Typische Propaganda vom Westen und hier erlauben sie noch nicht mal Gebetsräume für Muslime in Schulen oder verbieten es Minarete in der Schweiz zu bauen
[h=1]Todesurteil für Sudanesin wegen Glaubenswechsel[/h]Ein Gericht im Sudan hat eine im achten Monat schwangere Frau zum Tod durch Erhängen verurteilt – wegen Gotteslästerung. Die Christin hatte "darauf beharrt, nicht zum Islam zurückzukehren".
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Foto: REUTERSEine Sudanesin will nicht vom Christentum zum Islam konvertieren. Deshalb muss sie laut einem Gerichtsurteil sterben
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Ungeachtet internationaler Appelle ist im Sudan eine Christin wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Ein Richter in Khartum verurteilte Meriam Jahia Ibrahim Ischak zum Tod durch Erhängen.
"Wir haben Ihnen drei Tage gegeben, um zu widerrufen, aber Sie haben darauf beharrt, nicht zum Islam zurückzukehren", sagte Richter Abbas Mohammed al-Chalifa, der die Angeklagte bei ihrem muslimischen Namen nannte. Die Frau wurde zudem zu 100 Peitschenhieben wegen Ehebruchs verurteilt.
Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten ist Ischak 27 Jahre alt und im achten Monat schwanger. Sie sitze mit ihrem ersten Kind, einem eineinhalbjährigen Jungen, in Haft. Bei der Urteilsverkündung habe sie keine Gefühlsregung gezeigt.
Zuvor habe ein islamischer Geistlicher etwa eine halbe Stunde mit Ischak auf der Anklagebank gesprochen. Anschließend habe sie dem Richter gesagt: "Ich bin Christin und habe niemals Gotteslästerung begangen." Bereits am Muttertag war der jungen Frau das Strafmaß angekündigt worden, sollte sie an ihrem Glauben festhalten.
[h=2]Westliche Länder verweisen auf Religionsfreiheit[/h]Wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mitteilte, war Ischak von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen worden; ihr muslimischer Vater habe die Familie verlassen. Der Vorwurf des Ehebruchs gegen sie sei wegen ihrer Ehe mit einem christlichen Südsudanesen erhoben worden.
Der Fall hat international Besorgnis ausgelöst. In einer gemeinsamen Erklärung appellierten die Botschaften der USA, Kanadas, Großbritanniens und der Niederlande an die Regierung des Sudan, das "Recht auf Religionsfreiheit, darunter das Recht auf einen Glaubenswechsel, zu respektieren". Dieses Recht sei in der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 und in den internationalen Menschenrechten verbrieft, hieß es in der Erklärung.
Sudans Informationsminister Ahmed Bilal Osman hatte nach dem Schuldspruch vom Sonntag gesagt, Konversion sei in allen muslimischen Ländern verboten. Osman widersprach zudem Angaben von Menschenrechtsaktivisten, wonach Christen im Sudan zuletzt verstärkt Repressionen ausgesetzt gewesen seien.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker mit Sitz in Göttingen erklärte, der Fall sei "besonders tragisch, weil sie den muslimischen Glauben niemals tatsächlich praktiziert hat. Der Fall der jungen Mutter macht deutlich, wie schwierig die Lage vieler Christen im Sudan geworden ist."