Scheidungen sind in der Tat bei KS-Albanern nachwievor ein heisses Eisen, von mir aus könnte man lockerer die Sache handhaben.
Wenns nicht geht gehts nicht, da bringen auch Durchhalteparolen nichts wenn das Tischtuch zerrissen ist.
und bitte hört auf mit dem Kanunwirrwarr wir leben hier in einem Rechtstaat!
Auch der Rechtsstaat berücksichtigt gewisse Herkunftsregeln, so ist es nicht![]()
Du bist glaub ich angehender Jurist, ich will mich nicht auf ein Kräftemessen einlassen bei dem Thema
Mag sein, wenn ich mich nicht irre gab es mal das Thema hier in CH ob man so ausländische Schlichter(Geistliche etc) erlauben soll bei so Streitigkeiten einzusetzen. So rein Präventiv bevor die Justiz dan aktiv wird.
Ja, ich bin angehender Jurist, man kann sich das aber auch als Laie denken.
Auch bei uns in Deutschland gibt es solche Fälle, so bei einem Iraner, der seine Frau umbrachte, weil sie ihn betrogen hatte. Nun hatte das Gericht in dem Fall zu entscheiden, ob dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen darstellt oder lediglich einen Totschlag. Das Gericht kam nach Berücksitigung des sozialen Umfeldes und der Tradition des Herkunftslandes zu dem Entschluss, dass es Totschlag war und dies keinen Mord darstellt. Das wird jedoch damit bedingt, wie stark der Ausländer an die Heimat gebunden ist und wie sehr er die Tradition des Herkunftslandes in der ausländischen Wahlheimat befolgt. Mitunter kann es unter Berücksichtigung dieser Fakten dazu kommen, dass insbesondere subjektive Tatbestandsmerkmale entfallen können und es zu Strafmilderung oder Straffreiheit kommen kann. Der Rechtsstaat ist kein Monster, der über einen herabschaut und nur darauf wartet, jemandem auf die Finger zu klopfen.
jetzt mal abseits vom juristischen, ich bin kein Gegner gewisser kulturrelativistischer Ansichten, anders kann man andere Kulturen auch kaum verstehen, aber DAS ist wirklich zu derb, dass man für sowas mit Totschlag durchkommt.
Willst du nun diese traditionalistische Ansicht aus ihm herausprügeln? Es ist nun mal so wie es ist, man muss auf die Jugend setzen und diese integrieren, einen alten Menschen, der 40-50 Jahre lang in einem Bergdorf gelebt hat und nichts anderes ausser alte Sitten und Bräuche kennt, kannst du nun mal nicht mit einem Menschen vergleichen, der die gleiche Sichtweise wie wir trägt und auf dessen Ansichten und Wertvorstellungen die Gesetzte geschnitten sind. Man muss einsehen, dass zwischen seinen und unseren Ansichten eine Divergenz besteht, die in der Gesetzesanwendung Berücksichtigung finden muss.
Ja, ich bin angehender Jurist, man kann sich das aber auch als Laie denken.
Auch bei uns in Deutschland gibt es solche Fälle, so bei einem Iraner, der seine Frau umbrachte, weil sie ihn betrogen hatte. Nun hatte das Gericht in dem Fall zu entscheiden, ob dies ein Mord aus niedrigen Beweggründen darstellt oder lediglich einen Totschlag. Das Gericht kam nach Berücksitigung des sozialen Umfeldes und der Tradition des Herkunftslandes zu dem Entschluss, dass es Totschlag war und dies keinen Mord darstellt. Das wird jedoch damit bedingt, wie stark der Ausländer an die Heimat gebunden ist und wie sehr er die Tradition des Herkunftslandes in der ausländischen Wahlheimat befolgt. Mitunter kann es unter Berücksichtigung dieser Fakten dazu kommen, dass insbesondere subjektive Tatbestandsmerkmale entfallen können und es zu Strafmilderung oder Straffreiheit kommen kann. Der Rechtsstaat ist kein Monster, der über einen herabschaut und nur darauf wartet, jemandem auf die Finger zu klopfen.
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