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Kfz-Schilder muss man nicht verpixeln.

Grdelin

Handwerker
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).

Erstaunlich, aber ist so: Kfz-Schilder muss man gar nicht verpixeln. Es ist lediglich eine freundliche Nettigkeit.
 
Es ist hinlänglich bekannt, dass Neo-Nazis bestimmte Journalisten od. Beamte, die negativ über sie berichten bzw. gegen sie vorgehen, bedrohen und unter anderem auch Bilder ihrer Privat-PKWs im Netz veröffentlichen..

Deswegen die Frage..
 
In dem Urteil geht es lediglich um auf öffentlichen Straßen befindliche Autos. Wenn du ein Bild machst und da ist ein Autokennzeichen zu sehen, dann mußt du es nicht verpixeln. Ist nicht notwendig.
Du sprichst aber von einem Aufruf zur Sachbeschädigung oder Kärperverletzung. Für mich 2 verschiedene Themen.
 
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).

Erstaunlich, aber ist so: Kfz-Schilder muss man gar nicht verpixeln. Es ist lediglich eine freundliche Nettigkeit.

Wozu auch? KFZ-Schilder sind tagtäglich in aller Öffentlichkeit von jedermann zu sehen. Völlig unverpixelt!

Es gibt nur einen einzigen Fall, wo ich mir hin und wieder wünschte, dass die Kennzeichen verpixelt wären: Radarfotos! :-)
 
Da gibt es ja längst eine Regelung: wenn Menschen eher beiläufig oder drumherum zu sehen sind muss man nicht verpixeln oder um Erlaubnis fragen. Fokusiert man hingegen auf einen bestimmten Menschen, dann darf man das nicht ohne Weiteres veröffentlichen.
 
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