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Der unterschied zwichen Kosovo und Palestina...

Serbien verbindet nichts mit dem Kosovo (Dardania), da dieses Land seit eh und je von Albanern bewohnt war. In Israel ist es anders, eben ne heikle Sache.
 
Ich kenne welche und die meisten sind humorlose, hochnäsige Rassisten. Und ausserdem hat China sowieso Minderheitenprobleme.

Frag sie mal was sie von Uiguren zB halten.

Die Uiguren leben da ganz gut. Auch so kenne ich Chinesen nur sehr höflich und zuvorkommend, aber das soll jetz scheiss egal sein, hier gehts nicht um die Weltpolizei.

Palästina die Grenzen von 67 geben, so wie von USA vorgeschlagen. :ajs:
 
Was hat die UQK denn bitte mit Palästina zu tun?
Die UQK ist eine Volksarmee,die hat in dieser
Sache nichts zu melden.
Ich bin zwar Kosovo-Albanerin,aber deine Dummheit
ist ja mal echt........man kanns einfach nicht beschreiben :/
Tu dir selbst mal einen Gefallen und erkundige dich über dein
Land,besonders über die UQK.
Meine Fresse :D


Schon vier Beiträge und der erste Wutausbruch [smilie=to funny.gi:[smilie=to funny.gi:

reg dich nicht so auf, du bist hier im Balkanforum, hier erklärt jeder die Geschichte, wie er sie in seinen Träumen sieht und es sich wünscht :nemafrke:
 
VÖLKERRECHT

Staatswerdung unter dem Schutzmantel der Uno
ANALYSE | ADELHEID WÖLFL, 29. November 2011 19:16

Völkerrechtliche Unterschiede zwischen Kosovo und Palästinensergebieten
Wien - Es war ein langer Kampf um Territorium, ein geopolitisches Spiel von Großmächten, eine Frage von militärischer Überlegenheit und regionaler Sicherheit. Es gibt Parallelen zwischen dem Weg des Kosovo zu seiner Unabhängigkeit und Staatlichkeit, und dem Weg zu einem möglichen palästinensischen Staat.
Doch kann man die beiden Entwicklungen völkerrechtlich überhaupt vergleichen?


Jene Staaten, die die Unabhängigkeit des Kosovo unterstützen, verweisen ja stets auf die Sondersituation (Nato-Angriffe, humanitäre Intervention), um jeglichen Vergleich zu unterbinden. Dennoch. Durch die Politik der Kosovo-Albaner wurden Fakten geschaffen, von denen heute niemand mehr absehen kann. Der Wiener Völkerrechtler August Reinisch spricht von einer "gewissen Vorbildwirkung" des Kosovo. Völkerrechtlich gesehen gibt es aber große Unterschiede in den beiden Fällen.

Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er über drei wesentliche Elemente der Staatlichkeit verfügt: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine effektive Staatsgewalt. "Kosovo ist demnach definitiv ein Staat, er wird zwar belächelt, aber ist Mitglied im Club", sagt der Linzer Völkerrechtler Franz Leidenmühler. Im Fall Palästina gebe es hingegen keine effektive Staatsgewalt. Auch Reinisch meint, es fehle wahrscheinlich in diesem Fall an ausreichender Staatlichkeit.

Denn völkerrechtlich relevant ist, dass die Staatsgewalt nach außen unabhängig ist, eine Aussicht auf Dauer hat und nach innen effektive Kontrolle ausgeübt wird. Diese Elemente können aber durch einen Prozess "entstehen", bei dem auch die Anerkennung durch andere helfen kann. Reinisch vergleicht deshalb die Palästinenser-Gebiete mit Bosnien-Herzegowina (BiH) im Jahr 1991. Auch in BiH wurden Teile des Landes von Kräften kontrolliert, die nicht hinter der Unabhängigkeit standen (von den bosnischen Serben). Die Anerkennung von BiH durch andere Staaten war dann eine Starthilfe.

Reinisch verweist aber darauf, dass die Anerkennung prinzipiell nur "deklaratorische Bedeutung" hat. So wurde Palästina von 128 Staaten, der Kosovo erst von 85 der 193 UN-Mitgliedstaaten anerkannt.

Anders als im Fall Kosovo würde es sich bei einem palästinensischen Staat zudem nicht um eine Sezession handeln. Weil jeder Staat das Recht hat, eine Sezession zu verhindern, hätte aus völkerrechtlicher Sicht nichts dagegen gesprochen, wenn Serbien versucht hätte, diese niederzuschlagen, erklärt Leidenmühler. Allerdings hatte Serbien zu diesem Zeitpunkt schon längst keine Kontrolle mehr über das kosovarische Territorium, weil es sich nach der Nato-Intervention 1999 zurückziehen musste. In den Jahren danach konnte der Kosovo dann unter dem Schutzmantel der UN-Verwaltung eine effektive und unabhängige Staatsgewalt bilden.

Voraussetzung dafür war die UN-Resolution 1244. Wenn Palästina eine solche UN-Resolution hätte, dann könnte unter dem Schutzmantel der UN auch in den Palästinensergebieten "Staatlichkeit wachsen", meint Leidenmühler. Allerdings kann sich Leidenmühler nicht vorstellen, dass die USA einer internationalen Verwaltung der Palästinenser-Gebiete zustimmen würde.

Die Kosovaren wollen mittlerweile die Resolution 1244 lieber loswerden. Denn Serbien pocht auf 1244, um eine weitere Anerkennung des Staates Kosovo durch andere Staaten zu unterbinden. Völkerrechtlich, so Leidenmühler, sei 1244 aber schon längst obsolet, weil die internationale Verwaltung ja praktisch keine Rolle mehr spielt. "Wir bräuchten eine neue Resolution", sagt er. Dass der kosovarische Staat keine effektive Kontrolle im serbisch besiedelten Norden hat, hat laut Leidenmühler keine negativen Auswirkungen auf dessen Staatlichkeit. Ein Staat müsse nur effektive Staatsgewalt im Kernterritorium ausüben, erklärt er. (DER STANDARD-Printausgabe, 30.11.2011)

verdienen oder nicht verdienen, das sind Fakten, und vom subjektiven Gefühl kann jeder seinen politischen Ansichten nachgehen.
 
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