Auswirkungen der Minderheitenpolitik Griechenlands auf die türkische Minderheit
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Während die griechische Regierung die Existenz anderer nationaler Minderheiten (Albaner und Mazedonier) mehr oder weniger zu leugnen versucht bzw. diese ignoriert und ihnen Gruppenrechte weitgehend vorenthält, ist dies in Bezug auf die Muslime Westthrakiens wegen des Vertrags von Lausanne nicht möglich. Gleichwohl müssen die Türken in Griechenland vielerlei Zurücksetzungen erdulden und sie führen seit Jahrzehnten einen politischen Kampf um die Umsetzung ihrer Gruppenrechte. In den letzten beiden Jahrzehnten versuchen sie dabei vermehrt die Unterstützung europäischer Institutionen zu gewinnen, denn das EU-Mitglied Griechenland ist auch aufgrund verschiedener europäischer Konventionen und Verträge zum Minderheitenschutz verpflichtet.
Unzureichend ist der muttersprachliche Unterricht für die Minderheit. Gemäß einem griechisch-türkischen Abkommen von 1955 durften jeweils 35 Lehrer an den Mittelschulen des anderen Landes unterrichten. Diese Zahl wurde 1988 von der griechischen Regierung mit Verweis auf das Gegenseitigkeitsprinzip auf 16 reduziert. Begründet wurde dies damit, dass die griechische Minderheit in Istanbul, bedingt durch Flucht in Folge des
Pogroms von Istanbul von 1955, die Zwangsausbürgerung von 12.000 Istanbuler Griechen 1964 und Auswanderung, marginalisiert worden war und deshalb kaum mehr Lehrer benötigte. Nur 1000 Schulkinder, die pro Jahr die Grundschule abschließen, werden per Losverfahren in eine der beiden Mittelschulen für die Minderheit vermittelt. Unabhängig von der Gesamtzahl der Grundschulabgänger können von jeder Grundschule nur 40 Kinder eine dieser Schulen besuchen.
Die übrigen 900 Schulkinder (2001) müssen auf eine einsprachige griechische Mittelschule gehen.
Die türkische Minderheit darf nach griechischem Recht keine nationalen Vereine bilden, die das Wort türkisch im Namen haben.