EU-Gesetzt. Du darfst dich als EU-Bürger mit ausländischen Pass nur 3 Monate in einem nicht EU-Land aufhalten ehe sie dir als "Ausländer" mit Türkischen Pass deine Aufenthaltsgenehmigung streichen.
6 Monate maximal unter normalen Umständen. Sofern man allerdings sein Militärdienst im Ausland ableisten möchte bekommt man eine Sondergenehmigung für die benötigte Dauer. Ob 12 od. 15 Monate spielt dabei keine Rolle.
Deshalb müssen wir gurbetcis ja die Summe von 6000,-€ zahlen um einen verkürzten Wehrdienst abzuleisten.
Nicht müssen. Jeder hat die Wahl. Alles andere ist Selbstverarsche. Aber der TSK sind die 6000 EURO um ein vielfaches lieber und nützlicher wie einige Almancis welche kaum ein Wort türkisch können und die Türkei nur aus dem Urlaub kennen.