skenderbegi
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Serbien muss Schicksal verschwundener Babys aufklären
Serbien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) das Schicksal angeblich verstorbener Neugeborener in Krankenhäusern aufklären. Dabei geht es um den Verdacht, gesunde Säuglinge seien illegal weitergereicht worden.
EGMR gab betroffener Mutter recht
Der EGMR gab mit dem Urteil heute einer serbischen Mutter recht, deren Sohn 1983 in einem staatlichen Krankenhaus kurz nach der Geburt angeblich gestorben war. Die Mutter wurde nicht über die Todesursache informiert und konnte die Leiche ihres Kindes nie sehen. Außerdem wurde der Tod des Kindes nie offiziell registriert. Die Frau vermutete, ihr Kind sei illegal adoptiert worden.
Serbien muss „angemessene Maßnahmen ergreifen“
Innerhalb eines Jahres muss Serbien nun nach dem Richterspruch „angemessene Maßnahmen ergreifen“, um alle Eltern in einer ähnlichen Situation wie die Klägerin über das Schicksal ihrer Kinder aufzuklären und sie zu entschädigen. Mit dieser verbindlichen Anordnung nach Artikel 46 der Menschenrechtskonvention soll verhindert werden, dass alle diese Eltern vor den Straßburger Gerichtshof ziehen. Dieses Urteil ist nicht endgültig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.
Hunderte Fälle
Hunderte Eltern sind nach Angaben des Gerichtshofes in Serbien in ähnlicher Lage. Hauptsächlich in den 1970er bis 1990er Jahren gab es vergebliche Klagen über Fälle verschwundener Neugeborener, die bis heute nicht aufgeklärt wurden.
Publiziert am26.03.2013
Serbien muss Schicksal verschwundener Babys aufklären - news.ORF.at
das ist / muss für die mütter was vom schlimmsten sein nicht zu wissen wo das eigene kind ist.....
jetzt unabhängig von ethnischer herkunft & interessen aber dat geht gar nicht.
diesen müttern & väter ,brüder & schwestern & familien wünsche ich das diese gewissheit bekommen können was mit ihren kindern passiert ist,.....
das ist wie ein schlechter film diese nachricht....
diese eltern wurden alleine und im stich gelassen und konnten nichts was dagegen unternehmen.
Serbien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) das Schicksal angeblich verstorbener Neugeborener in Krankenhäusern aufklären. Dabei geht es um den Verdacht, gesunde Säuglinge seien illegal weitergereicht worden.
EGMR gab betroffener Mutter recht
Der EGMR gab mit dem Urteil heute einer serbischen Mutter recht, deren Sohn 1983 in einem staatlichen Krankenhaus kurz nach der Geburt angeblich gestorben war. Die Mutter wurde nicht über die Todesursache informiert und konnte die Leiche ihres Kindes nie sehen. Außerdem wurde der Tod des Kindes nie offiziell registriert. Die Frau vermutete, ihr Kind sei illegal adoptiert worden.
Serbien muss „angemessene Maßnahmen ergreifen“
Innerhalb eines Jahres muss Serbien nun nach dem Richterspruch „angemessene Maßnahmen ergreifen“, um alle Eltern in einer ähnlichen Situation wie die Klägerin über das Schicksal ihrer Kinder aufzuklären und sie zu entschädigen. Mit dieser verbindlichen Anordnung nach Artikel 46 der Menschenrechtskonvention soll verhindert werden, dass alle diese Eltern vor den Straßburger Gerichtshof ziehen. Dieses Urteil ist nicht endgültig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.
Hunderte Fälle
Hunderte Eltern sind nach Angaben des Gerichtshofes in Serbien in ähnlicher Lage. Hauptsächlich in den 1970er bis 1990er Jahren gab es vergebliche Klagen über Fälle verschwundener Neugeborener, die bis heute nicht aufgeklärt wurden.
Publiziert am26.03.2013
Serbien muss Schicksal verschwundener Babys aufklären - news.ORF.at
das ist / muss für die mütter was vom schlimmsten sein nicht zu wissen wo das eigene kind ist.....
jetzt unabhängig von ethnischer herkunft & interessen aber dat geht gar nicht.
diesen müttern & väter ,brüder & schwestern & familien wünsche ich das diese gewissheit bekommen können was mit ihren kindern passiert ist,.....
das ist wie ein schlechter film diese nachricht....
diese eltern wurden alleine und im stich gelassen und konnten nichts was dagegen unternehmen.