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Schnauze zugeklebt: Tierquäler werfen Hund einfach in den Brunnen - News Inland - Bild.de
SO EIN SCHÖNER HUND MUSSTE NUN EINGESCHLÄFERT WERDEN.
Gotha – Labrador-Mischling Ede (5) liegt zwischen Müll und Dreck, windet sich verzweifelt in dem trockengelegten Brunnenschacht.
Seine Schnauze ist mit Paketband zugeklebt, damit er nicht um Hilfe bellen kann.
Die Herzlos-Besitzer haben den armen Hund einfach weggeworfen! Gestern standen sie deshalb in Gotha (Thüringen) vor Gericht.
Der miese Tierquäler-Fall: Der arbeitslose Hundebesitzer Michael U. (51) lebt mit Sohn Dennis (24) und zwei Hunden in einer Dreizimmerwohnung in Gotha (Thüringen). Immer wieder beschweren sich Nachbarn über das laute Gekläffe der Tiere. Daraufhin ordnet der Vermieter an: Einer der Hunde muss weg, sonst droht den beiden Hartz-IV-Empfängern die Kündigung.
Doch anstatt Ede ins Tierheim zu bringen, fesselt Dennis U. ihn auf Befehl seines Vaters mit Klebeband, wirft das Tier in einen vier Meter tiefen Brunnen – und haut ab!
Erst nach zwei Tagen wird eine Spaziergängerin auf ein leises Wimmern aufmerksam, ruft die Polizei. Retter befreien den Hund, bringen ihn ins Tierheim.
Ede aber ist so verstört und aggressiv, dass er später eingeschläfert werden muss.
Tierschützer fahndeten nach den Hundebesitzern, überführten sie mithilfe der Fotos, die die Feuerwehrmänner bei Edes Rettung gemacht hatten.
Im Prozess gaben Vater und Sohn alles zu, erklärten: „Wir sind verschuldet, wollten kein Geld im Tierheim bezahlen.“ Urteil: 1350 Euro Strafe wegen Tierquälerei für Michael U., 300 Euro Strafe für seinen Sohn.
Außerdem dürfen die beiden keine Tiere mehr halten – ihren zweiten Hund müssen sie abgeben.
SO EIN SCHÖNER HUND MUSSTE NUN EINGESCHLÄFERT WERDEN.
Gotha – Labrador-Mischling Ede (5) liegt zwischen Müll und Dreck, windet sich verzweifelt in dem trockengelegten Brunnenschacht.
Seine Schnauze ist mit Paketband zugeklebt, damit er nicht um Hilfe bellen kann.
Die Herzlos-Besitzer haben den armen Hund einfach weggeworfen! Gestern standen sie deshalb in Gotha (Thüringen) vor Gericht.
Der miese Tierquäler-Fall: Der arbeitslose Hundebesitzer Michael U. (51) lebt mit Sohn Dennis (24) und zwei Hunden in einer Dreizimmerwohnung in Gotha (Thüringen). Immer wieder beschweren sich Nachbarn über das laute Gekläffe der Tiere. Daraufhin ordnet der Vermieter an: Einer der Hunde muss weg, sonst droht den beiden Hartz-IV-Empfängern die Kündigung.
Doch anstatt Ede ins Tierheim zu bringen, fesselt Dennis U. ihn auf Befehl seines Vaters mit Klebeband, wirft das Tier in einen vier Meter tiefen Brunnen – und haut ab!
Erst nach zwei Tagen wird eine Spaziergängerin auf ein leises Wimmern aufmerksam, ruft die Polizei. Retter befreien den Hund, bringen ihn ins Tierheim.
Ede aber ist so verstört und aggressiv, dass er später eingeschläfert werden muss.
Tierschützer fahndeten nach den Hundebesitzern, überführten sie mithilfe der Fotos, die die Feuerwehrmänner bei Edes Rettung gemacht hatten.
Im Prozess gaben Vater und Sohn alles zu, erklärten: „Wir sind verschuldet, wollten kein Geld im Tierheim bezahlen.“ Urteil: 1350 Euro Strafe wegen Tierquälerei für Michael U., 300 Euro Strafe für seinen Sohn.
Außerdem dürfen die beiden keine Tiere mehr halten – ihren zweiten Hund müssen sie abgeben.