Entschuldigung durch Unwissenheit in Fragen der Aqida und des Tauhids
Frage: Für wen kann man die Entschuldigung durch Unwissenheit geltend machen? Gibt es eine Entschuldigung im Fikh, Aqida oder Tauhid? Welche Pflichten haben die Gelehrten in dieser Angelegenheit?
Antwort: Um für jemanden die Unwissenheit als Entschuldigung geltend zu machen, oder dass jemand unwissend ist, zu behaupten, braucht eine große und detaillierte Erklärung. Wegen Unwissenheit kann niemand entschuldigt sein.
Die Angelegenheit, die den Islam gebracht hat, der Gesandter s-a-s erklärt hat, das Buch Allahs offengelegt hat, und das Wissen, das unter den Muslimen verbreitet ist, vorallem spezielle die Angelegenheit der Aqida und des Tauhids kann die Unwissenheit als Enschuldigung nicht akzeptiert werden.
Allah der Erhabene hat Seinen Gesandten s-a-s deswegen für die Menschen geschickt, um ihnen die Religion zu lehren und ihnen zu erklären. Der Gesandter s-a-s hat die Botschaft ganz klar an die Menschen gebracht, und ihre Grundlegende Angelegenheiten erklärt.
Der Prophet s-a-s hat den Menschen alle Sachen ganz genau erklärt, und sie auf dem Weg, der wie Tag und Nacht klar ist, verlassen. Und es gibt Rechtleitung und Licht im Buch Allahs. Wenn einige Menschen, die unter den Muslimen leben, behaupten würden, dass sie die grundlegende Angelegenheiten, die zu der Religion gehören (ma3lumu min dini bi Darura) sowie unter den Muslimen verbreitet ist unwissend sind (wie z.B. sie würden nicht wissen, was Schirk ist, oder dass man niemandem andern Gottesdienst widmen darf außer Allah dem Erhabenen, oder das Gebet, oder die Entrichtung des Zakat, oder die Pilgerfahrt, oder nicht Pflicht ist, oder in ähnlichen Angelegenheiten), so wird dies von ihm nicht akzeptiert. Die
Entschuldigung wird von ihm nicht angenommen, weil diese Angelegenheiten unter den Muslimen verbreitet ist.
Es ist nicht zulässig, jemanden in Angelegenheit, die zu fundamentalen Fragen gehören und unter den Muslimen weit und breit verbreitet ist, zu entschuldigen.
Genauso gibt’s es keine Entschuldigung in jene Angelegenheiten wie: „Bitten um Hilfe bei den Toten, für ihnen etwas schlachten, oder ein Gelübnis abgeben, genauso wie für Sterne, Götzen, Bäume, oder Berge usw. Oder von ihnen Heilung bitten, oder bei Götzen, Steinen, Jinns, Propheten Hilfe gegen die Feinde bitten, wenn derjenige sagt, er wisse nicht, was sie machen (d.h. die Muschrikun), oder dass er nicht weiss, dass die Götzen falsch seien. D.h. wenn es in so einem Zustand auftritt, so kann dies nicht entschuldigt werden, weil dies zu dem Pflicht-Wissen in der Religion gehört. Allah der Erhabene hat in Seinem Buch sowie Sein Gesandter in seiner Sunnah dies eindeutig klar erklärt. Der Gesandter hatte 13 Jahre in Mekka und 10 Jahre in Medina den Leuten gelehrt und erklärt, dass der Gottesdienst (al-Ibada) nur allein und einzig an Allah verrichtet werden darf, und dass man sich von jeder Schirk-Art entfernen muss. Allah der Erhabene sagt: „Eurer Herr hat befohlen, dass ihr Ihn allein und einzig anbetet“ 17/23 Weiter sagt der Allmächtiger 1/5; 98/5; 39 2-3; 6/162-163; 108/1; 72/18; 23/117
Der gleiche Urteil betrifft auch diejenigen, die sich über die Religion lustig machen, auslachen. sie schlecht darstellt, oder beschimpft, all dies gehört zum großen Kufr, und kann niemanden entschuldigen. Weil all diese Angelegenheiten zu den Notwendigem-Wissen gehört. Allah sagt: „9/65-66;
Die Gelehrten sowie die die Leute des Wissens auf der ganzen Erde sind verpflichtet, dieses Wissen an die Menschen zu bringen, so dass sie keine Entschuldigung danach bringen könne. Auch dass dieses Wissen bei ihnen sein Platz nimmt, damit die Menschen nicht mehr die Gräber anbeten, bei den Toten um Hilfe bitten. Auch dass sie diese Schirk-Arten verlassen, egal ob es in Ägypten ist, oder in Scham, in prophetischen Medina, oder in Mekka. Sowie auch die Pilgerer und einfache Menschen bei ihrem Besuch des Hauses Allahs die Scharia Allahs lernen, sowie dies danach lehren. Das Schweigen der Gelehrten kann dazu bringen, dass das einfache Volk zu Grunde geht, und dazu führt, dass sie weiter unwissend bleiben.
Egal wo auch immer die Gelehrten sind, sie sind verpflichtet den Leuten den Tauhid Allahs beizubringen, damit sie sich vom Schirk reinigen und den Gottesdienst allein und einzig nur an Allah verrichten.
Genauso die Ibadadat, die bei den Gräbern wie al-Badawi, Hussain, AbdulQadir al-Ceylani, oder dem Grab des Propheten vorgenommen werden, müssen dagegen notwendige Schritte eingeleitet werden, damit die Menschen unbedingt erfahren, dass dies nur Allah dem Herrn der Welten gebührt. 98/5; 39/2-3; 17/23;
D.h. dein Herr hat nur die Ibada an Ihn selbst befohlen.D.h. für die Muslime sowie islamische Terretorium ist es verpflichtend, den Menschen die Schirk-Arten sowie den Tauhid zu erklären, dass jeder dafür erschaffen wurde usw. 51/56
Al-Ibada bedeutet, Allah und Seinem Gesandten gehorchen, und die gottesdienstliche Handlungen nur für Ihn allein und einzig zu verrichten, und das Herz nur an Ihn wenden. Allah sagt: „2/21
Was aber Angelegenheit angeht, die nicht für jeden klar sind, oder unbekannt bleiben können, wie z.B. manche Bereiche vom Gebet oder Fasten usw., so kann jemand durch Unwissenheit entschuldigt werden. Als Beweis ist z.B, als Prophet s-a-s jemanden entschuldigte, der aus Unwissenheit parfümiermt in Ihram (Grenze bei Hajj) eintrat. Der Prophet s.a.s sagte ihm: „ Zieh dein Gewand aus, reinige es, und tue in Umra das gleiche, was du in Hajj tust. Prophet s-a-s hatte von ihm nicht verlangt, dass er eine Strafe dafür bezahlt, weil er dies aus dem Grund der Unwissenheit tat. Genauso auch in andern Angelegenheiten muss aufgeklärt werden.
Aber solange diese Angelegenheit nicht die Aqida, die fundamentale Angelegenheiten sowie offensichtliche Verbote und Gebote angeht, so muss gewusst werden, dass jemand, der unter den Muslimen lebt, nicht entschuldigt sein kann.
Wenn jemand, der unter den Muslimen lebt, sagen würde: „Ich weiss nicht, dass Gebet Pflicht ist“. So wird diese Aussage von ihm nicht akzeptiert. Genauso, wenn jemand sagt: „ich wusste nicht, dass ich mich meinen Eltern nicht widersetzen darf“ sagen würde, so wird dies auch von ihm nicht angenommen. Im Gegenteil er muss durch harte Maßnahmen erzogen werden. Wenn jemand auch sagen würde: „ich weiss nicht, dass Schwulen verboten sind“, so wird dies von ihm nicht angenommen,weil solche Angelegenheiten unter den Muslimen bekannt sind.
Wer aber weit von den Muslimen lebt, oder in seiner Umgebungen keinen Muslim vorhanden ist, in diesem Fall ist er durch Unwissenheit entschuldigt. So einer Person, wenn er auf diese Aqida stirbt, so ist sein Urteil bei Allah. Solche Personenkreis werden zu den Menschen, die in der Fitra (der Zeitraum zwischen zwei Propheten) gelebt haben, gezählt. In diesem Fall ist die richtige Ansicht, dass sie am Jüngsten Tag zur Prüfung gezogen werden. Wenn sie dem Befehlen gehorchen werden, so werden sie ins Paradies eintreten, wenn sie sich aber dem Befehl widersprechen, so werden sie in die Hölle gebracht.
Wer aber unter den Muslimen lebt, und irgendwelche Kufr-Handlungen tut, die jedem sehr gut bekannt sind, so einer wird nicht entschuldigt, weil in seiner Umgebung Muslime leben, die fasten, oder pilgern usw.diese Angelegenheit ganz klar und offensichtlich ist.
Daraus folgt, dass es falsch ist zu behaupten, dass jemand durch Unwissenheit in den Angelegenheiten entschuldigt werden kann, die unter Muslimen verbreitet sind.
Und nur bei Allah ist die Hilfe zu bitten.
Quelle:
http://www.binbaz.org.sa/book/m007.pdf Seite 135