In Ägypten ging das aber.
Jeder Staat hat eine Verfassung. Die Ägyptische kenne ich nicht.
Jedenfalls ist es wahrsch in fast allen europäischen Staaten wahrsch so, dass in dieser die Immunität sowohl der Abgeordneten als auch der Regierungsmitglieder geregelt ist. "Normalerweise" ist es so, dass man zunächst diese Immunität zunächst mal aufheben muss, damit man ein RG-Mitglied etc. vor Gericht stellen kann. Hier unterscheidet man danach, ob sie im Rahmen seines Amtes ausgeführt werden oder eben nicht (zB Regierungsmitglied bringt seine eigene Frau um - das fällt wohl eher in seine Privatsphäre und hat nichts mit seinen Handlungen zu tun, die er in Ausübung seines parlamentarischen Mandats auszuführen hat, dh dann wenn er seine Frau umbringt, dann kann er sich nicht auf die Immunität berufen).
Diese Immunität hat den Sinn, dass zB ein unliebsames Regierungsmitglied/Parlamentarier nicht durch iwelche Vorwürfe einfach so aus ihren Ämtern geworfen werden können.
In diesem Zusammenhang sind auch die Gewaltentrennung bzw./und check and balances von Bedeutung. Die 3 Gewalten sind die Legislative, Exekutive und die Judikative, die jeweils unabhängig von einander agieren, wobei es durchaus auch Verschränkungen geben kann, damit sie sich gegenseitig kontrollieren etc. Damit soll die Macht in einem Staat nicht auf einer einzigen Säule gestützt werden, um eben solche Dinge wie Korruption etc. zu unterbinden. So die Idealvorstellung. Wie wir alle wissen kommt Korruption überall dennoch vor.
Angewendet auf unseren Fall, wäre zB die ukrainische Staatsanwaltschaft zuständig gegen diese Typen, die dieses Kunstwerk gestohlen haben, zu ermitteln. Das Problem daran ist, dass der Staatsanwalt im Gegensatz zu einem Richter, weisungsgebunden ist. Dh er untersteht einem Justizminister. Wenn also ein Staatsanwalt zu ermitteln beginnt, dann kann ihn der Justizminister zurückpfeifen. Sollte diese Regierung in Kiew tatsächlich korrupt sein, warum sollte sie dann zulassen, dass gegen diese Gruppe ermittelt wird, wenn dann rauskommen könnte, dass sie auch darin verwickelt sind.
Und hier kommen wir dann zur Presse, die man nicht zu Unrecht oft als 4. Gewalt in einem Staat bezeichnet. Sofern die Presse die Funktion tatsächlich übernimmt, die ihr in der Gesellschaft zusteht, dann nimmt sie ebenso eine Kontrollfunktion war. Sie kann Korruptionsfälle aufdecken. Dass die Presse dabei nicht unbedingt wie ein Gericht vorgeht, sollte auch klar sein, weil Gerichte beim Beweisermittlungsverfahren an das Gesetz gebunden ist (zB Zulässigkeit von Zeugen: Keine Verwandtschaft, Mitschnitte von Gesprächen können unzulässig sein, weil nicht ein bestimmtes Verfahren dabei eingehalten wurde wie zB sich vorher eine richterliche Genehmigung holen, sofern diese Mitschnitte durch die Polizei erfolgten). An so einen "Firlefanz" muss sich die Presse nicht halten. Die Bindung die sie hat ist idR der Berufsethos, wobei auch die Pressefreiheit nicht so zu verstehen ist, dass sie überhaupt keinen Beschränkungen unterliegt...aber das führt jetzt zu weit.
In deinem Fall in Ägypten meinst du wahrsch den im Zuge des arabischen Frühlings erfolgten Sturz der vorherigen Regierung bzw. den zweiten dann auch (Militärputsch). Nach einem Sturz einer Regierung/Putsch kann sich die jeweilige Gruppe, die an die Macht kommt, sowieso eine neue Verfassung geben. Ich habe kA wie die Ägyptische Verfassung ausgestaltet ist, vllt war so etwas wie Immunität in ihr gar nicht vorgesehen.
Und falls ja, haben sie es ja dann völlig in der Hand ein "Amtsenhebungsverfahren" (in den USA heißt es Impeachment) einzuleiten und die Regierung bzw. ihre Mitglieder (welche auch immer) sodann vor Gericht zu stellen.
Dafür müsste man die ägyptische Verfassung kennen...