Gabrijel
Balkaner
Gesamthaft gibt es für Kroatien sechs Eintragungen in der
UNESCO-Liste des Welterbes.
Auszüge aus dem Konzept der Welterbekonvention:
"1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet.
Inzwischen haben es 178 Staaten unterzeichnet. Es ist das
international bedeutendste Instrument, das jemals von der
Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und
natürlichen Erbes beschlossen wurde."
"Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes,
das einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, liegt
nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt er
unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens von der
UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich,
welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden."
Aufnahmekriterien
Es wird zwischen Kulturgütern und Naturgütern unterschieden.
Kulturgüter:
Das Objekt...
Naturgütern:
Das Objekt...
Quellen:
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/welterbe.htm
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/welterbe_kriterien.htm
UNESCO-Liste des Welterbes.
- Altstadt von Dubrovnik
- Altstadt und Palast Kaiser Diokletians in Split
- Nationalpark Plitvicer Seen
- Euphrasius-Basilika und historischer Stadtkern von Porec
- Historische Stadt Trogir
- Kathedrale des Heiligen Jakob in Sibenik
Auszüge aus dem Konzept der Welterbekonvention:
"1972 hat die UNESCO das "Internationale Übereinkommen
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet.
Inzwischen haben es 178 Staaten unterzeichnet. Es ist das
international bedeutendste Instrument, das jemals von der
Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und
natürlichen Erbes beschlossen wurde."
"Die Verantwortung für den Schutz eines Kultur- oder Naturgutes,
das einen "außergewöhnlichen universellen Wert" besitzt, liegt
nicht allein in der Hand des jeweiligen Staates; vielmehr fällt er
unter die Obhut der gesamten Menschheit. Ein eigens von der
UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich,
welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden."
Aufnahmekriterien
Es wird zwischen Kulturgütern und Naturgütern unterschieden.
Kulturgüter:
Das Objekt...
- ist eine einzigartige künstlerische Leistung, ein Meisterwerk
des schöpferischen Geistes - hat während einer Zeitspanne oder in einem Kulturgebiet
der Erde beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Architektur,
der Großplastik oder des Städtebaus und der Landschaftsgestaltung
ausgeübt - stellt ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches
Zeugnis einer untergegangenen Zivilisation oder Kulturtradition dar - ist ein herausragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden
oder architektonischen Ensembles oder einer Landschaft,
die (einen) bedeutsame Abschnitt(e) in der menschlichen
Geschichte darstellt - stellt ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten
menschlichen Siedlungsform oder Landnutzung dar, die für eine
bestimmte Kultur (oder Kulturen) typisch ist, insbesondere wenn
sie unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang
bedroht wird - ist in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen,
lebendigen Traditionen, mit Ideen oder mit Glaubensbekenntnissen,
mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher
universeller Bedeutung verknüpft. (Das Komitee ist der Ansicht,
dass dieses Kriterium die Aufnahme in die Liste nur unter
außergewöhnlichen Umständen oder in Verbindung mit anderen
Kriterien rechtfertigen kann
Naturgütern:
Das Objekt...
- stellt ein außergewöhnliches Beispiel bedeutender Abschnitte
der Erdgeschichte dar, eingeschlossen biologische Evolutionen,
bedeutende im Gang befindliche geologische Prozesse in der
Entwicklung von Landformen oder bedeutende geomorphologische
oder physiogeographische Formen - liefert ein außergewöhnliches Beispiel von im Gang
befindlichen ökologischen und biologischen Prozessen in der
Evolution und Entwicklung von terrestrischen, Frischwasser-,
Küsten- und marinen Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften - stellt eine überragende Naturerscheinung oder ein Gebiet
von außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer
Bedeutung dar - enthält die bedeutendsten und typischsten natürlichen
Lebensräume für in-situ Schutz von biologischer Diversität,
einschließlich solcher bedrohter Arten, die aus wissenschaftlichen
Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind
Quellen:
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/welterbe.htm
http://www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/welterbe_kriterien.htm