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Warum ist das für die Justiz kein Mordversuch?

Bauch aufgeschlitzt: Warum ist das für die Justiz kein Mordversuch? - Berlin - Bild.de

Mein Ex hat mir den Bauch aufgeschlitzt

Tiergarten – Es ist wieder eine dieser Justiz-Entscheidungen, die niemand wirklich versteht. Die hübsche Büsra (18) wurde von ihrem Ex-Freund fast umgebracht, weil sie sich von ihm trennte. Er rammte ihr ein Messer in den Bauch, schlitzte das Mädchen regelrecht auf.

Ab morgen steht er deswegen vor dem Amtsgericht. Aber die Anklage lautet lediglich auf gefährliche Körperverletzung – und nicht versuchter Mord. Er habe ja „nur“ einmal zugestochen, so die absurde Begründung!
Die Tat schockt im Mai die Hauptstadt: Ibrahim C. (19) aus Kreuzberg lauert seiner früheren Freundin nachts mit einem Messer am Kottbusser Tor auf. Er sticht zu, drei Zentimeter unterhalb des Rippenbogens bohrt sich die Klinge in Büsras Bauch.In einer Not-OP retten Ärzte ihr in letzter Sekunde das Leben.
Büsra hat eine 20 Zentimeter große Narbe am Bauch. Die 18-Jährige kann kaum essen, schluckt Medikamente, muss noch einmal operiert werden. Ihren Traum, Polizistin zu werden, kann sie vergessen: „Ibrahim hat mein Leben zerstört.“
Ihr aggressiver Ex ist seit der Tat auf freiem Fuß, jetzt könnte er sogar mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Büsras Anwalt Alexander Pabst (41): „Wer einem Menschen in den Bauch sticht, der nimmt tödliche Folgen für das Opfer in Kauf.“
 
This is Dojcland puh auf das System leute schlitzen sich auf und bekommen Bewährungs strafen Pädophile gehen heute schon ins kindergarten wie wen es puff wäre und keine macht was weil die strafen zu mild sind kopf schütteln
 
Irgendwie kann derzeit kaum noch einer in Deutschland die Justiz bei Anklagen und Urteilen im Bereich Gewaltdelikten nachvollziehen.
Da werden von Gewalttätern die Personalien aufgenommen und dann dürfen die erst einmal wieder frei herumspazieren, verhängte Haftstrafen sind oft einfach nur lächerlich in Gewichtung zur Tat.

Allerdings finde ich momentan ausser bild.de noch keine aktuellen Meldungen dazu im Netz und bild.de geht garnicht.
 
Hm. Ich stecke nicht mehr so drin, weiß nicht mehr sicher, wie die Rechtsprechung das handhabt.
Um sich eines Deliktes schuldig gemacht zu haben, müssen dessen objektive Voraussetzungen, (etwa Tod eines Menschen, den man verursacht hat) vorliegen und ein darauf gerichteter Vorsatz, meist reicht aus, dass man das billigend in Kauf genommen hat im Sinne des Eventualvorsatzes.

Und wenn er ihr in das Messer in den Bauch gerammt hat, stellt sich auf jeden Fall die Frage nicht nur nach Körperverletzung, sondern nach versuchtem Totschlag. Wenn man auf jemanden in den Bauch einsticht, nimmt man seinen Tod zumindest billigend in Kauf.

Für den Tatbestand (versuchter) Mord gibt es darüber hinaus jedoch noch "besondere Mordmerkmale". Diese können objektiv sein, wie etwa besondere Grausamkeit der Tat... oder subjektiv wie etwa Habgier oder sonstige niedere Beweggründe. Dazu zählt wohl auch Eifersucht. Bei Mordmerkmalen wie diesen könnte es jedoch sein, dass dann tatsächlich Absicht, nicht nur Eventualvorsatz in Hinblick auf ihren Tod vorgelegen haben müsste und den kann man vielleicht nicht nachweisen, hatte er womöglich auch nicht. Und so scheidet vielleicht eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes tatsächlich auch zu Recht aus. Ohne dass ich weder die Tat sowieso nicht noch die Justiz in Schutz nehmen möchte.
 
Kann man als Normalbürger gegen sowas protestieren? Einfach mal auf die Straße gehen und seine Meinung kundtun?
Ich bin ein absoluter Laie im Gebiet des Rechtswesens und als Technokrat mische ich mich auch ungern in fremde Fachgebiete ein, aber man hat das Gefühl, dass die Justiz den Boden unter den Füßen verloren hat. Sie verirrt sich wohl zwischen Paragraphen-Jungel und grenzenloser Rechtsphilosophie.
 
Sicher kannst du das, dieses Recht steht dir durchaus zu. Schwierig dürfte es allerdings werden, entsprechend viele Leute zu bewegen, mit dir gemeinsam auf die Straße zu gehen. Und das nicht einmal, sondern immer wieder.
Besonders bei uns Svabos...., die demonstrationsfreudigste Nation waren wir bislang nie.
 
Ist nix Neues, dass man hierzulande für Gewaltdelikte relativ gesehen milder bestraft wird als für Eigentumsdelikte... (Und mit Eigentumsdelikten meine ich natürlich nicht massive Betrugsscheiße in der Chefetage... Dafür gibt's eh fast noch 'nen Blumenstrauß vom Richter...)
 
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