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Vergnügungssteuer im Bordell

  • Ersteller Ersteller Grasdackel
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G

Grasdackel

Guest
Der Betreiber eines Bordells darf zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).

Urteil > 2 S 196/10 | Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden < kostenlose-urteile.de

Irgendwie logisch.
 
heißt im umkehrschluss, dass es für die kunden auch teurer wird, da die betreiber das geld ja wieder irgendwo hernehmen müssen. schade eigentlich...
 
Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).
die Flächen der Arschbacken müssten auch berücksichtigt werden, das wäre dann richtig teuer :laughing6:
 
naja wenn sowas schon legal ist dann solls wenigstens dem staat nützen.
 
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