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Wirtschaft Mazedoniens - Економија на Македонија - Economy of Macedonia (Rep. of)

Wirtschaft Mazedoniens - Економија на Македонија - Economy of Macedonia (Rep. of)

[FONT=&quot]Für ausländische Investoren bietet Mazedonien derzeit wohl das interessanteste Umfeld. Niedrige Steuersätze, die Perspektive des EU-Beitritts, niedrige Löhne und eine funktionierende Rechtssicherheit machen das Land attraktiv. Im Folgenden werden einige investitionsrelevante Themen angesprochen.[/FONT]
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[FONT=&quot]Zollfreier Handel[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Drei multilaterale und zwei bilaterale Freihandelsabkommen geben Mazedonien zollfreien Zugang zu mehr als 650 Millionen Verbraucher von den EU-Mitgliedsstaaten, der EFTA- und CEFTA- Länder sowie der Türkei und der Ukraine. Mazedonien ist seit 2003 Mitglied der Welthandelsorganisation WTO.[/FONT]
[FONT=&quot]Arbeitskräfte[/FONT]
[FONT=&quot]Mazedonien bietet eine hohe Anzahl an ausgebildeten, hoch qualifizierten Arbeits- und Fachkräften, die für ausländische Investoren zur Verfügung steht. Der durchschnittliche monatliche Bruttolohn beträgt € 430. Bildungsstandards an technischen Hochschulen in Mazedonien ähneln denen der westlichen Länder. Die Arbeitnehmer begrüßen Weiterbildungen und sind für das Thema des lebenslangen Lernens offen. Die Regierung unterstützt Investoren im Prozess der Ausbildung und bei der Bereitstellung solcher Programme. Sprachlich sprechen die meisten Beschäftigten Mazedonisch, unter den jüngeren ist Englisch auch sehr verbreitet, teilweise auch Deutsch. Besonders das sehr flexible arbeitsrechtliche Umfeld wird von ausländischen Unternehmen begrüßt. Die durchgeführten Reformen haben den Kündigungsschutz gelockert. Somit sind Einstellungen aber auch Entlassungen von Arbeitskräften einfacher geworden. Damit ist[/FONT]
[FONT=&quot]Ausgezeichnete Lage und Infrastruktur[/FONT]
[FONT=&quot]Strategische Lage[/FONT][FONT=&quot]
Mazedonien liegt zentral in Südosteuropa. Dies macht es zum idealen Transit- und Distributionszentrum für Produkte für den europäischen Markt, insb. Südosteuropa. Die entwickelte Straßen- und Eisenbahninfrastruktur ermöglicht es, jeden Ort in Mazedonien innerhalb von weniger als 3 Stunden zu erreichen. Die Straßeninfrastruktur ist 13.736 km lang, während das Eisenbahnnetz 900 km lang ist. Die beiden großen paneuropäischen Autobahn-Korridore - Korridor 8 (Ost-West) und Korridor 10 (Nord-Süd) werden derzeit erneuert. Dies wird zusätzlich zum Ausbau der Kapazitäten der mazedonischen Verkehrsmittel führen. Es gibt zwei internationale Flughäfen, in Skopje und Ohrid. Es gibt regelmäßige direkte Verbindungen zu einer Vielzahl großer, europäischer Verkehrszentren.[/FONT]
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Telekommunikation
Die Republik Mazedonien verfügt über ein modernes, digitales Telekommunikationsnetz. Mit einer neuen Zusammenschaltungsvereinbarung wurde der gesamte Telekommunikationsmarkt liberalisiert und der Markteintritt neuer Anbieter hat schon begonnen. Die Anwesenheit von drei Mobilfunkbetreibern garantiert Qualität und Verfügbarkeit der Dienste. DSL-Anbindungen gehören zum Standard und geben somit ihren positiven Beitrag zu einem positiven Geschäftsklima. Mazedonien verfolgt internationale Trends in der Entwicklung ihrer Internet-Kommunikation und ermöglicht einen einfachen und schnellen Internet-Zugang über zahlreiche Internet-Provider hergestellt.
Insbesondere mit dem Ausbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes über das gesamte Land hinweg spricht für die Innovationsfreundlichkeit des Landes und deren technischen Standard.[/FONT]
[FONT=&quot]Energiesektor[/FONT][FONT=&quot]
Im Energiesektor ist derzeit wohl der Sektor, in dem am meisten investiert wird. Die Energieversorgung ist größtenteils sichergestellt. Im Jahr 2006 verpflichtete sich die österreichische EVN, die Versorgung des inländischen Marktes mit Strom zu übernehmen. Die Entwicklung des Energiesektors ist eine Priorität in Mazedonien, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 70% der technisch verfügbaren Wasserkraft-Potenzial für aktuelle und künftige Investitionen zu öffnen.[/FONT]
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[FONT=&quot]Registrierung von Unternehmen[/FONT]
[FONT=&quot]„One-Stop Shop-System”[/FONT][FONT=&quot]
Mazedonien hat einen Prozess eingeführt, der es Investoren erlaubt, ein Unternehmen innerhalb von 4 Stunden zu registrieren. Dies wurde dadurch erreicht, dass alle relevanten Behördengänge wegfallen, weil alle Funktionen und Informationen an einer einzigen Stelle erreichbar sind. Damit reduzieren sich der administrativen Hürden und Start-up-Kosten. Erfahrungswerte zeigen jedoch, das sich dieses System noch weiter optimieren lässt.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Zugang zu Informationen über potenzielle Partner und Lieferanten
Für die Regierung und für das Wirtschaftsministerium sind die Grundsätze der Transparenz und Verfügbarkeit sehr wichtig. Vor diesem Hintergrund wurde eine Datenbank geschaffen, in der alle Unternehmen nach potentiellen Partnern und Lieferanten suchen können. Ebenfalls ist das System an dem European Business Register angebunden.[/FONT]
[FONT=&quot]Rechtsordnungen[/FONT]
[FONT=&quot]Marktfreiheit, die Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit sowie Eigentumsrechte sind Grundwerte, die in der Verfassung der Republik Mazedonien festgesetzt sind.[/FONT]
[FONT=&quot]Recht auf Privateigentum und Einrichtung[/FONT][FONT=&quot]
Die Verfassung der Republik Mazedonien garantiert einem Investor das Recht auf Eigentum. Grundsätzlich darf keine Person beraubt werden (ihr Eigentum oder die Rechte daraus), es sei denn, die Verwendung betrifft das allgemeine Wohl der Öffentlichkeit. Ausländische Investoren können Eigentumsrechte an Immobilien, sowie das vollständige Eigentum an Bauland durch eine lokal registrierte Gesellschaft. Wenn das Eigentum enteignet oder beschränkt ist, wird eine entsprechende Entschädigung nach Marktwert garantiert. Wenn das ausländische Unternehmen ein lokales Unternehmen nach mazedonischem Recht registriert hat, kann es Land erwerben und erhält die vollen Eigentumsrechte ähnlich wie bei einem inländischen Unternehmen.[/FONT]
[FONT=&quot]Das Gesellschaftsrecht[/FONT][FONT=&quot]
Das Gesellschaftsrecht ist das wichtigste Gesetz zur Regelung der Tätigkeit in Mazedonien. Es definiert Unternehmensarten, sowie die Verfahren und Vorschriften für die Gründung und deren Betrieb. Ausländische Investoren erhalten die gleiche Behandlung wie mazedonische Unternehmen und brauchen daher keine speziellen Genehmigungen.[/FONT]
[FONT=&quot]Laut Gesellschaftsrecht sind Handelsunternehmen eigenständige juristische Personen. Das Gesetz definiert fünf Unternehmensformen: Öffentlichen Handel (offene Handelsgesellschaft), Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien.[/FONT]
[FONT=&quot]Der rechtliche Rahmen umfasst das One-Stop Shop-System, das einen Teil der administrativen Hürden für die Unternehmensgründung beseitigt. Nach dem Gesetz des One-Stop-Shop-System, werden alle Arten von Unternehmen innerhalb von 4 Stunden nach Einreichung registriert. Ein weiteres wichtiges Merkmal des One-Stop-Shop ist der elektronische Distribution Service, der alle potentiellen Investor und andere Unternehmen mit Informationen über die Tätigkeiten von Unternehmen in Mazedonien zur Verfügung stellt.[/FONT]
[FONT=&quot]Gesetz über Investmentfonds[/FONT][FONT=&quot]
Das Gesetz über Investmentfonds regelt die Voraussetzungen für die Aufnahme von Investmentfonds und Kapitalanlagegesellschaften. Sie regelt auch die Art und Weise der Unternehmenstätigkeit und der Aufsichtsregularien (Auswahl der Depotbank, etc.). Das Gesetz sieht keine Diskriminierung ausländischer Investoren in die Errichtung von offenen oder geschlossenen Investmentfonds vor.[/FONT]
[FONT=&quot]Preiskontrollen
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[FONT=&quot]Die Preisliberalisierung in Mazedonien ist im Wesentlichen abgeschlossen. Preiskontrollen gibt es nur für einige wenige Produkte. Die Preise im Energiesektor (Öl-Derivate, Elektrizität) werden von einer unabhängigen Regulierungsbehörde kontrolliert.[/FONT]
[FONT=&quot]Wettbewerb[/FONT][FONT=&quot]
Das mazedonische Wettbewerbsgesetz stellt sicher, dass unlauterer Wettbewerb unterbunden wird. Kein Unternehmen darf Praktiken oder Aktivitäten durchführen, die einem Unternehmen einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen und damit den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen gefährden.[/FONT]
[FONT=&quot]Monopole und Kartelle[/FONT][FONT=&quot]
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (LAUC), erarbeitet auf der Grundlage des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist am 1. April 2000 in Kraft getreten. Damit wurde auch die Monopoly Authority (MA) als Einrichtung des Ministeriums für Wirtschaft gegründet. Dieses Gesetz garantiert den Schutz des Wettbewerbs in Fällen, in denen der Wettbewerb durch Absprachen, Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt, oder durch Verschmelzung oder Vereinbarungen zwischen Unternehmen verfälscht wird, die zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung oder die Stärkung der bestehenden marktbeherrschenden Stellung führen würden.[/FONT]
[FONT=&quot]Bilanz- und Prüfungsausschuss[/FONT]
[FONT=&quot]Bilanzvorschriften[/FONT][FONT=&quot]
Lt. Gesellschaftsrecht, sind alle juristischen Personen verpflichtet, am Ende eines jeden Kalenderjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Jahresabschlüsse sind in Übereinstimmung mit den lokalen Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen.[/FONT]
[FONT=&quot]Unternehmensprüfungen[/FONT][FONT=&quot]
Das Gesetz über die staatliche Finanzkontrolle ist seit 2004 in Kraft und das neue Revisionsrecht seit 2005 gültig. Das Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung und dem Revisionsrecht wird analog wie in anderen westlichen Ländern über einen Prüfungsausschuss koordiniert.
Arbeitsberechtigungen[/FONT]
[FONT=&quot]Visa und Genehmigungen[/FONT]
[FONT=&quot]Ausländische Bürger können einfacher in eine Beschäftigung gebracht werden, wenn diese über ein gültiges Arbeitsvisum und einer Arbeitserlaubnis verfügen. Diese werden vom Außenministerium bzw. den jeweiligen Botschaften erteilt. Die mazedonische Botschaft in Deutschland hat ihren Sitz in Berlin.[/FONT]
[FONT=&quot]Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, sowie Staatsangehörige von Staaten, die dem Schengener Abkommen angeschlossen sind, können gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises nach Mazedonien einreichen.[/FONT]
[FONT=&quot]Visaarten[/FONT][FONT=&quot][/FONT]

  • [FONT=&quot]Einreisevisum[/FONT]
  • [FONT=&quot]Business Visum[/FONT]
  • [FONT=&quot]Beschäftigungsvisum[/FONT]
[FONT=&quot]Visa-Anforderungen und Verfahren:[/FONT][FONT=&quot][/FONT]

  • [FONT=&quot]Visa werden ausschließlich bei den mazedonischen Botschaften oder Konsulaten ausgestellt werden,[/FONT]
  • [FONT=&quot]die Gültigkeit des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments des Antragstellers muss mindestens noch 3 (drei) Monate gültig sein,[/FONT]
  • [FONT=&quot]Der Antrag kann auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden. Das Visum muss jedoch persönlich durch den jeweiligen Antragsteller abgeholt werden.[/FONT]
[FONT=&quot]Eine Liste aller Botschaften und Konsularvertretungen der Republik Mazedonien können auf der Webseite des mazedonischen Außenministeriums eingesehen werden.[/FONT]
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[FONT=&quot]http://www.investinmacedonia.com/[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
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[FONT=&quot]Quelle:[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]http://www.pelagon.de/?page_id=2386[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
 
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