Oberstaatsanwalt Axel Bieler erklärte gegenüber "Bild am Sonntag", dass eine Vergewaltigung nur bestraft werde, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt werde. "Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung - wie 'Nimm ihn in den Mund' - gibt", erklärt er die Entscheidung des Gerichts, warum der Täter "nur" wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt wurde. Die Mindeststrafe beträgt hier gleich wie bei einer Vergewaltigung zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.
Keine strafschärfenden Gründe
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