Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

VISUM

Dann ist es doch kein Ende der Welt wenn er nun mit einer Scheinehe 3 Jahre seines Lebens verbringt. Ich meine, er kann sonst während dieser 3 Jahren alles tun außer heiraten. Ist doch ok.

Ich kenne die österreichische Gesetztgebung nicht, aber sofern ich weiss kann man in Deutschland nach 5 Jahren Tätgkeit als Geschäftsführer die unbefristete Aufenthaltsbewilligung bekommen. Wenn seine Eltern eine Firma beseitzen, dann können sie eine "Scheinfiliale" in Österreich gründen und ihren Sohn als Geschäftsführer einsetzten.
 
scheinehe ist auch nicht das was es mal war in österreich ;)

da schauens jetz strenger drauf als früher

ausserdem muss man mind 5 jahre miteineander im selben haushalt leben (glaub ich)
 
...dann gibts noch die möglichkeit das seine Oma die in Wien lebt und östreichische Staatsbürgerschaft hat, ihn adoptiert!
Also in Deutschland funktioniert z.B. die Sache mit Aufenthaltsbewilligung wegen Adoption nicht, wenn die adoptierte Person Volljährig ist.
Bist du sicher dass es in Österreich geht?
 
Also in Deutschland funktioniert z.B. die Sache mit Aufenthaltsbewilligung wegen Adoption nicht, wenn die adoptierte Person Volljährig ist.
Bist du sicher dass es in Österreich geht?
also in Ö funktionierts, meine tante hat einen cousin von mir adoptiert, weil er keine aufenthaltsbewilligung mehr bekommen hätte...
 
scheinehe ist auch nicht das was es mal war in österreich ;)

da schauens jetz strenger drauf als früher

ausserdem muss man mind 5 jahre miteineander im selben haushalt leben (glaub ich)

Die kontrollieren nur wenn man bei dem Ehepartner mit dem Wohnsitz (behördenmäßig) angemeldet ist. Das bedeutet natürlich nicht dass man unbedingt auch dort in der Tat wohnen muss.
 
Zurück
Oben