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Grasdackel
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Der Betreiber eines Bordells darf zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).
Urteil > 2 S 196/10 | Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden < kostenlose-urteile.de
Irgendwie logisch.
Urteil > 2 S 196/10 | Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden < kostenlose-urteile.de
Irgendwie logisch.