Noch keine Lösung für UNMIK-Umgestaltung
Vor dem Inkrafttreten der kosovarischen Verfassung am 15. Juni - Zwei Varianten für Legalisierung der EU-Mission
Pristina/Belgrad - Wenige Tage vor dem Inkrafttreten der kosovarischen Verfassung am 15. Juni ist die künftige Rolle der bisherigen UNO-Verwaltung (UNMIK) im Kosovo immer noch unklar. Es gebe Anzeichen, dass die UNMIK der neuen EU-Justiz- und Sicherheitsmission (EULEX) nach dem 15. Juni einige Befugnisse im Rahmen der UNO-Mission überlassen könnte, berichten Belgrader Medien am Mittwoch unter Berufung auf EU-Kreise.
Laut dem Vorschlag des UNO-Vermittlers Martti Ahtisaari sollte die EULEX-Mission die UNMIK innerhalb von 120 Tagen nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ablösen. Diese Frist läuft Mitte Juni aus. Allerdings fand Ahtisaaris Vorschlag im UNO-Sicherheitsrat keine Mehrheit, weswegen die seit Juni 1999 geltende Resolution Nr. 1244 zum Kosovo weiter in Kraft ist. Diese Resolution sieht vor, dass der Kosovo unter UNO-Verwaltung steht.
Es sei möglich, dass UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon Serbien einen Kompromiss zur internationalen Präsenz im Kosovo anbiete, meldeten albanischsprachige Medien am Mittwoch in Pristina. Die im Februar ausgerufene Unabhängigkeit des Kosovo wurde von Belgrad nicht anerkannt. Auch die EULEX-Mission wird von serbischen Behörden als illegal angesehen. Belgrad vertritt den Standpunkt, dass sie nur auf Grundlage einer neuen UNO-Resolution eingerichtet werden kann.
"Funktionelle Teilung"
Serbien hatte im Februar einen Sechs-Punkte-Plan vorgelegt, demzufolge es im Kosovo eine "funktionelle Teilung" geben solle. Darin wurde international jedoch der Versuch einer Abspaltung des serbischen Teils des Kosovo erkannt. Allerdings war er auch danach ein Thema der Gespräche zwischen den serbischen Behörden und den UNO-Vertretern in Belgrad. Ihr genauer Inhalt ist unbekannt geblieben. Kosovarische Medien spekulierten in den vergangenen Tagen, dass die UNMIK, vor allem die UNO-Polizei und der Zolldienst, in den von den Serben bewohnten Regionen des Kosovo weiter aktiv bleiben dürften.
Die Europäische Union, Russland und die USA seien auf der Suche nach einem Weg zur Legalisierung der EULEX-Mission und seien bemüht, dafür auch die Zustimmung Belgrads zu gewinnen, berichtete die Belgrader Tageszeitung "Blic". Unter Berufung auf diplomatische Quellen berichtete das Blatt, dass dies auf zwei Arten geschehen könnte. Einerseits könnte die UNO-Resolution 1244 in ihrem technischen Teil geändert werden, wo von der Mission selbst die Rede sei. "Diese Variante könnte auf die Zustimmung Serbiens treffen und ist auch für Moskau annehmbar. Im Weltsicherheitsrat würde man so eine Stimme für die EUELEX-Mission erhalten. Letzendlich würde auch Brüssel zustimmen, da dadurch die EU-Mission legalisiert würde", wurde ein ungenannter Diplomat vom Blatt zitiert. Belgrad pocht auf die UNO-Resolution 1244, weil darin die völkerrechtliche Zugehörigkeit des Kosovo zur damaligen Bundesrepublik Jugoslawien bestätigt wird.
Eine andere Möglichkeit wäre das Weiterbestehen der UNMIK als Hülle für die EU-Mission. Auch dies wäre nicht problematisch, meinte das Blatt. Der Beauftragte der Europäischen Union und Leiter des internationalen Zivilbüros (ICO) in Pristina, Pieter Feith, würde dann zum neuen UNMIK-Chef bestellt. "Er würde seine Berichte sowohl den Vereinten Nationen wie auch der Europäischen Union vorlegen", so "Blic". (APA)
derStandard.at
@ zürich
du bist und bleibst verwirrt bezüglich kosova......
du kommst von wegen man hätte 1999 kosova also für unabhängig erklären sollen.....
super einfall einstein.....
ein gebiet welches 10 jahre unterdrückt wurde jegliche bildung der bevölkerung verwehrt wurde und keine staatliche strukturen vorhanden waren hätte man von einem tag auf den anderen sich selbst überlassen sollen.....!
du bist ein serbischer fascho erster güte und zeigst dies immer mehr wenn es um kosova geht......
hast du wirklich das gefühl die die im kosova interveniert haben waren die ganze zeit auf krieg aus mit serbien......
wer den frieden nicht wollte muss sich nicht wundern das die andere seite alles unternehmen wird um sich abzusichern von diesem....
warum vergisst du eigentlich die rambouillett-verhandlungen....
[SIZE=+2]Zum Annex B des Rambouillett-Abkommens[/SIZE]
1. Annex B wurde auf der Grundlage der eines NATO-Entwurfes erst am Ende der Verhandlungen in Rambouillet dem Text beigefügt
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Während der Verhandlungen in Rambouillet verweigerte sich Belgrad einer Diskussion zu den Fragen der militärischen Absicherung einer Verhandlungslösung. Deshalb konnten auch die hiervon abhängigen Modalitäten der Stationierung einer Friedenstruppe nicht thematisiert werden, die Annex B "Status of Multi-National Military Implementation Force" regelt.
- Zum Abschluß der Ramboillet-Verhandlungen wurde beschlossen, in Paris eine "Implementierungskonferenz" abzuhalten. In den Schlußfolgerungen der beiden Ko-Vorsitzenden heißt es: "In this spirit, the parties committed themselves to attend a conference, covering all aspects of implementation, in France on March 15, following consultations with the parties and relevant international organisations."
- Da die militärische Absicherung ein ganz wesentlicher Aspekt der Abkommensimplementierung darstellt, wurde als Platzhalter auf der Grundlage des NATO- Entwurfes auch Annex B dem Abkommen beigefügt, um für die Paris eine vollständige Verhandlungsgrundlage zu haben. Ab diesem Zeitpunkt war Annex B den Parteien bekannt.
2. Annex B ist eine technische Vereinbarung zur Umsetzung des Mandates der Friedenstruppe
- Bei Annex B handelt es sich um eine technische Vereinbarung, die die NATO mit Truppenaufnahmeländern abschließt und die SOFA (="Status of Forces Agreement") genannt werden. Annex B selbst entspricht weitestgehend der zu IFOR/SFOR getroffenen Vereinbarung.
- Zweck dieser Abkommen ist, der Friedenstruppe die Handlungsmöglichkeiten zu geben, die sie zur Erfüllung ihres Mandates benötigt, und andererseits den Soldaten notwendigen Schutz zu gewähren.
- Die Bestimmungen des Annexes B reichen nicht weiter als das Abkommen selbst, das in Kapitel 7 die relevanten Parameter für das Mandat der Friedenstruppe setzt. Dies folgt aus Ziffer 1 d, das die "operation" als Unterstützung für das in Kapitel 7 festgelegte Mandat definiert.
- Kapitel 7 bezieht sich aber mit zwei Ausnahmen ausschließlich auf das Gebiet des Kosovo selbst. Bei den zwei Ausnahmen handelt es sich:
= um die Art X ("mutual Safety Zone"). Danach dürfen 25 km außerhalb des Kosovo Waffensysteme der Luftverteidigung nur auf Antrag und Mitgenehmigung stationiert werden.
= Um Art. II, Absatz 4. danach dürfen sich in einer 5 km breiten Zone außerhalb des Kosovo bewaffnete Kräfte nur nach Notifizierung aufhalten. Stellen diese Kräfte eine Gefährdung der Implementierung dar, dann darf der Kommandant der Friedenstruppe die Genehmigung verweigern, bzw. deren Abzug verlangen.
- Damit bezieht sich auch Annex B ausschließlich auf den Kosovo. Auf Grund der geographischen Lage des Kosovo enthält er allerdings Regelungen, die den Zugang der Friedenstruppen zum Kosovo und damit das übrige Territorium der Bundesrepublik Jugoslawien betreffen.
- Diese Zugangsrechte sind in Artikel 8 des Annexes festgelegt. Dessen erster Satz lautet: "NATO-personnel shall enjoy...unrestricted passage and unimpeded access throughout hat FRY..." Im Rahmen dieser Zugangsrechte hat die NATO das Recht, zu biwakieren ("bivouac"), sich zu bewegen ("maneuver"), Quartier zu nehmen ("billet") und Infrastruktureinrichtungen zu benutzen, - allerdings nur insoweit für die Ausführung des Mandates ("operations"), dafür erforderliche Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen ("support, training") erforderlich ist.
- Es ist daher nicht zutreffend, daß die NATO in der BRJ die Rechte einer Besatzungsmacht zugekommen wären.
3. Annex B entfaltet in seiner jetzigen Form keine rechtliche
Bindungswirkung. - Partner eines SOFA kann nur der Staat sein, der die fremden Truppen beherbergt, in diesem Fall also die BRJ. Die BRJ hat das Rambouillet-Abkommen nicht unterschrieben. Appendix B steht daher ungeachtet der kosovo-albanischen Unterschrift unter dem Abkommen weiterhin offen für Verhandlungen mit Belgrad.