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Serbischer Pass (blau)

hey leute,

und zwar besitze ich noch den serbischen Pass (blau) und wollte fragen, weiss jemand ob ich mit dem noch reisen darf oda nicht??
Der Pass ist bis 2011 gültig. Ich dachte das wegen der Visa-Freiheit automatisch, für alle Kosovaren dieser Pass nicht mehr gültig ist.


Habe schon zig mal beim serbischen Konsulat in Suttgart angerufen - typisch es geht keiner ran. Und fand dann diese Mitteilung:


WICHTIGE INFORMATION
Aufgrund des am 16. Dezember im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 104 veröffentlichten Gesetzes über die Änderungen und Ergänzungen des Reisepassgesetzes, ist die Gültigkeit der Reisepässe mit dem Vordruck "SRJ" bis zum 31. Dezember 2010 verlängert worden.



Kann mir jemand erklären was das jetzt heissen soll bzw. was heisst dieses "SRJ" und wo finde ich das??




PS: Für alle dummen Kommentare und Dummschwätzer habe ich den hier übrig :birdman::birdman:


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Ja dieser Pass ist noch gültig, ich habe den Kosovopass und meine Mutter hat de serbischen, den du noch hast und damit noch zu reisen ist kein Problem, meine Mutter ist momentan in Kosovo!;)
 
Ja bin grad dabei nen neuen zu machen, nur muss ich erst nach KS gehn mich dort abmelden und hier De Pass machen. und das dauert halt bis zu 6 Monate und in der Zwischenzeit brauch ich halt nen Pass.

Und wenn der wohl gültig is wie Idemo und delija_rs sagten dann ists top!!

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Das ist nich so leicht, ich bin selber am Deutschepass machen und das ist ein geficke!
Also man muss die serbische Staatsangehörigkeit abgeben und die im serbischen Konsulat verlangen 1300 Euro und kosovarische Staarsangehörigkeit muss man dann auch abgeben!:mad:
 
Das ist nich so leicht, ich bin selber am Deutschepass machen und das ist ein geficke!
Also man muss die serbische Staatsangehörigkeit abgeben und die im serbischen Konsulat verlangen 1300 Euro und kosovarische Staarsangehörigkeit muss man dann auch abgeben!:mad:

Ja, in Deutschland gibt es leider nicht die Möglichkeit auf eine Doppelstaatbürgerschaft.
 
Dachte das wären nur zwei Begriffe. Habe auf jeden Fall das unbefristete.
Wo ist der Unterschied ?

Aufenthaltsberechtigung gibt dir bis auf das Wahlrecht, die selben Rechte wie einem Deutschen! Das heist man braucht keine Arbeitserlabnis, kann sich selbstständig machen wie, wo und wann man wil usw. Zudem gibt es keinerlei Fristen. Das Ding ist auf ewig gültig!
 
Aufenthaltsberechtigung gibt dir bis auf das Wahlrecht, die selben Rechte wie einem Deutschen! Das heist man braucht keine Arbeitserlabnis, kann sich selbstständig machen wie, wo und wann man wil usw. Zudem gibt es keinerlei Fristen. Das Ding ist auf ewig gültig!

So einen habe ich :
4b0e58d2b1063ad61013808c8b1b9244.jpg


Ist das damit gemeint ?

(Anmerkungen stehen nicht da)
 
So einen habe ich :
4b0e58d2b1063ad61013808c8b1b9244.jpg


Ist das damit gemeint ?

(Anmerkungen stehen nicht da)

Nein, das ist wieder was anderes

Aufenthaltsberechtigung

Die Aufenthaltsberechtigung war eine Form der Aufenthaltsgenehmigung, die zwischen 1991 und 2004 nach dem damals geltenden Ausländergesetz (§ 27 Ausländergesetz) erteilt wurde. Sie war zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Die Aufenthaltsberechtigung durfte nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden, außer mit Beschränkungen der politischen Betätigung (§ 37 AuslG).
Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung hatten die höchste Verfestigungsstufe des Aufenthalts erreicht. Inhaber der Aufenthaltsberechtigung verfügen über besonderen Ausweisungsschutz.
 
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