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Steuererklärung

Weil ich den Job wollte und das eben Voraussetzung war. In der Research-Abteilung sitzen eigentlich nur freie Mitarbeiter. Eine Freundin von mir hat selbst zwei Jahre da gearbeitet und mir den Job empfohlen, sie meinte, sie musste nie auch nur nen Cent ans Finanzamt abdrücken.
also ich denke, dass du ganz schön zu kämpfen haben wirst mit dem Finanzamt. Geld und Nerven wird dich das kosten.
Hoffe aber für dich, dass deine Freundin recht hatte und du nix zurück zahlen brauchst. Was ich aber nicht glaube. Einmal beim Finanzamt nachgezahlt, wirst du die nicht mehr so leicht los. Mafia:mrgreen:
Halte uns auf den laufenden!
 
also ich denke, dass du ganz schön zu kämpfen haben wirst mit dem Finanzamt. Geld und Nerven wird dich das kosten.
Hoffe aber für dich, dass deine Freundin recht hatte und du nix zurück zahlen brauchst. Was ich aber nicht glaube. Einmal beim Finanzamt nachgezahlt, wirst du die nicht mehr so leicht los. Mafia:mrgreen:
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was denn nachzahlen, red ich irgendwie suaheli?! Was können die von mir verlangen, wenn ich unter der Grenze für Steuerfreiheit im Nebengewerbe bleibe?
 
Kriege vor ein paar Tagen Post vom Finanzamt, dass ich meine Steuererklärung nachreichen soll, bis Mitte November, und das für 2010, hab da aber auch nur die beiden letzten Monate gearbeitet bzw den Job da angefangen. Hab absolut keinen Peil, was die von mir wollen. Hab nichts von denen zum Ausfüllen bekommen und daheim bei meinen Eltern hab ich auch nie was davon mitgekriegt, haben ne Steuerberaterin, ergo wirklich keinen Plan. Was wollen die da alles für Unterlagen von mir?

Folgende Arbeitssituation: Ich hab ein Nebengewerbe angemeldet, bin also Freie Mitarbeiterin in einem Marktforschungsinstitut, arbeite pro Woche natürlich unter 20 Stunden, weil ich noch Studentin bin. Also so ca. 12-15 Stunden die Woche, so dass ich monatlich auf 400-500 € komme, im Höchstfall auch mal 600, wenn ich ca. 70 Std arbeite. Hab einen Steuerfreibetrag bis zu 7200 ca. jährlich, vielleicht bißchen mehr, bißchen weniger, hab ich grad nich im Blick. Komme da definitiv auch nich drüber, bin also steuerbefreit. Meinen Arbeitsweg brauch ich auch nich steuerlich absetzen, sind nur'n paar Straßenbahnhaltestellen und ich hab Semesterticket. Will nix von denen, genauso wenig sollen die mir was abziehen. Also was brauch ich alles einreichen?

Ganz einfach. Ruf einfach die Telefonnummer die im Schreiben angegeben ist an (aus Erfahrung kann ich sagen die sind echt nett, sagen dir was du zu tun hast) oder geh direkt ins Finanzamt mit dem Schreiben (am besten Lohnabrechnungen von dem fraglichen Jahr mitnehmen) zieh ne Nummer, warte bis deine Nummer aufgerufen wird, geh ins Zimmer und die Facharbeiterin wird dir helfen das nötige zu machen ggf. auszufüllen. Bei deinen Angaben müsste dies eine Kleinigkeit sein. Ist alles halb so wild, ich würde mir keine Sorgen machen an deiner Stelle.
 
Kleingewerbe (Nebengewerbe) und Steuern

Auch für ein Kleingewerbe (Nebengewerbe) sind Steuern zu zahlen. Ein solches Kleingewerbe (Nebengewerbe) muss dem Finanzamt sicherlich dann angezeigt werden, wenn auf Grund des Umsatzes oder des Gewinns eine Steuer-Zahlung zu erwarten ist.


Eine Pflicht zur Zahlung von Steuern für die Umsatzsteuer ergibt sich dann, wenn erwartet werden kann, dass der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr mehr als 17.500 Euro oder im nächsten Geschäftsjahr mehr als 50.000 Euro beträgt. Wer mit dem Kleingewerbe (Nebengewerbe) weniger als 17.500 Umsatz pro Jahr erwarten kann, der hat aber die Möglichkeit, sich von der Zahlung der Steuern auf den Umsatz dauerhaft befreien zu lassen. Allerdings sind dann die Rechnungen ohne diese Steuern auszuweisen. (Formulierungsvorschlag: Der Rechungsbetrag enthält gemäß § 19 UStG keine Steuern auf den Umsatz.) In diesem Falle kann man auch die Vorsteuern (die Steuern, die man auf den Umsatz der Eingangsrechnungen zu zahlen hat) des Kleingewerbe (Nebengewerbe) nicht vom Finanzamt zurückholen, sondern diese Steuern kann man nur als Kosten in der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Minderung der Steuern auf den Gewinn als Kosten berücksichtigen.
Eine Pflicht zur Zahlung von Steuern aufs Einkommen ergibt sich für das Kleingewerbe (Nebengewerbe), wenn die Gewinne und sonstigen Einkünfte beim Kleingewerbe (Nebengewerbe)-Betreiber zu einer (zusätzlichen) Einkommens-Steuerzahlung führen würde.
Allerdings wird das Finanzamt kein Problem machen, wenn man ein Kleingewerbe (Nebengewerbe) unterhalb der Umsatzsteuerpflicht betreibt und die relativ geringen Gewinne in der Einkommenssteuererklärung des Jahres zutreffend angibt. Man muss allerdings dann mit der Festlegung von Vorauszahlungen für Steuern für das Kleingewerbe (Nebengewerbe) im Folgejahr rechnen.
Es macht aber durchaus Sinn, mit einem entsprechenden Formular dem Finanzamt dies zu Beginn der Gewerbetätigkeit beim Kleingewerbe (Nebengewerbe) anzuzeigen, damit dieses prüfen kann ob Steuern für das Kleingewerbe (Nebengewerbe) fällig werden.


Kleingewerbe (Nebengewerbe) und Steuern - dirInfo
 
Kriege vor ein paar Tagen Post vom Finanzamt, dass ich meine Steuererklärung nachreichen soll, bis Mitte November, und das für 2010, hab da aber auch nur die beiden letzten Monate gearbeitet bzw den Job da angefangen. Hab absolut keinen Peil, was die von mir wollen. Hab nichts von denen zum Ausfüllen bekommen und daheim bei meinen Eltern hab ich auch nie was davon mitgekriegt, haben ne Steuerberaterin, ergo wirklich keinen Plan. Was wollen die da alles für Unterlagen von mir?

Folgende Arbeitssituation: Ich hab ein Nebengewerbe angemeldet, bin also Freie Mitarbeiterin in einem Marktforschungsinstitut, arbeite pro Woche natürlich unter 20 Stunden, weil ich noch Studentin bin. Also so ca. 12-15 Stunden die Woche, so dass ich monatlich auf 400-500 € komme, im Höchstfall auch mal 600, wenn ich ca. 70 Std arbeite. Hab einen Steuerfreibetrag bis zu 7200 ca. jährlich, vielleicht bißchen mehr, bißchen weniger, hab ich grad nich im Blick. Komme da definitiv auch nich drüber, bin also steuerbefreit. Meinen Arbeitsweg brauch ich auch nich steuerlich absetzen, sind nur'n paar Straßenbahnhaltestellen und ich hab Semesterticket. Will nix von denen, genauso wenig sollen die mir was abziehen. Also was brauch ich alles einreichen?

Also- warum gehst du nicht vorbei und fragst die? Oder erkundigst dich telefonisch? I.d.R sind die total nett bei so Sachen. Ich gehöre zu den ganz Üblen, ich schleppe immer Tonnen von Papierkram mit und knall den auf den Tisch und lass mir beim Durchwühlen helfen :lol:
 
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