K
Kıvanç
Guest
Die Plattform muss Songs von sich aus löschen, wenn die Gema sie beanstandet. YouTube habe eine "Störerhaftung", urteilte ein Gericht. Wie weit die geht, ist aber unklar.
YouTube muss Songs, die von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema beanstandet werden, selbständig aus seinem Angebot entfernen. Das Landgericht Hamburg entschied in erster Instanz, YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Die Richter sehen das Videoportal in der sogenannten Störerhaftung. Da YouTube nicht selbst Videos hochlade und sie sich nicht zu eigen mache, hafte das Unternehmen zwar nicht als Täter. Insofern wurde die eigentliche Klage der Gema auch zurückgewiesen. Allerdings leiste das Portal "durch das Bereitstellen und den Betrieb der Videoplattform einen Beitrag zu den Rechtsverletzungen". Deshalb sei YouTube zur Kontrolle verpflichtet.
(...)
Quelle: Streit um Musiktitel: YouTube verliert gegen Gema | Digital | ZEIT ONLINE
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Wegen Gema ist YouTube sowieso nur noch eingeschränkt als Musikplatform nutzbar, jetzt werden die verkackten Gema-Meldungen wohl noch häufiger. Ich überlege mir schon, ob ich mir eine legale Musikflatrate zulege, wie z.B. das neue Napster. kay: Herunterladen tue ich sowieso seit Ewigkeiten nichts mehr, nur Youtube eigentlich.
YouTube muss Songs, die von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema beanstandet werden, selbständig aus seinem Angebot entfernen. Das Landgericht Hamburg entschied in erster Instanz, YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich. Die Internetplattform müsse mit geeigneter Software dafür sorgen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.
Die Richter sehen das Videoportal in der sogenannten Störerhaftung. Da YouTube nicht selbst Videos hochlade und sie sich nicht zu eigen mache, hafte das Unternehmen zwar nicht als Täter. Insofern wurde die eigentliche Klage der Gema auch zurückgewiesen. Allerdings leiste das Portal "durch das Bereitstellen und den Betrieb der Videoplattform einen Beitrag zu den Rechtsverletzungen". Deshalb sei YouTube zur Kontrolle verpflichtet.
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Quelle: Streit um Musiktitel: YouTube verliert gegen Gema | Digital | ZEIT ONLINE
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Wegen Gema ist YouTube sowieso nur noch eingeschränkt als Musikplatform nutzbar, jetzt werden die verkackten Gema-Meldungen wohl noch häufiger. Ich überlege mir schon, ob ich mir eine legale Musikflatrate zulege, wie z.B. das neue Napster. kay: Herunterladen tue ich sowieso seit Ewigkeiten nichts mehr, nur Youtube eigentlich.