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Unterhaltserklärung gem. § 33a EStG (hier: Serbien) - Erfahrungswerte?

Hallo,
ich hoffe das Thema ist in diesem Unterforum einigermaßen richtig aufgehoben(weitestgehend ein "wirtschaftliches" Thema).

Da man im Rahmen seiner Steuererklärung auch Zahlungen an im Ausland lebende Angehörige absetzen kann, beschäftige ich mich in diesem Jahr erstmals damit.

Hier (z. B. erster Link) findet man einen entsprechenden Vordruck, der der Steuererklärung wohl beizufügen ist.

Wer weitergehende Informationen haben möchte, hier habe ich dazu noch zwei Quellen gefunden:

Link 1 Link 2


Außerdem sind hier die nach meinem Kenntnisstand relativ hohen Anforderungen des BMF diesbezüglich zu finden. Kurz: Nicht gerade untypisch deutsch; Erst die Möglichkeit schaffen dies abzusetzen, dann aber die Messlatte so hoch hängen, dass sich das u. a. allein vom Aufwand her lohnt...

++

Vielleicht gibt es hier im Forum User, die nichtsdestotrotz schon mal Erfahrungen damit gesammelt haben. Grundsätzlich dürften hierbei alle Erfahrungen von Interesse sein, unabhängig davon, ob die Zahlungen an Angehörige in der Türkei oder Serbien oder Kroatien etc. gingen.

Ich habe mich schon recht weit mit dem ganzen Prozedere vertraut machen können, wäre aber trotzdem noch für Einschätzungen zu folgenden Punkten dankbar:

#1 (eher allgemein, länderunspezifisch): Rein theoretisch weist die oben verlinkte Unterhaltserklärung die Notwendigkeit auf, auch folgende Unterlagen v. Behörden des Ursprungslandes beizufügen: Steuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde). Hinzu käme in meinem Fall ggf. auch noch eine (ärztliche) Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsbescheinigung (des Schwiegervaters).

Das Problem was ich hier sehe ist, dass hier evtl. ein gewisser "Pulk" an Dokumenten zusammenkommt. Nun sind "amtlich beglaubigte" bzw. von vereidigten Übersetzern vorgenommene Übersetzungen v. Dokumenten in Deutschland nicht gerade billig. Es geht in meinem speziellen Fall zwar auch nicht um Unsummen, aber grob überschlagen scheint es wohl darauf hinauszulaufen, dass etwaige Kosten für die Übersetzung die in Aussicht stehende Steuererstattung "auffressen" würden - ein Umstand, der dann das ganze Verfahren (zumindest in meinem Fall) natürlich obsolet machen würde.

Diesen Umstand habe ich in meinem Fall auch bereits im Vorfeld dem FA kommuniziert, in der Hoffnung, hier eine belastbare Aussage zu bekommen - aber natürlich mit Fehlanzeige. Außer allgemeinen und unverbindlichen Infos kam hier nichts zurück. Es bleibt aber die Hoffnung, dass sofern die Angaben gegenüber dem FA insgesamt Glaubhaft erscheinen, dies auch "durchgeht". Ich glaube aber, dass das mit dem amtlich beglaubigten Übersetzer letztlich das "Joker-K.O." Argument für das FA sein wird, auf das man sich im Zweifelsfall zurückziehen wird.
Nun, es kann ja theoretisch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung eingeräumt wird, sich dies aber nur "bei hohen Summen rechnet". Kennt jemand hier Ausweichlösungen oder kann hierzu Erfahrungswerte beisteuern?


Eine wahrscheinlich wesentlich billigere Übersetzung im Ursprungsland kam mir natürlich auch schon in den Sinn, diese hält meines Wissens nach aber zumindest theoretisch nicht den strengen Ansprüchen einer deutschen (Finanz-)Behörde stand.
Siehe oben verlinkte Ausführungsbestimmungen BMF, RN 3: "Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beizufügen."


#2 Wo die besagten Dokumente herbekommen?

Diese Frage ist eher Landesspezifisch (Serbien). Die serbische Bürokratie scheint mir zwar ganz passabel ausgebaut zu sein, aber wird man die o. g. Bescheinigungen auch tatsächlich alle bekommen können, oder werde ich da zunächst mal nur achselzuckend angeschaut? Für den Fall das meine Schwiegereltern hier u. U. auch nicht die Bestinformierten sind auf diesem Gebiet: Wo kriege ich Steuerbescheid, Rentenbescheid (ich nehme an, hier ist nur eines von einschlägig: Entweder Ersteres oder Letzteres), Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde) her? Wären das wirklich drei verschiedene Dokumente, die allesamt einzuholen sind?* Wie läuft das in Serbien mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

*dieser Passus ist übrigens in jeder Sprache gleich und nicht spezifisch auf ein Land umgemünzt. D. h. keine Ahnung ob man in Kisuaheli überhaupt semantisch zwischen einem Steuer- und einem Rentenbescheid unterscheiden kann.

Danke im Voraus für jedwede sachdienliche Rückmeldung
 
Überweisungen in die Heimat, um das eigene haus zu bauen sind keine Unterhaltszahlungen.
 
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