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Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag[/h]Der „Werktag“ wird häufig fälschlicherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. Dass der Samstag sehr wohl zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt.
So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm, der Samstag sei im „allgemeinen Sprachgebrauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ:
2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Genau diese Definition sorgt häufig für Verwirrung bei der Frage, wie hoch der gesetzlich definierte Mindestanspruch auf Urlaub ist.
Das Bundesurlaubsgesetz legt hier 24 „Werktage“ fest – der Samstag wird beim Urlaub also mitgezählt. Arbeitnehmer, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeiten, haben deshalb – ohne die Samstag – nur 20 „echte“ Urlaubstage.