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Volimo Hrvatsku - NE u EU !

Kroatien und EU?


  • Umfrageteilnehmer
    60
mach dir nichts draus.
der letzte abschnitt war auf dich zugeschnitten.
andere antwort hast du nicht verdient.
:klugscheiß:
Der Smiley triffts...du spielst zwar gerne den Klugscheisser, dein wissen beschränkt sich leider nur auf nichtvorhandensein :(

Damit wir deine Lügen mal zurecht rücken:
Es ging darum das ein User eine Mahnung von einer Briefkastenfirma bekommen hat. Auf diese muss er null reagieren und es wird ihm niemals etwas passieren. Widerspruch muss man erst einlegen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht ins Haus flattert. Alles andere ist nicht relevant!

Ebenso kann ein Gerichtsvollzieher entgegen deiner Aussage NUR DANN zwangsvollstrecken wenn ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht vorliegt. Ohne Richter gibt es da keine rechtliche Möglichkeit zu!

Da du offenbar aber zum 5 mal nicht in der Lage bist dieses einfache Prinzip zu verstehen und stattdessen lieber den Klugscheisser spielst, empfehle ich dir einfach mal einen Rechtsanwalt anzurufen, der dir das selbe sagen wird oder einfach zu lesen. Sollte eigentlich für jeden zu kapieren sein der des Lesens mächtig ist.
 
dosadili ste vise sa tim manunzima :lol:
u svakoj jebenoj temi kao da ne morete to privatno rijesit ^^
 
Aber Indianer mach dir mal nichts ins Hemd, Rechtsanwälte wissen das es sehr viele unwissend und uninformierte Leute wie dich gibt...

Wann kommt der Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist einer der am wenigsten gern gesehenen Gäste. Das ist auch verständlich, denn sein Besuch bedeutet selten etwas Gutes. Aus diesem Grunde drohen Gläubiger ihren Schuldern auch gern einmal damit, dass sie ihm den Gerichtsvollzieher "auf den Hals schicken". Es scheint sich jedoch noch nicht überall herumgesprochen zu haben, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach so eingeschaltet werden kann.

Der Gerichtsvollzieher hat ein öffentliches Amt inne. Die Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Zwangsvollstreckung. Gerichtsvollzieher werden vom Staat ernannt und haben sich an die strengen Vorschriften zu halten. Zu diesen Vorschriften gehört auch, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach wegen einer vagen Angabe eines Gläubigers, dass er noch Geld zu bekommen hat, tätig werden darf. Den Gerichtsvollzieher deshalb nach den ersten Mahnungen loszuschicken wird für jede privatrechtlich handelnde Person nahezu unmöglich sein.



Die Zwangsvollstreckung ist erst dann möglich, wenn ein sogenannter Titel vorliegt. Ein Titel ist dabei eine Urkunde, in der durch Gerichte oder andere Stellen festgestellt wird, dass und in welchem Umfang ein Anspruch besteht. Ein Titel kann also sein: ein Urteil oder ein gerichtlich geschlossener Vergleich, ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtlicher Beschluss. Diese Formen sind die häufigsten auftretenden Titel.
Bei diesen gilt die Grundregel: ohne gerichtliche Tätigkeit keine Vollstreckung.



Weitere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (sog. "Klausel") und die Zustellung einer beglaubigten Abschrift dieses Titels an den Schuldner. Erst dann darf der Gerichtsvollzieher seines Amtes walten.
Kurz und gut! Die Drohung mit einem Gerichtsvollzieher macht nur dann Sinn, wenn ein Titel vorliegt.

Aber natürlich gilt das für den Indianer nicht, er kann den GErichtsvollzieher als einziger Deutschlandweit einfach so losschicken, das sogar ohne Wissen des Schuldners.
Winetou bre:facepalm:
 
Der Smiley triffts...du spielst zwar gerne den Klugscheisser, dein wissen beschränkt sich leider nur auf nichtvorhandensein :(

Damit wir deine Lügen mal zurecht rücken:
Es ging darum das ein User eine Mahnung von einer Briefkastenfirma bekommen hat. Auf diese muss er null reagieren und es wird ihm niemals etwas passieren. Widerspruch muss man erst einlegen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht ins Haus flattert. Alles andere ist nicht relevant!

Ebenso kann ein Gerichtsvollzieher entgegen deiner Aussage NUR DANN zwangsvollstrecken wenn ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht vorliegt. Ohne Richter gibt es da keine rechtliche Möglichkeit zu!

Da du offenbar aber zum 5 mal nicht in der Lage bist dieses einfache Prinzip zu verstehen und stattdessen lieber den Klugscheisser spielst, empfehle ich dir einfach mal einen Rechtsanwalt anzurufen, der dir das selbe sagen wird oder einfach zu lesen. Sollte eigentlich für jeden zu kapieren sein der des Lesens mächtig ist.



yo, ein cobra weiss im vorfeld ob es sich um eine briefkasten firma handelt oder nicht.
und vor allem, wie weit diese firma gehen wird.

gib doch einfach "schuldenfalle" in google ein.
da kommen dann hundert tausend seiten aus den verschiedenen bereichen.


cobra, jemand aus meiner jugo familie befindet sich im 2 jahr der privat insolvenz.
weil sie es besser wusten und ich nichts davon mitbekommen habe.
man hätte es so leicht verhindern können.
hat mit anwesenheit der polizei einer mierterin ihr hab und gut vor die tür gesetzt.
mietrin hat gigantische ansprüche gestellt.
nichts dagegen getan.
jetzt sind die ansprüche rechtens.
scheisse alles verloren.

aber der und jener hat das und das gesagt und sogar die polizei war dabei und blablabla........
 
yo, ein cobra weiss im vorfeld ob es sich um eine briefkasten firma handelt oder nicht.
und vor allem, wie weit diese firma gehen wird.

gib doch einfach "schuldenfalle" in google ein.
da kommen dann hundert tausend seiten aus den verschiedenen bereichen.


cobra, jemand aus meiner jugo familie befindet sich im 2 jahr der privat insolvenz.
weil sie es besser wusten und ich nichts davon mitbekommen habe.
man hätte es so leicht verhindern können.
hat mit anwesenheit der polizei einer mierterin ihr hab und gut vor die tür gesetzt.
mietrin hat gigantische ansprüche gestellt.
nichts dagegen getan.
jetzt sind die ansprüche rechtens.
scheisse alles verloren.

aber der und jener hat das und das gesagt und sogar die polizei war dabei und blablabla........

Bla bla blup, ich hab keine Ahnung aber ich erzähl mal ne Geschichte:facepalm:

Egal um was für eine Firma es sich handelt, Briefkasten oder nicht, die GEsetzeslage bleibt die Gleiche! (Davon abgesehen wusste man in dem Fall das er eine Briefkastenfirma ist, sofern man lesen kann!)

http://www.balkanforum.info/f9/volimo-hrvatsku-ne-u-eu-202335/index9.html#post2754560
 
cobra mir egal!!!

und eigentlich kann es mir egal sein, ob kroaten in eu kommen oder nicht.
hab persönlich nichts davon.
zeig meinen perso und kann durchfahren.
eines haben sie ja wieder verändert.
bin als erbe wieder eingetragen.

ob die menschen da unten irgendwelche vorteile sehen, ist die frage.
anpassen werden sie sich sowieso müssen, z.B an eu richtlinien.
sonst können sie nicht an eu länder exportieren.
 
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