Polizeiposten zwar nur 50 Meter entfernt, doch auf der abgewandten Seite des Gefängnisses – niemand hört etwas. Das Material, das Häftling Afrim Nikoci aus der Wand kratzt, holt er nach innen herein und versteckt es in seiner Zelle.

Jetzt wird nach Afrim Nikoci national gefahndet. Doch er könnte sich schon ins Ausland abgesetzt haben. Patrick Caprez von der Schaffhauser Polizei glaubt nicht daran, dass sich der Häftling noch im Kanton Schaffhausen befindet. «Wir nehmen an, dass er sich schon in den süddeutschen Raum oder Richtung Zürich abgesetzt hat.»

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Hahaha... :biggrin:


Und das ist der entflohene:
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Kein Pardon für den «Parkplatzmörder»

Kein Pardon für den «Parkplatzmörder»

Bei einem Streit um einen Parkplatz hat der Thaibox-Weltmeister Bashkim Berisha in Dübendorf einen mazedonischen Familienvater erschossen. Nun muss er wegen vorsätzlicher Tötung für 14 Jahre hinter Gitter.

Der in den Schweizer Medien als «Parkplatzmörder» benannte Bashkim Berisha wurde von der Polizei unter grössten Sicherheitsvorkehrungen sowie in Fussfesseln in den Gerichtssaal geführt. Der heute 28-jährige Kosovare aus Winterthur hinterliess zunächst einen nervösen Eindruck. Es war der souveränen Prozessführung des erfahrenen Gerichtspräsidenten Rainer Klopfer zu verdanken, dass der prominente Angeschuldigte bald gefasst wirkte und sich der Befragung stellte.
Die schlicht verfasste Anklageschrift von nur wenigen Zeilen warf Berisha vorsätzliche Tötung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor. So hatte er laut Staatsanwalt am 11. Februar 2005 auf einem Parkplatz in Dübendorf einen jungen mazedonischen Familienvater in dessen Personenwagen erschossen. Allerdings stand die um Mitternacht verübte Bluttat zum Prozessbeginn noch nicht zur Debatte.

Vom brutalen Schläger zum Sportidol
Zuerst erfolgte die persönlichen Befragung Berishas. Sie zeigte sein bisher bewegtes Leben auf. Der Sprössling einer kosovarischen Grossfamilie kam im Alter von zehn Jahren nach Winterthur. Der Knabe war damals völlig verwirrt und reagierte seine Ängste und Frustrationen schon bald mit roher Gewalt ab. Mit 15 Jahren verprügelte er seinen Realschullehrer und nahm anstelle einer Lehre eine kriminelle Karriere in Angriff. Im Jahre 1999 verbrachte der krankhaft impulsive Berisha bereits 252 Tage im Gefängnis und kassierte am Bezirksgericht Winterthur eine 18-monatige Gefängnisstrafe. Der brutale Schläger hatte diverse Personen attackiert und sogar einen Polizeibeamten zusammen geschlagen.
Zwischen den Jahren 2000 und 2004 hatte Berisha jedoch Glück. Der ehrgeizige Kampfsportler blieb sauber und brachte es zum Thaibox-Weltmeister. Und damit zum Idol seiner Landsleute. Ein Dokumentarfilm im Schweizer Fernsehen zeigte die wundersame Verwandlung Berishas auf. Er plante bereits eine Profi-Karriere, als alles anders kam.

Notwehr und Unfall geltend gemacht
Zum 11. Februar 2005 befragt, stellte Berisha den tödlichen Schuss nicht in Abrede. Allerdings sei es bloss ein Unfall gewesen, machte er geltend. Er führte aus, wie er damals den Ausgang mit zwei Freundinnen und einem Kollegen genossen habe. In Dübendorf hätten sie einen albanischen Klub besuchen wollen. Er habe gerade seinen Personenwagen abgeschlossen, als ihn ein Autolenker aufgefordert habe, besser zu parkieren. Es handelte sich um einen Mazedonier, wobei sich beide Männer schon bald in albanischer Sprache gegenseitig provozierten. Bis hin zum so genannten balkanesischen Mutterfluch. Wonach laut Berisha die Situation eskaliert sei. Er habe plötzlich gesehen, wie der Lenker mit einer Pistole auf ihn gezielt habe. Worauf er nach vorne gesprungen sei und die Waffenhand des Opfers abgedreht habe. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst, gab er zu Protokoll.

16 Jahre Freiheitsstrafe gefordert
Völlig anders sah es der zuständige Staatsanwalt Manuel Kehrli. Demnach sei es Berisha gewesen, der plötzlich eine geladene Pistole aus seinem Hosenbund gezogen und aus nächster Distanz auf seinen auf dem Fahrersitz befindlichen Kontrahenten geschossen habe.
Kehrli präsentierte mit sechs Augenzeugen eine gerade zu erdrückende Beweislage. Vier davon waren die Mitfahrer des Opfers. Sie hatten die Bluttat genau beobachtet und nur wenige Stunden später der Polizei mitgeteilt. Zu den weiteren Belastungszeugen gehörte auch ein Bruder des Geschädigten. Und sogar Berishas Begleiter, der in den ersten Einvernahmen der Untersuchung ausgeführt hatte, dass der Angeklagte nach der Tat die bis heute verschwundene Waffe in der Hand gehalten und eingesteckt habe.
Kehrli sprach von einer äusserst sinnlosen und hemmungslosen Tat Berishas und forderte eine hohe Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Allerdings verzichtete er aufgrund der gegenseitig erfolgten Provokationen vor der Schussabgabe auf eine Mordanklage.

Verteidigung verlangte Freispruch
Der Verteidiger Adrian Blätter verlangte in seinem Hauptantrag einen Freispruch und zerpflückte die Aussagen der Belastungszeugen. Zudem widersprach der Anwalt den Ergebnissen eines polizeilichen Gutachtens. Dieses hatte infolge fehlender Schmauchspuren an der Hand des Opfers die Unschuldsversion Berishas verworfen. In einem Nebenantrag akzeptierte Blättler einen Schuldspruch, forderte aber wegen eines verfehlten psychiatrischen Gutachtens über Berisha eine deutliche Strafsenkung auf noch sieben Jahre.

Beweislage klar und deutlich
Nach dem Schlusswort Berishas, in welchem sich bei den Angehörigen des Opfers entschuldigte, folgte die Urteilsberatung. Schon bald war klar, dass Berishas Notwehr-Geschichte keine Chance auf Erfolg hatte. Entscheidend waren die direkten Tatzeugen. Sie hatten laut Obergericht nach der Tat gar keine Möglichkeit, sich abzusprechen und gaben bei der Polizei in getrennten Einvernahmen die glaubhaften Darstellung zu Protokoll. Referent Christoph Spiess bezeichnete es als lebensfremd, dass Berisha einerseits Angst geltend gemacht habe. Gleichzeitig aber seinen angeblich bewaffneten Gegner attackiert habe.
Mitrichter Daniel Bussmann sprach gar von einer klaren und eindeutigen Beweislage.

Nachträgliche Verwahrung möglich
Das Obergericht kam zu einem Schuldspruch und setzte eine hohe Freiheitsstrafe von 14 Jahren fest. Die Richter sprachen von einem ausserordentlich schweren Verschulden Berishas. So habe er aus einem völlig nichtigen Anlass kaltblütig einen Menschen getötet, sagte Spiess Er erklärte, dass die Tat sehr nahe zum Mord stehe.
Während des Strafvollzugs ordneten die Oberrichter wegen der hohen Rückfallgefahr für den geistig gestörten Berisha eine ambulante Psychotherapie an. Ein Damoklesschwert für den zu gefährlichen Wutanfällen neigenden Kampsportler. Sollte nämlich die Massnahme scheitern, droht ihm nachträglich die Verwahrung.

Quelle= 20 Minuten Online - Kein Pardon für den «Parkplatzmörder» - Zuerich


Meine Meinung: ICH HASSE SCHUSSWAFFEN!! :angry3::angry3::angry3: Und Feiglinge die sie einsetzen!!!
 
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