L
Lirushyaa
Guest
Sterbehilfe ist bekanntlich keine der Themen, für welche man schnell eine Antwort finden kann, mit welcher sich dann alle zufrieden geben können. Wahrscheinlich liegt das eben auch daran, dass sich Menschen bezüglich ihrer individuellen Weltanschauung, sei es in philosophischer oder religiöser Sichtweise, unterscheiden.
Auch wenn ich das oft angeführte Argument der Sterbehilfe-Befürworter gut nachvollziehen kann, dass der Mensch aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich ein Anrecht darauf hat, selbst zu entscheiden wie er sein Leben gestaltet und auch wann er es enden möchte, stehe ich der rechtlichen Erweiterung der Sterbehilfe in Deutschland eher kritisch gegenüber.
Ich kann mich an einen Zeitungsartikel erinnern, der über den Missbrauch der gesetzlich legalisierten aktiven Sterbehilfe in Niederlande berichtete. Demnach starben Patienten, für welche gar keine expliziten Einverständniserklärungen vorhanden waren. Auch sonst kann ich es mir kaum vorstellen, wie der neue Gesetzesentwurf in Übereinstimmung mit dem Eid des Hippokrates, den alle Ärzte ablegen müssen, gebracht werden soll. Außerdem, wie sollen Ärzte objektiv entscheiden können, wann Schmerzen, die von Patient zu Patient subjektiv wahrgenommen werden, unerträglich sind und ob der geäußerte Todeswunsch vielleicht morgen schon zurückgenommen wird oder eben nur aus einer depressiven Phase heraus resultierte.
Wie oben schon erwähnt, kann der Mensch aufgrund des Selbstbestimmungsrechts in Deutschland frei über sein Leben entscheiden und kann somit auch bei Selbstmord nicht strafrechtlich belangt werden. Bei Beihilfe zum Selbstmord verhält sich dies genauso, es sei denn, der andere führt die Handlung, die zum Tot führt, aus. Solche Beihelfer befinden sich sicherlich in einem enormen Gewissenskonflikt, jedoch entscheiden sie sich dennoch frei, ob sie der Person dabei verhelfen bzw. beistehen oder nicht.
Nun ein Gesetz zu legitimieren, der anderen einen Anspruch verleiht, andere per Gesetz zu zwingen, ihnen das Leben zu nehmen, halte ich nicht für den richtigen Weg. Die Freiheit des Einzelnen endet eben dort, wo es zum Zwang für den anderen wird. Fremdtötung, ungeachtet dessen, ob es durch eine einem selbst nahestehenden Person oder durch eine institutionelle Person ausgeführt wird, sollte nicht legalisiert werden.
Ich denke, dass sich der hohe Anteil der Befürworter folgendermaßen begründen lässt, dass viele Menschen zum Einen einfach nur verängstigt sind, dass sie unter zu starken Schmerzen leiden werden und sie dann qualvoll dahinsiechen müssen. Einer Bekannten von mir erging es zu Beginn ebenfalls so. Jedoch fand sie mithilfe der mode
Auch wenn ich das oft angeführte Argument der Sterbehilfe-Befürworter gut nachvollziehen kann, dass der Mensch aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts grundsätzlich ein Anrecht darauf hat, selbst zu entscheiden wie er sein Leben gestaltet und auch wann er es enden möchte, stehe ich der rechtlichen Erweiterung der Sterbehilfe in Deutschland eher kritisch gegenüber.
Ich kann mich an einen Zeitungsartikel erinnern, der über den Missbrauch der gesetzlich legalisierten aktiven Sterbehilfe in Niederlande berichtete. Demnach starben Patienten, für welche gar keine expliziten Einverständniserklärungen vorhanden waren. Auch sonst kann ich es mir kaum vorstellen, wie der neue Gesetzesentwurf in Übereinstimmung mit dem Eid des Hippokrates, den alle Ärzte ablegen müssen, gebracht werden soll. Außerdem, wie sollen Ärzte objektiv entscheiden können, wann Schmerzen, die von Patient zu Patient subjektiv wahrgenommen werden, unerträglich sind und ob der geäußerte Todeswunsch vielleicht morgen schon zurückgenommen wird oder eben nur aus einer depressiven Phase heraus resultierte.
Wie oben schon erwähnt, kann der Mensch aufgrund des Selbstbestimmungsrechts in Deutschland frei über sein Leben entscheiden und kann somit auch bei Selbstmord nicht strafrechtlich belangt werden. Bei Beihilfe zum Selbstmord verhält sich dies genauso, es sei denn, der andere führt die Handlung, die zum Tot führt, aus. Solche Beihelfer befinden sich sicherlich in einem enormen Gewissenskonflikt, jedoch entscheiden sie sich dennoch frei, ob sie der Person dabei verhelfen bzw. beistehen oder nicht.
Nun ein Gesetz zu legitimieren, der anderen einen Anspruch verleiht, andere per Gesetz zu zwingen, ihnen das Leben zu nehmen, halte ich nicht für den richtigen Weg. Die Freiheit des Einzelnen endet eben dort, wo es zum Zwang für den anderen wird. Fremdtötung, ungeachtet dessen, ob es durch eine einem selbst nahestehenden Person oder durch eine institutionelle Person ausgeführt wird, sollte nicht legalisiert werden.
Ich denke, dass sich der hohe Anteil der Befürworter folgendermaßen begründen lässt, dass viele Menschen zum Einen einfach nur verängstigt sind, dass sie unter zu starken Schmerzen leiden werden und sie dann qualvoll dahinsiechen müssen. Einer Bekannten von mir erging es zu Beginn ebenfalls so. Jedoch fand sie mithilfe der mode