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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Na klar. ^^
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Diese Ayah beziehen sich auf ein bestehenden Kriegszustand.
„Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt wurde – und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen –, (ihnen), die zu Unrecht aus ihren Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie sagen: Unser Herr ist Allah. ...“ (Sura 22, Ayah 39-40)
„Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter. ...Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“ (2:190-193)
Siehe diesbezüglich auch folgendes Video:
https://www.youtube.com/watch?v=Ndzab9gdfDM&feature=g-crec-u
Was ist mit dem Rest? Da gehts nicht um Krieg sondern schlicht gegen andersgläubige?