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Ab wann ist ein Staat unabhängig?

Ab wann gilt ein Staat als offizell unabhängig?


  • Umfrageteilnehmer
    72
Wenn ich ihn anerkenne.:cool::birdman:

Ein Staat ist unabhängig wenn er nicht mehr vom Land beherrscht wird zu welchem es davor dazugehört hat.:rolleyes:
Dann ist er selbstständig (auch diesen Punkt habe ich im Anfangsposting beschrieben).
Ein kleines Beispiel: Georgien hat in Abchasien überhaupt keinen Einfluss mehr geschweige denn irgendeine Macht oder Verwaltung. Das nennt man Selbstständigkeit. Dennoch ist Abchasien offizell nicht unabhängig. Der Zugang zu internationalen Organisationen bleibt ihnen verwehrt.

Wenn du keine eindeutige Antwort weisst, dann lass es bitte. Stell dich nicht absichtlich dumm da oder so was. Im Anfangsthread steht alles genau beschrieben und die Frage ist klar formuliert.
 
Also ist die RS auch ein unabhängiger Staat und die RSK war es auch mal?

Das waren und eins davon ist immer noch nichts weiter als Terrorgebilde die auf Vökermord basieren.

Kein Wunder das solche Leute wie du Permanent ärger hier reinbringen und dann die Threats verschoben werden müssen.

Nebenbei hinterlässt du noch Politschen Müll hinter dir, was nicht mal annähernd an die Realität grenzt.

Peinlich...Peinlich...

Und sowas muss ich mir von jemanden anhören welcher Seselj in seiner Signatur hat dem größten noch lebenden Verbecher auf dem Balkan neben Karadzic und Mladic.:birdman::birdman::birdman::rolleyes:
 
Merkmale von Staaten [Bearbeiten]
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates:
Diese sog. Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne des Völkerrechts und damit ein Völkerrechtssubjekt vor.
Die Konvention von Montevideo benennt als zusätzliches Kriterium die Fähigkeit, mit anderen Staaten in Beziehungen zu treten. Diese Auffassung hat sich aber in der Völkerrechtswissenschaft nicht durchsetzen können und entspricht auch nicht der Staatenpraxis der Gegenwart. Der Anwendungsbereich dieses Kriteriums beschränkt sich tatsächlich auf einen Teilaspekt der Staatsgewalt, nämlich die Fähigkeit, nach außen selbständig und rechtlich unabhängig nach Maßgabe des Völkerrechts zu handeln. Diese äußere Souveränität ist eine Eigenschaft der Staatsgewalt, nicht aber ein zusätzliches, viertes Staatsmerkmal.


so, thema fertig!
 
Anerkennung von Staaten [Bearbeiten]Von der „Staats“-Qualität zu unterscheiden ist die Anerkennung von Staaten. Eine solche Anerkennung hat nach der überwiegend vertretenen Auffassung eine rein deklaratorische Wirkung, d. h. sie ist für die Eigenschaft des anerkannten Staates, ein Staat zu sein, nicht konstitutiv. Allerdings kommt der Anerkennung rein faktisch eine starke Indizwirkung zu, durch die auf die völkerrechtliche Existenz als Staat geschlossen werden kann.
Von der Anerkennung von Staaten wiederum zu unterscheiden ist die Anerkennung von Regierungen. Diese bedeutet die Feststellung, dass ein bestimmtes Regime rechtmäßiger Inhaber der Staatsgewalt eines Staates ist. Da die Anerkennung einer Regierung begrifflich bereits die Anerkennung des jeweiligen Staates voraussetzt, kommt ihr nur bei einer Verweigerung der Anerkennung eigenständige Bedeutung zu. Dies betrifft insbesondere Fälle der Machtergreifung einer nicht demokratisch legitimierten Regierung z. B. in Folge eines Militärputsches.
 
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