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Skandal Urteil für schweren Kindesmissbrauch

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
. Auf Spiegel Online, Zeit usw. konnte man weit und breit nicht diesen Vorfall finden
 

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Was soll denn eine Strafe nützen, wenn das bei einigen wie man im Internet nachlesen kann zur Folklore gehört.

Hier nennen solche unsere Männer "Schwuchteln", die sich von Frauen bestimmen lassen, und bei sich zu Hause (und jetzt auch noch hier) vergreift sich so ein "Superstar" an kleinen Jungs.

Homosexualität verurteilen, aber das hat damit natürlich üüüberhaupt nichts zu tun.
 
Oberstaatsanwalt Axel Bieler erklärte gegenüber "Bild am Sonntag", dass eine Vergewaltigung nur bestraft werde, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt werde. "Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung - wie 'Nimm ihn in den Mund' - gibt", erklärt er die Entscheidung des Gerichts, warum der Täter "nur" wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt wurde. Die Mindeststrafe beträgt hier gleich wie bei einer Vergewaltigung zwei Jahre, die Höchststrafe 15 Jahre Haft.
Keine strafschärfenden Gründe

Das ist doch die kranke Sch..., die unbedingt reformiert gehört. Jegliche sexuelle Handlung (boah, schüttelt mich das gerade...) an Heranwachsenden bis zum Schutzalter als Vergewaltigung mit entsprechendem Strafmaß als Mindestes.

Kann man nur den Kopf schütteln. Aber wenn wenigstens bitte bitte zwei Jahre in die richtigen Zellen. (Obwohl, hier wohl auch nicht.) Für gewöhnlich sind wegen Kindesmissbrauchs Verurteilte sehr "beliebt".
 
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