Schauen wir lieber erst einmal was der Islam sagt.
Beweise für das Verbot in Qur’ân und Sunnah:
Allâh sagt in Sûrat Luqmân:
„Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) von Allâhs Weg hinweg in die Irre zu führen, ...“ [Luqmân:6]
Der Gelehrte der Ummah Ibn ´Abbâs (r.a.) sagte:
„Dies bezieht sich auf Singen.“ Mujâhid sagte: „Es bezieht sich auf Trommel (At-Tabl) spielen.“ [Tafsîr At-Tabari, 21/40]
Al-Hasan Al-Basri sagte:
„Diese Âyah wurde bezüglich Singen und musikalischer Instrumente (wörtlich: Flöten) offenbart.“ [Tafsîr Ibn Kathîr, 3/451]
As-Sa’di sagte:
„Dies umfasst alle Arten von verbotenem Gerede, wie leeres Gerede und Falschheit, alle Arten von unsinnigem Zeug, das zu Kufr und Ungehorsam führt, und auch die Worte derjenigen, die die Wahrheit widerlegen wollen und Falschheit unterstützen, um die Wahrheit zu besiegen. Ebenso Gerede hinter dem Rücken der Leute, Beleidigungen, Lügen, Beschimpfungen und Fluchen, Singen und musikalische Instrumente von Schaitân, und Instrumente, die weder von spirituellem noch weltlichem Nutzen sind.“ [Tafsîr As-Sa’di, 6/150]
Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Interpretation der Sahâba und Tâbi’în, dass ‚leeres Gerede’ sich auf Singen bezieht, genügt. Dies wurde mit authentischer Überliefererkette von Ibn ´Abbâs und Ibn Mas’ûd berichtet. Abu Al-Sahbâ’ sagte: ‚Ich fragte Ibn Mas’ûd nach dem Vers: ‚Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen’ (Luqmân:6). Er sagte: ‚Bei Allâh, außer dem es keinen Gott gibt, dies bezieht sich auf Singen.’ - und er wiederholte es dreimal.’