Viva_La_Pita
Gesperrt
Das ist jetzt keine Verarsche ...
Laut Paragraf 328 des deutschen Strafgesetzbuches wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. Hier der Gesetzestext:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
...
Siehe ganzen Gesetzestext hier.
Diese Strafe ist ja nicht gerade abschreckend. Ist das ein Witz oder was? Absatz 3 und 4 trifft ja wohl auf die Staatsführer der westlichen Länder zu, speziell auf die Regierungen der USA und Israel, denn sie drohen ja laufend und wollen unbedingt den Iran angreifen und mit Atombomben daran hindern sein angebliches nicht existierendes Atomwaffenprogramm fortzusetzen. Diese Strafe haben sie wohl so niedrig gesetzt, weil ja nur Regierungen das machen können.
Der nächste Politiker der fordert, "wir müssen das Nuklearprogramm des Iran beenden, notfalls mit dem Einsatz von Atomwaffen ..." müsste man sofort wegen Absatz 4 anzeigen.
Ausserdem verletzt die Herstellung und der Einsatz von Bomben und Granaten bestehend aus abgereicherten Uran, so wie die NATO es in den Kriegsgebieten macht oder gemacht hat, den Absatz 2: " ... durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt."
Laut Paragraf 328 des deutschen Strafgesetzbuches wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. Hier der Gesetzestext:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
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Siehe ganzen Gesetzestext hier.
Diese Strafe ist ja nicht gerade abschreckend. Ist das ein Witz oder was? Absatz 3 und 4 trifft ja wohl auf die Staatsführer der westlichen Länder zu, speziell auf die Regierungen der USA und Israel, denn sie drohen ja laufend und wollen unbedingt den Iran angreifen und mit Atombomben daran hindern sein angebliches nicht existierendes Atomwaffenprogramm fortzusetzen. Diese Strafe haben sie wohl so niedrig gesetzt, weil ja nur Regierungen das machen können.
Der nächste Politiker der fordert, "wir müssen das Nuklearprogramm des Iran beenden, notfalls mit dem Einsatz von Atomwaffen ..." müsste man sofort wegen Absatz 4 anzeigen.
Ausserdem verletzt die Herstellung und der Einsatz von Bomben und Granaten bestehend aus abgereicherten Uran, so wie die NATO es in den Kriegsgebieten macht oder gemacht hat, den Absatz 2: " ... durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen, aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt."