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Traditionell kosovarisch geheiratet - jetzt evtl. Scheidung

Scheidungen sind in der Tat bei KS-Albanern nachwievor ein heisses Eisen, von mir aus könnte man lockerer die Sache handhaben.
Wenns nicht geht gehts nicht, da bringen auch Durchhalteparolen nichts wenn das Tischtuch zerrissen ist.

und bitte hört auf mit dem Kanunwirrwarr wir leben hier in einem Rechtstaat!
 
Scheidungen sind in der Tat bei KS-Albanern nachwievor ein heisses Eisen, von mir aus könnte man lockerer die Sache handhaben.
Wenns nicht geht gehts nicht, da bringen auch Durchhalteparolen nichts wenn das Tischtuch zerrissen ist.

und bitte hört auf mit dem Kanunwirrwarr wir leben hier in einem Rechtstaat!

Auch der Rechtsstaat berücksichtigt gewisse Herkunftsregeln, so ist es nicht ;)
 
Auch der Rechtsstaat berücksichtigt gewisse Herkunftsregeln, so ist es nicht ;)

Du bist glaub ich angehender Jurist, ich will mich nicht auf ein Kräftemessen einlassen bei dem Thema :)
Mag sein, wenn ich mich nicht irre gab es mal das Thema hier in CH ob man so ausländische Schlichter(Geistliche etc) erlauben soll bei so Streitigkeiten einzusetzen. So rein Präventiv bevor die Justiz dan aktiv wird.
 
@ threadhersteller

du wohnst mit deinen eltern bzw. in einer eigenen wohnung, abe rich nehme stark an deine eltern sind viel mit euch. du musst als richter fungieren in dieser sache. du musst deiner frau klar machen das nur ein miteinandern funktioniert in dieser sache, genau wie du deinen eltern klar machen musst das alte traditionen langsam aussterben, und die alten nicht immer im recht sind. wen du reinen tisch machst, alles zusammen holst und jeder sagt was in stört oder was man besser machen könnte, dan wird alles wieder gut. wichtig ist nur unseren coban eltern klar zu machen, das wir nicht mehr in den 1960 leben, und man miteinander weiter kommt, als nur auf eine person zu hören, und deren weisungen auch wen sie im unrecht ist zu befolgen! geh mit deiner frau raus spazieren, in zoo, an einen see oder wo auch immer, kauf ihr imemr wieder geschenke und vorallem lacht viel zusammen, nimmt alles mit humor und es wird besser den je! zieh dein ding durch bruder und wens drauf ankommt hau auf den tisch, und ergreife nie partei für jemanden, sonder sei neutral und erlich, jeder der fehler macht, ob frau, mama, papa, bruder oder wer auch immer, der soll dazu stehen, und nicht wen papa oberhaupt ist, ist er sowieso immer im recht, mit der methode geht alles nach hinten los!! ich wünsche dir viel glück bruder....

@ luli

du bist ja übelst peinlich man! das männer den frauen mit der axt köpfe abschlagen gibts ja, und morde auf andere weise, aber du bist der oberlauch der sowas noch feiert bzw. das als typisch albanisch darstellen wird. du wirfst sazan vor er sei so so so und so, du bist der der alles muslimische verunglimpft und willst jemanden verurteilen ?? geh x box zocken du kind und halte dir fresse, du bist so ehrenlos und hast kein rückrad wie ein landstreicher...
 
Du bist glaub ich angehender Jurist, ich will mich nicht auf ein Kräftemessen einlassen bei dem Thema :)
Mag sein, wenn ich mich nicht irre gab es mal das Thema hier in CH ob man so ausländische Schlichter(Geistliche etc) erlauben soll bei so Streitigkeiten einzusetzen. So rein Präventiv bevor die Justiz dan aktiv wird.

Ja, ich bin angehender Jurist, man kann sich das aber auch als Laie denken.

Auch bei uns in Deutschland gibt es solche Fälle, so bei einem Iraner, der seine Frau umbrachte, weil sie ihn betrogen hatte. Nun hatte das Gericht in dem Fall zu entscheiden, ob dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen darstellt oder lediglich einen Totschlag. Das Gericht kam nach Berücksitigung des sozialen Umfeldes und der Tradition des Herkunftslandes zu dem Entschluss, dass es Totschlag war und dies keinen Mord darstellt. Das wird jedoch damit bedingt, wie stark der Ausländer an die Heimat gebunden ist und wie sehr er die Tradition des Herkunftslandes in der ausländischen Wahlheimat befolgt. Mitunter kann es unter Berücksichtigung dieser Fakten dazu kommen, dass insbesondere subjektive Tatbestandsmerkmale entfallen können und es zu Strafmilderung oder Straffreiheit kommen kann. Der Rechtsstaat ist kein Monster, der über einen herabschaut und nur darauf wartet, jemandem auf die Finger zu klopfen.
 
Ja, ich bin angehender Jurist, man kann sich das aber auch als Laie denken.

Auch bei uns in Deutschland gibt es solche Fälle, so bei einem Iraner, der seine Frau umbrachte, weil sie ihn betrogen hatte. Nun hatte das Gericht in dem Fall zu entscheiden, ob dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen darstellt oder lediglich einen Totschlag. Das Gericht kam nach Berücksitigung des sozialen Umfeldes und der Tradition des Herkunftslandes zu dem Entschluss, dass es Totschlag war und dies keinen Mord darstellt. Das wird jedoch damit bedingt, wie stark der Ausländer an die Heimat gebunden ist und wie sehr er die Tradition des Herkunftslandes in der ausländischen Wahlheimat befolgt. Mitunter kann es unter Berücksichtigung dieser Fakten dazu kommen, dass insbesondere subjektive Tatbestandsmerkmale entfallen können und es zu Strafmilderung oder Straffreiheit kommen kann. Der Rechtsstaat ist kein Monster, der über einen herabschaut und nur darauf wartet, jemandem auf die Finger zu klopfen.

jetzt mal abseits vom juristischen, ich bin kein Gegner gewisser kulturrelativistischer Ansichten, anders kann man andere Kulturen auch kaum verstehen, aber DAS ist wirklich zu derb, dass man für sowas mit Totschlag durchkommt.
 
jetzt mal abseits vom juristischen, ich bin kein Gegner gewisser kulturrelativistischer Ansichten, anders kann man andere Kulturen auch kaum verstehen, aber DAS ist wirklich zu derb, dass man für sowas mit Totschlag durchkommt.

Willst du nun diese traditionalistische Ansicht aus ihm herausprügeln? Es ist nun mal so wie es ist, man muss auf die Jugend setzen und diese integrieren, einen alten Menschen, der 40-50 Jahre lang in einem Bergdorf gelebt hat und nichts anderes ausser alte Sitten und Bräuche kennt, kannst du nun mal nicht mit einem Menschen vergleichen, der die gleiche Sichtweise wie wir trägt und auf dessen Ansichten und Wertvorstellungen die Gesetzte geschnitten sind. Man muss einsehen, dass zwischen seinen und unseren Ansichten eine Divergenz besteht, die in der Gesetzesanwendung Berücksichtigung finden muss.
 
Willst du nun diese traditionalistische Ansicht aus ihm herausprügeln? Es ist nun mal so wie es ist, man muss auf die Jugend setzen und diese integrieren, einen alten Menschen, der 40-50 Jahre lang in einem Bergdorf gelebt hat und nichts anderes ausser alte Sitten und Bräuche kennt, kannst du nun mal nicht mit einem Menschen vergleichen, der die gleiche Sichtweise wie wir trägt und auf dessen Ansichten und Wertvorstellungen die Gesetzte geschnitten sind. Man muss einsehen, dass zwischen seinen und unseren Ansichten eine Divergenz besteht, die in der Gesetzesanwendung Berücksichtigung finden muss.

Mord bleibt mord, egal aus welchem land. wer einen menschen umbringt der ist ein mörder, scheissegal ob iraner oder deutscher.

Typisch anwalt, macht aus einem mord glatt totschlag ::lol:
 
Ja, ich bin angehender Jurist, man kann sich das aber auch als Laie denken.

Auch bei uns in Deutschland gibt es solche Fälle, so bei einem Iraner, der seine Frau umbrachte, weil sie ihn betrogen hatte. Nun hatte das Gericht in dem Fall zu entscheiden, ob dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen darstellt oder lediglich einen Totschlag. Das Gericht kam nach Berücksitigung des sozialen Umfeldes und der Tradition des Herkunftslandes zu dem Entschluss, dass es Totschlag war und dies keinen Mord darstellt. Das wird jedoch damit bedingt, wie stark der Ausländer an die Heimat gebunden ist und wie sehr er die Tradition des Herkunftslandes in der ausländischen Wahlheimat befolgt. Mitunter kann es unter Berücksichtigung dieser Fakten dazu kommen, dass insbesondere subjektive Tatbestandsmerkmale entfallen können und es zu Strafmilderung oder Straffreiheit kommen kann. Der Rechtsstaat ist kein Monster, der über einen herabschaut und nur darauf wartet, jemandem auf die Finger zu klopfen.

Ist aber nicht grad im Sinne der Integration, zudem noch eine Verharmlosung der Tat.
Inwiefern wird Totschlag weniger geahndet als Mord?
 
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