Warum auch? Das Opfer wird ja nicht wieder lebendig. Aber der Rest der Menschheit fühlt sich besser. Da so ein Mörder nie wieder frei kommen kann und weiter morden und schänden kann.
Das deutsche Strafrechtssystem ist in erster Linie auf Resozialisierung, aber auch auf den Schutz der Gesellschaft ausgelegt. Und das finde ich gut, denn per se sollte jeder eine zweite Chance bekommen zu zeigen, dass er ein Mensch ist, der normal leben, arbeiten etc. kann. Niemand sagt, dass gerade Verbrechen gegen Leib und Leben nicht bestraft werden sollen. Nur gilt bei jeder Bestrafung insbesondere angesichts der Priorität der Menschenwürde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und da gibt es durchaus effektive Methoden, die Gesellschaft vor möglicherweise nicht behandelbaren, nicht "kontrollierbaren" Triebtätern, psychisch Kranken etwa zu schützen. In mir kocht es auch, wenn ich höre dass wegen Kindesmissbrauchs Verurteilte etwa Freigang bekommen etc. Und dann tragische Fälle weiterer Taten folgten. Die bedeutet jedoch nicht, dass ein Schutz nicht insgesamt möglich ist oder wir dafür die Todesstrafe brauchen. Ich denke, dass ließe sich durch vergleichende Kriminalstatistiken auch belegen.
Viele Grüße