Cosmopolit
Vino
falsch jovan,
15 jahre ist max
bei guter Führung 2/3
Falsch. Bei einer lebenslangen Haftstrafe ist in Deutschland die zu verbüßende Zeit unbestimmt, die Mindesthaftzeit beträgt 15 Jahre. Danach dürfen Bewährungsanträge gestellt werden. Das liegt u. a. am Grundgesetz, Menschenwürde etc. Die Zwei/Drittel-Regelung greift hier nicht.